Wer haftet bei einem Diebstahl aus Fahrzeug in der KFZ-Werkstatt?

4 Antworten

das ist grenzwertig. zwar muss die werkstatt die schlüssel haben, aber wenn du zur reparatur wertgegenstände lose und offen im auto liegen lässt, wird keine verischerung (weder deine eigene noch die der werkstatt) dir ersatz leisten, weil das fahrlässig ist.

die moralische verpflichtung der werkstatt, auf fremdes eigentum während der reparaturzeit zu achten und es auch vor diebischen eigenen mitarbeitern zu schützen, wird dir nicht viel helfen, auch wenn sie dich deswegen (und möglicherweise auch andere) als kunden verlieren.

nur wenn jemand z.b. ein fest eingebautes autoradio oder das navi ausbaut, muss die werkstatt haften.


Fjay20 
Beitragsersteller
 23.09.2015, 10:34

Ich habe gerade gesehen, dass der Sachverhalt nicht mit eingefügt wurde, hab es geändert, wäre toll wenn ihr später nochmal reinschaut 😅

Hast du am Anfang einen Zettel unterschrieben dass sich keine Wertsachen mehr im Auto befinden? Bestimmt, dann hast du Pech ansonsten kannst du es dir wiederholen.

ist die Verjährungsfrist nicht in Kraft?

Die Werkstatt sofern du das beweisen kannst.