Wer hat Vorfahrt/Vorrang?

Situation 1 - (Auto, Verkehr, Vorfahrt) Situation 2 - (Auto, Verkehr, Vorfahrt)

4 Antworten

Der Linksabbieger hat dem entgegenkommenden Verkehr die Vorfahrt zu gewähren. Wenn weiter kein Fahrzeug in der Nähe ist, kann der Linksabbieger schon anfahren, ist der Rechtsabbieger aber bereits auf seiner Höhe, muss er ihn vorlassen. Außerdem ist es gut, in unklaren Situationen sich nach Paragraf 1 - Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme - zu richten und ggf. durch Hand- oder Lichtzeichen zu verständigen. Man muss ja die Vorfahrt nicht erzwingen. Im Bild 1 würde ich als blaues Auto warten, bis der grüne weg ist und im Bild 2 darf das blaue Auto zuerst, weil es früher auf die Hauptstraße gelangt.

Crack  29.04.2015, 19:39

Der Linksabbieger hat dem entgegenkommenden Verkehr die Vorfahrt zu gewähren.

So weit - so gut. Das gilt aber nicht in diesem Fall, siehe Antwort von @Artus01

Derjenige der über einen abgesenkten Bordstein einfahren möchte hat jeglichem anderen Verkehr Vorrang zu gewähren.


Die Straßenverkehrsordnung beantwortet Dir diese Frage eindeutig:

§10 StVO

Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), auseinem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder vonanderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf dieFahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zuverhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absichtrechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zubenutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Hallo Tasia88

Beim linken Bild fährt der Grüne auf die Vorfahrtsstraße ohne den blauen zu behindern. Sobald er aber auf der Vorfahrtstraße ist hat er Vorrang vor dem Blauen.

Beim rechten Bild hat der Blaue Vorrang, den der Grüne würde ja den Blauen behindern

Gruß HobbyTfz

Fall 2 ist eindeutig, das blaue Fahrzeug.

Im Fall 1 hindert die Vorfahrt des blauen Fahrzeugs das grüne nicht am Einbiegen aus der Einfahrt. Ist nach dem Einbiegen des grünen das blaue bereits dabei einzubiegen, muss das grüne es vorlassen.

Steht dann aber das blaue noch an der Einmündung, muss es die Vorfahrt des grünen achten, das sich ja nun auf der Hauptstraße befindet.