Wer hat Vorfahrt / rechts vor links?
Es geht um folgende Kreuzung:
Es sind keine vorfahrtsregelnden Verkehrsschilder vorhanden. Lediglich diese gestrichelte Linie gibt es dort. Nun stellt sich mir die Frage, ob hier aus rechtlicher Sicht immer noch rechts vor links gilt. Hat diese Linie allein eine rechtliche Bedeutung?
Und im Falle eines Unfalls, wer hätte vermutlich Schuld?
12 Stimmen
Oben links ist doch ein Schild zu sehen; oder?
Ja, gemeinsamer Fuß- und Radweg.
Was ist denn das für ein Schild von der oberen Straße aus gesehen auf der rechten Seite, was man auf dem Satellitenbild erkennt?
Gemeinsamer Fuß- und Radweg.
5 Antworten
Hallo Klausmueller587
Wenn keine Schilder die Vorfahrt regeln dann gilt immer rechts vor links
Gruß HobbyTfz
das Foto ist für mich nicht aussagfähig genug. Ich lese, Zitat:
Die Regel „Rechts-vor-Links“ gilt grundsätzlich an allen Kreuzungen und Einmündungen, an denen sonst keine verkehrsregelnden Zeichen (Schilder oder Ampeln) angebracht sind und die Vorfahrt nicht durch Polizeibeamte geregelt wird. An Grundstücksausfahrten gilt die Regel „Rechts-vor-Links“ nicht.
Eigentlich gibt es diese Konstellation nicht. Die gestrichelte Wartelinie wäre bei Rechts-vor-Links definitiv nicht. Gilt Rechts-vor-Links nicht, müsste eine Ausschilderung her.
Ich denke, dass in der geschilderten Situation irgendwas unberücksichtigt bleibt. Privatstraße? Unmittelbar vorausgehende Spielstraße von rechts? Umgefahrene Beschilderung?
Das ist eine normale, öffentliche Straße, ein Schild wurde dort auch nie umgefahren.
Wenn es keine ausgeschilderte Vorfahrt gibt gilt dort RvL.
Ausnahme könnte sein wenn es sich dabei um eine Ausfahrt handelt (bspw. von einem verkehrsberuhigtem Bereich), dann gilt dort natürlich kein RvL.
Rechts vor Links gilt dann nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen geregelt ist. Aber hier sind keine.