Wer hat hier Vorfahrt (Bild)?

8 Antworten

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Hiebei handelt es sich doch wohl um eine Zufahrt zur Tiefgarage des Wohnblocks oder Ähnliches. Sehr wahrscheinlich ist dieser Zufahrtsweg auf Privatgrund, also ist praktisch genauso wie eine Grundstücksausfahrt.

Jedenfalls fährt man da über einen abgesenkten Bordstein, demnach handelt es sich da um keine gleichberechtigte Strasse und daher gild da kein RvL.

Auch bei den später folgenden Parkplätzen kann man nicht von RvL ausgehen, auch wenn da kein Bordstein in der Strasse eingelassen ist hat man nie Vorfahrt wenn man aus einem Parkplatz in den fliessenden Verkehr fährt.

Büsche oder andere Sichtbehinderungen sind der Vorfahrtsregelung herzlich egal.

Ich sehe das auch als abgesenkten Bordstein an, soweit ich das auf dem Foto richtig erkannt habe.

Man hat dort offensichtlich bewusst einen Bordstein in die Fahrbahn eingebaut, den ich durchaus als "abgesenkten Bordstein" im Sinne der StVO bezeichnen würde. Ich sehe daher keine Rechts-vor-Links-Regelung.

Ich will aber auch nicht unbedingt ausschließen, dass ein Amtsrichter hier zu einer anderen Ansicht gelangt...

Das wird 30iger Zone sein und somit rechts vor links

Lg eyrehead2k17

Also für mich sieht es nicht nach einer Grundstücks Ein-Ausfahrt aus.

Das ist ebenfalls eine ganz normale Straße aber da die Straße da trotzdem nochmal angehoben ist, würde ich sagen das da kein Rechts vor links gilt.

Garantie dafür übernehme ich keine. Frag doch mal bei der zuständigen Behörde nach und leg denen mal das Bild vor... Die müssen das eigentlich wissen...

LG