Wer hat Erfahrungen mit FSJ/FÖJ und ergänzendem ALG II?
Hallo,
ich habe gerade mein Abitur gemacht und beginne in ca. einem Monat ein FÖJ, für das ich in eine andere Stadt ziehen werde.
Ich habe zur Verfügung: 300€ (330€) FÖJ-Taschengeld* + 184€ Kindergeld = 484€ (504€) (ab dem vierten Monat 330€ Taschengeld) Meine Mutter kann mir definitiv keinen Unterhalt zahlen, mein Vater wird aufgrund diverser Gesetzesregelungen höchstwahrscheinlich herumkommen.
Da allein mein WG-Zimmer 350€ warm inkl. allem kostet, reicht das definitiv nicht zum Überleben und für Wohngeld liege ich weit unter dem Mindesteinkommen.
Nun meine Frage an Leute, die in einer ähnliche Situation wie ich sind/waren:
** Wie schätzt ihr die Aussicht auf Erfolg bei einem Antrag für ergänzendes ALG II ein** und wenn ihr selbst einen solchen Antrag gestellt habt, wie lange hat es gedauert, bis euch ein Zuschuss bewilligt oder versagt wurde?
Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Wie schätzt ihr die Aussicht auf Erfolg bei einem Antrag für ergänzendes ALG II ein
Das Ganze wird davon abhängen, ob das Absolvieren des FSJ als wichtiger Grund für einen Umzug anerkannt werden wird (SOFERN du unter 25 bist).
Heißt: DU SOLLTEST UNBEDING UNVERZÜGLICH DIE ZUSTIMMUNG ZUM UMZUG beantragen.
Erhältst du die Zustimmung, hast du ganz normal Anspruch auf volle angemessene Miete zzgl. vollem Regelbedarf.
Gegengerechnet werden dein Kindergeld sowie die Aufwandsentschädigung abzgl. 200€ Absetzbetrag. Diese 200€ hast du also mehr/frei.
Während des FSJ brauchst du der Vermittlung NICHT ZUR VERFÜGUNG zu stehen.
Achso, und was hat es mit der Zustimmung zum Umzug auf sich? Muss ich die gesondert zum ALG II Antrag einreichen oder reicht es, wenn ich dem Antrag ein Begoeitschreiben beilege?
Ich habe im Internet gelesen, dass in diesem Punkt kaum noch nachgefragt wird.
Das ist ein Irrtum.
Bei U25-Jährigen sind die Gründe IMMER von Bedeutung.
Müsste das ausreichen
Jup
oder sollte ich noch Dinge wie die Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder orgendetwas anderes nennen?
Schadet zumindest nicht.
Muss ich die gesondert zum ALG II Antrag einreichen oder reicht es, wenn ich dem Antrag ein Begoeitschreiben beilege?
Ist im Grundsatz ein gesonderter Antrag, den du auch gesondert und schnell beim aktuell zuständigen Jobcenter stellen solltest. Und auf SCHRIFTLICHEN BESCHEID bestehen, damit du etwas in der Hand hast.
Ich habe mich im FSJ mit Nebenjobs durchgekämpft.
"ALG II – Empfängerinnen und Empfänger können grundsätzlich am FSJ/FÖJ und BFD teilnehmen, da der Bezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende – das sogenannte Arbeitslosengeld II – die Teilnahme nicht ausschließt. Im Falle des Bezuges von Arbeitslosengeld II ist das Taschengeld ..." http://www.pro-fsj.de/index.php/a-b-c
Gruß aus Berlin, Gerd
Ohne jetzt Salz in die Wunde streuen zu wollen ^^: der Link bezieht sich - zumindest den anrechnungsfreien Betrag betreffend - auf veraltetes Recht ;)
Danke für die Antwort. Ich habe im Internet gelesen, dass in diesem Punkt kaum noch nachgefragt wird.in meinem Fall ziehe ich um, da die Einsatzstelle ca 150km von meinem ehemaligen Wohnort entfernt liegt und es an meinem Wohnort fast keine FÖJ-Stellen gab und diese wenigen nicht zu meinem voraussichtlichen Wunschberufs/studienbereich passen. Müsste das ausreichen oder sollte ich noch Dinge wie die Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder orgendetwas anderes nennen?