Auto in der Werkstatt - was, wenn mehr gemacht ist wie besprochen?

8 Antworten

Grundsätzlich darf die Werkstatt 10% über dem vereinbarten Preis liegen. Alles was drüber ist, musst du nicht bezahlen, sofern es dir keiner gesagt hat und du keine Zustimmung gegeben hast.

Weiterhin darf die Werkstatt auch deinen Wagen nicht einbehalten, auch wenn du nicht alles bezahlt hast oder gar nicht bezahlt hast. Sie dürfen die Adresse mit deinem Personalausweis vergleichen und werden dir dann eine Rechnung schicken. Dann kannst du weiter mit Rechtsberatung gehen oder bezahlen!!

Also meines Wissens kann die Werkstatt ohne Nachfragen Sicherheitsrelevante Teilewechseln. Das muß Sie sogar. (Bsp.Bremsen) Alles andere wie Kundendienst oder Instandsetzung ist je nach Werkstattauftrag anderst gehandhabt.Meine Werkstatt ruft mich beispielsweise an und fragt nach ob die das machen sollen oder ob ich das selber machen will. Meine Meinung ist das jede gute Werkstatt bei Mehrkosten (ab 30-50 Euro) den Kunde informiert

das ist immer etwas schwierig. es wird sicher niemand etwas dagegen haben wenn er den wagen wegen der bremsen in die werkstatt stellt und die tausch gleich ein radlager um 20 euro.

aber grundsätzlich gilt natürlich das ein reparaturauftrag erstellt wird und dieser auch beinhaltet was genau zu reparieren ist. allerdings ist das für beide seiten dann schwierig. meist ist der fehler ja nicht ganz bekannt..weder für dich, noch für die werkstatt. das stellt sich erst bei der reparatur herraus. wenn ich in den auftrag schreiben lass..."klappergeräusch im motor" dann kann es mehrere gleichzeitige ursachen haben.

schreibst du aber rein .....bremsbeläge erneuern....und er macht dir einen ölwechsel zusätzlich....dann mußt du das natürlich nicht bezahlen.

ich mach es grundsätzlich so....."ich gebe so genau wie möglich an was zu reparieren ist und vor allem eine höchstsumme!!!! (in voriger absprache was es ca. kosten wird). wird diese höchstgrenze überschritten dann rückruf"

und das lass ich unbedingt am auftrag festhalten.

alles was er dann über diese summe verrechnet ohne rückfrage....das kann er sich dann erträumen. und wenns sein muß auch wieder ausbauen.

Thunder1262  21.08.2010, 07:49

Wenn die WS bei mir ein Radlager machen würde wenn ich die Bremse in Auftrag gebe würd ich der was husten. Arbeit Radlager vorn ca. 90€ Teil 40€ macht 130€ nicht 20€. So einfach ist das nicht. Hinten haben die meißten Bremsscheiben und keine Trommel, ist also auch nicht schon mal los, kostet auch mal Locker zwischen 130 und 400€, je nachdem ob ein Radlager mit Scheibe ausgetauscht werden muß oder ob man es Einpressen kann. Selbst in einer Freien Werkstatt kostet alleine das Teil 30€ und dann ist es noch nicht verbaut. Ich weiß das war nur ein Beispiel, aber nicht gutes. Nimm lieber Zündkerzen erneuern und dabei fällt auf, das ein Kabel angeknabbert ist, welches erneuert wird(kein Kabelsatz, nur ein einzelnes Kabel). Da würde keiner was gegen sagen, weil ein einzelnes Kabel, wenn es das einzeln gibt auch nur 10 oder 15 € kostet und keine weiteren Kosten für den Austausch zu kommen.

Saab95  21.08.2010, 18:57
@Thunder1262

das war ja nur als beispiel gedacht. radlager bewegen sich von 20 -140 euro /satz. und wenn z.b. nur das äussere kaputt ist, ist die arbeitszeit bei manschen auto nicht mal 10 min. sobald die bremsscheiben runter sind.

aber hast recht...war viell. ein schlechter vergleich.

Sagen wir mal, du hast dein Fahrzeug zur Wartung in der Werkstatt, holst es ab und die Werkstatt hat Bremsscheiben und Beläge mit gemacht ohne dich oder deine Frau anzurufen und zu fragen ob sie das darf. Diese Arbeit und auch die Teile brauchst du nicht zu bezahlen, du kannst verlangen, das das wieder umgebaut wird. Eine Werkstatt darf nicht einfach ohne Rücksprache mit dem Kunden eine Reperatur durchführen. Gibst du an 2 Reifen zu erneuern und die WS sieht das die Bremse runter ist, hat sie dich zu Informieren und zu fragen ob sie die Arbeit erledigen kann und nichts anderes. Allerdings mußt du schon bei Abholung des Fahrzeugs Einspruch einlegen und sagen, die Arbeit zahle ich nicht, das war nicht abgesprochen. Bei Abgabe des Fahrzeugs hat man dir normal eine Kopie des Werkstattauftrages zu überreichen wo die in Auftrag gegebene Arbeit drauf steht. Sind im Laufe der Arbeit Erweiterungen Telefonisch in Auftrag gegeben worden, so ist diese Erweiterung mit Datum, Uhrzeit und Name des Auftraggebers(mit dem die WS telefoniert hat) auf dem Auftrag zu notieren. Die Auftrag gebende Person muß aber auch etwas mit dem Fahrzeug zu tun haben und auch darüber entscheiden dürfen(Eigentümer oder Ehegatte). Geschieht keine Rücksprache braucht die Arbeit und das Teil nicht bezahlt, bzw.muß eventuell wieder umgebaut werden. Wenn die WS das betreffende Teil bei ausbau Kaputt gemacht hat, hat sie ein Problem. Ihr Problem, nicht deins.

Hallo zusammen

Bedingt ist das rechtskonform, unter der voraussetzung das der rechnungsbetrag um nicht mehr als 10 % überschritten wird und die zusätzlichen Arbeiten die nichtmehr bestehende Verkehrssicherheit herzustellen. Ist nicht ganz so einfach wie es klingt aber es Gibt auch dazu Urteile. Um auf deine Frage einzugehen ... dazu gibt es einen Auftrag auf dem die arbeiten deffiniert werden und der vom Kunden unterschrieben werden muß. der Durchschlag erhält der kunde. so ist es richtig. alles andere ist ein freibrief der dann auch bezahlt werden muß denn was nicht geschrieben wurde ist nix Wert. Selbst bei Unterschriebenen Aufträgen ist ein aufschlag von 10 % rechtlich legal, also erschewerter Ausbau zB abgerissene Schrauben..

Leider machen das bei kleinen Werkstätten nur die wenigsten, das ist aber die Schuld des Kunden dies einzufordern. Münlich ist zwar auch möglich, aber eine Frage von glaubwürdigen Zeugen und das wird schwer nachzuweisen sein. Schau doch mal ins BGB unter werkvertrag oder werkliefervertrag...

Ich vereinbare tel Rückruf wen mehr gefunden wird und gehe vorbei um dem Auftrag ggf zu erweitern. Höchstgrenze der möglichen Mehrkosten vorher deffinieren. Joachim