Wer hat Vorfahrt in diesem Fall (rechts vor links)?
Folgener Fall:
Ich fahre auf das Ende meiner Straße zu, am Ende habe ich die Möglichkeit nach rechts und nach links auf die dortige Straße zu fahren (Wohngebiet, 30er Zone). Ich wollte nach links, von dort kam gerade einer der in meine Straße wollte. In meiner Straße war rechts alles beparkt, ich war also auf der linken Seite der Straße. Hatte ich nun Vorfahrt oder nicht?
6 Antworten
Meines Wissens nach ja, kamst ja trotzdem von rechts und dass du links abbiegen willst, hat nur für den Gegenverkehr Bedeutung :)
Ja, du hattest Vorfahren vor dem von links kommenden Fahrzeug.
Ähnliches Beispiel: Wenn du auf einer Landstraße mit Vorfahrt im Kreuzungsbereich überholt hast du Vorfahren vor dem, der rechts in den Gegenverkehr einbiegt und frontal auf dich zufährt. Deswegen ist auch in den Kreuzungsbereichen oft, wenn nicht immer, reduzierte Geschwindigkeit und Überholverbot angeordnet.
Auch wenn ein anderes Forum als Quelle nicht aussagekräftig ist, hier ist auch eine gute Erklärung:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=52351#
Moin, DimitrijDerDume,
in Wohngebieten bzw. 30er-Zonen herrscht, sofern nicht anders beschildert, immer rechts vor links-Vorfahrt. Sollte dies nicht funktionieren wegen verkehrstechnischer Probleme, fährt derjenige, dessen Fahrbahn frei ist, zuerst.
LG, Konsi
Die Frage ist extrem ungenau. Verlässt du ein Gebiet pder fährst du in eines hinein? Dass die komplette Spur zugeparkt ist, ist schon grenzwertig, aber: Wenn der andere nicht reinkann, weil du da stehst, musst du eben zuerst weg. Das ist keine allgemeine Vorfahrtsregelung sondern eine Sache der Physik und der Einigung auf eine akzeptable Lösung. Da du sowieso von ihm aus gesehen von rechts kamst: Wo genau ist das Problem?
"Rechts vor Links" bezeichnet NICHT die Straßenseite sondern die Ordnung der Straßen, die aufeinandertreffen.
Lies bitte nochmal meine Antwort.
@ priesterlein hat schon Recht. Eine Kreuzung- oder Einmündungs-bereich darf nicht zugeparkt werden. Das lehrt man in der Fahrschule.Daher ist da gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich.
Ich sehe das So, das derjenige, der die Linke Spur nutzt zurück fahren muss.
Mann könnte auch noch die Polizei informieren, die kümmert sich dann um die Falschparker, aber das hilft in dem Moment nicht.
Ich sehe das So, das derjenige, der die Linke Spur nutzt zurück fahren muss.
Das gilt gegenüber Gegenverkehr (und auch da nur, wenn man nicht vor dem Gegenverkehr in der Engstelle war, dann hätte der nämlich warten müssen), aber nicht gegenüber von links kommendem Querverkehr.
Deine Seite war zugeparkt und deshalb bist du links gefahren ? Auf der gegenspur hast du keine Vorfahrt.
Gegenüber von links kommendem Querverkehr wohl.
lies bitte nochmal meine frage