Wer haftet bei einem Diebstahl aus Fahrzeug in der KFZ-Werkstatt?
Hallo, mein Fahrzeug war vor einem Jahr in einer Werkstatt zur Reperatur (Stoßdämpfer), dafür wurde der komplette Kofferraum ausgeräumt. Dies konnte ich sehen, da ich zu früh dort war, um mein Fahrzeug abzuholen. Ich wartete jedoch die restliche Zeit im Verkaufsbereich. Nach einem Jahr viel mir auf, nach dem ich eine schwere Tasche in den Kofferraum stellte , dass meine Kofferraumabdeckung fehlte. Dies bemerkte ich erst so spät, da ich über eine Kofferraumwanne verfüge. Die Wanne ist so fürs Fahrzeug zugeschnitten(Original fürs Fahrzeug ) das ich das fehlen nie bemerkt habe, des Weiteren benutze ich den Kofferraum sehr selten. Jetzt hat mir die Werkstatt nach 1 Jahr die Abdeckung auf Nachfrage zurückgegeben. Jedoch viel mir auf das ein weiterer Gegenstand (Wert Ca.800€) fehle, welchen ich immer im Fahrzeug unter der Abdeckung gelassen habe und lassen musste, da dies berufliche Gründe hatte. Meine Frage , wer kommt führ den fehlenden Gegestand auf ? Zumal die Werkstatt mir jetzt auch den Boden aushändigen konnte und sie am Telefon meinten sie würden, immer gleich den Kunden anrufen, wenn Sie vergessen was zurückzugeben... hab ich gemerkt mit dem Kofferraumboden.Vielen Dank
4 Antworten
das ist grenzwertig. zwar muss die werkstatt die schlüssel haben, aber wenn du zur reparatur wertgegenstände lose und offen im auto liegen lässt, wird keine verischerung (weder deine eigene noch die der werkstatt) dir ersatz leisten, weil das fahrlässig ist.
die moralische verpflichtung der werkstatt, auf fremdes eigentum während der reparaturzeit zu achten und es auch vor diebischen eigenen mitarbeitern zu schützen, wird dir nicht viel helfen, auch wenn sie dich deswegen (und möglicherweise auch andere) als kunden verlieren.
nur wenn jemand z.b. ein fest eingebautes autoradio oder das navi ausbaut, muss die werkstatt haften.
Ich habe gerade gesehen, dass der Sachverhalt nicht mit eingefügt wurde, hab es geändert, wäre toll wenn ihr später nochmal reinschaut 😅
Hast du am Anfang einen Zettel unterschrieben dass sich keine Wertsachen mehr im Auto befinden? Bestimmt, dann hast du Pech ansonsten kannst du es dir wiederholen.
ist die Verjährungsfrist nicht in Kraft?
Die Werkstatt sofern du das beweisen kannst.