Kann ich Motorrad vom Abschleppdienst abholen (Hilfe, Biker in Not)?

siola55  08.08.2020, 20:53

Wieso hast du nicht gleich ADAC/ACE angerufen am Unfallort???

Dafür sind die doch da...😥

Florist2000 
Beitragsersteller
 09.08.2020, 13:12

Weil ich bewusstlos war ? -.-

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Laß das Motorrad zunächst beim Abschleppdienst stehen. Die Standgebühr beträgt in aller Regel 5 Euro am Tag. Einfach nachfragen. So wie es sich anhört, hast du eh einen wirtschaftlichen Totalschaden und die Maschine kann direkt auf dem Schrott entsorgt werden.

Bei deinem Unfall wäre ich mit den Kosten mehr als vorsichtig, weil ich zu denen gehöre, die die Unfallursache bei dir und deiner fehlerhaften Verkehrsteilnahme sehen.

(entweder extrem unaufmerksam oder viel zu schnell unterwegs)

Florist2000 
Beitragsersteller
 08.08.2020, 16:18

Alles klar. Danke

....wenn alles mit den Versicherungen erledigt ist (auch Fotos von den

Unfallfahrzeugen gemacht wurden) kannst du dein Bike abholen. Würde

das Motorrad zu mir nach Haus oder in eine Werkstatt schleppen lassen.

Dort soll dann der Gutachter dann seine Arbeit tun.

Florist2000 
Beitragsersteller
 08.08.2020, 15:46

Danke LG

Meines Wissens betreiben weder ADAC noch ACE einen kostenlosen Fahrzeugtransportservice, aber du wirst ja wissen, was für Verträge du hast. Gegen eine Abholung spricht nichts, das Mopped ist ja offenbar nicht sichergestellt, sondern nur beiseite geschafft worden.

Wenn du meinst, geschädigt worden zu sein und einen Anspruch gegen den Unfallgegner zu haben, steht es dir natürlich frei, wie du die Höhe deines Schadens ermittelst. Einen Gutachter zu beauftragen, ist üblich - die gegnerische Versicherung muss das nicht von sich aus tun.

Aber dazu kann dir dein Anwalt sicher mehr sagen.

Weil ich bewusstlos war ? -.-

Alles klar und gute Besserung wünsch ich dir😉!

Ich frage mich auch wie ich das mit dem Gutachter mache. Ich will ja einen eigenen engagieren und nicht den von der gegnerischen Versicherung nehmen. Aber den Gutachter sollte man doch erst engagieren wenn die Schuldfrage dann eindeutig geklärt ist? Oder nicht?

Aber da weiß dann dein Anwalt doch am Besten - denk' ich mal...😅!?

Gruß siola55

Florist2000 
Beitragsersteller
 09.08.2020, 14:43

^^ ja ist richtig.