Kann ich Motorrad vom Abschleppdienst abholen (Hilfe, Biker in Not)?
Hallo,
Ich hatte gestern einen Motorradunfall. Mein Motorrad ist jetzt bei einem Abschleppdienst.
Ich bin ADAC und ACE Mitglied.
Die Polizei hat alles aufgenommen und beiden Versicherungen ist der Unfall nun bekannt. Meiner und der gegnerischen Versicherung.
Nun: Also ich fahre gleich Montag früh auch zum Anwalt. Da ich ebenfalls Schmerzensgeld geltend machen möchte, Und übergebe dem Alle Informationen damit der sich mit dem Fall befasst. Da die Versicherungen einen Monatelang warten lassen bis da mal was passiert. Mit dem Anwalt geht das innerhalb von kürzester Zeit und mein Motorrad gammelt nicht vor sich hin.
Ich habe nur eine Frage zurzeit. Wo ich einfach nicht weiter weiss. Mein Motorrad ist ja seit dem Unfall gestern beim Abschleppdienst und steht da halt. Was ja pro Tag kostet.
Darf ich das Teil überhaupt abholen? Die Polizei hat dazu nichts gesagt. Fahrbar ist das Motorrad jedenfalls nicht. Daher hätte ich nur die Idee den ADAC Oder ACE mein Motorrad abschleppen zu lassen. Da dies kostenlos ist. Also zu mir nach Hause abschleppen lassen.
Ich frage mich auch wie ich das mit dem Gutachter mache. Ich will ja einen eigenen engagieren und nicht den von der gegnerischen Versicherung nehmen. Aber den Gutachter sollte man doch erst engagieren wenn die Schuldfrage dann eindeutig geklärt ist? Oder nicht?
Hoffe auf Rückmeldung
LG
Wieso hast du nicht gleich ADAC/ACE angerufen am Unfallort???
Dafür sind die doch da...😥
Weil ich bewusstlos war ? -.-
4 Antworten
Laß das Motorrad zunächst beim Abschleppdienst stehen. Die Standgebühr beträgt in aller Regel 5 Euro am Tag. Einfach nachfragen. So wie es sich anhört, hast du eh einen wirtschaftlichen Totalschaden und die Maschine kann direkt auf dem Schrott entsorgt werden.
Bei deinem Unfall wäre ich mit den Kosten mehr als vorsichtig, weil ich zu denen gehöre, die die Unfallursache bei dir und deiner fehlerhaften Verkehrsteilnahme sehen.
(entweder extrem unaufmerksam oder viel zu schnell unterwegs)
Alles klar. Danke
....wenn alles mit den Versicherungen erledigt ist (auch Fotos von den
Unfallfahrzeugen gemacht wurden) kannst du dein Bike abholen. Würde
das Motorrad zu mir nach Haus oder in eine Werkstatt schleppen lassen.
Dort soll dann der Gutachter dann seine Arbeit tun.
Danke LG
Meines Wissens betreiben weder ADAC noch ACE einen kostenlosen Fahrzeugtransportservice, aber du wirst ja wissen, was für Verträge du hast. Gegen eine Abholung spricht nichts, das Mopped ist ja offenbar nicht sichergestellt, sondern nur beiseite geschafft worden.
Wenn du meinst, geschädigt worden zu sein und einen Anspruch gegen den Unfallgegner zu haben, steht es dir natürlich frei, wie du die Höhe deines Schadens ermittelst. Einen Gutachter zu beauftragen, ist üblich - die gegnerische Versicherung muss das nicht von sich aus tun.
Aber dazu kann dir dein Anwalt sicher mehr sagen.
Weil ich bewusstlos war ? -.-
Alles klar und gute Besserung wünsch ich dir😉!
Ich frage mich auch wie ich das mit dem Gutachter mache. Ich will ja einen eigenen engagieren und nicht den von der gegnerischen Versicherung nehmen. Aber den Gutachter sollte man doch erst engagieren wenn die Schuldfrage dann eindeutig geklärt ist? Oder nicht?
Aber da weiß dann dein Anwalt doch am Besten - denk' ich mal...😅!?
Gruß siola55
^^ ja ist richtig.