Haftung Bankmitarbeiter?

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Bankmitarbeiter persönlich haftet wohl eher nicht, sondern die Bank die ihn beschäftigt. Fehler passieren nunmal.. :)

Wenn der Banberater das nicht nach deiner Anweisung gemacht hat, kannst du nix dafür. Also kannst du auch ned dafür haftbar gemacht werden. Die Bank müsste den Schaden ausgleichen.

Aber du sollst ja die Aufgabe rechnen, und nicht das Schadenrecht studieren :)

Wundawuzi 
Beitragsersteller
 13.01.2011, 11:32

Also ich glaub hier is die GRundsituation noch nicht ganz geklärt^^.

Ich hab nix mit dem Fall zu tun, das is ein beispiel in einem Mathematikbuch wo man eigentlich Raten ausrechnen muss, aber mich hätte die rechtliche Situation interessiert(Bin halt sehr wissbegierig^^).

Also wie gesagt:

DEr Bankangestellte baut Mist, verursacht einen Schaden in Höhe von 89.000 Bei einem Kunden.

Soweit ich das jetzt verstanden habe haftet der Bankmitarbeiter also garnicht, aber muss halt damit rechnen bald arbeitslos zu sein?^^

Wundawuzi 
Beitragsersteller
 13.01.2011, 11:37
@Wundawuzi

Ok - ich hab mittlerweile ne gute Antwort gefunden:

Das hängt davon ab ob das bei Gericht als "grob Fahrlässig" "Leicht fahrlässig" oder "Entschuldigbare Fehleistung" bewertet wird. Je nachdem haftet er Entweder voll, teilweise oder garnicht.

In dem Fall denke ich eher garnicht.

Bankmitarbeiter haben gewiss eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung die dann einspringt.

Haften tut die Bank, die den Bankmitarbeiter angestellt hat. Dafür sind die Banken aber normalerweise versichert. Sollte der Bankmitarbeiter die grob fahrlässig, vorsätzlich oder in betrügerischer Absicht gamecht haben, wird die Bank ihn in Regress nehmen. Der Kunde hat aber die Bank als Ansprechpartner und wird den Schaden von der Bank ersetzt bekommen. Da sind mehr als 1.200 € mtl. zu holen :-).

Die Bank haftet für Fehler der Mitarbeiter.
Sie sichert sich gegen derartige Schäden sehr gut ab. Eine Fehlbuchung - ganz gleich in welchem Bereich - wird meist sofort erkannt.

Wenn jetzt wirklich ein Bankmitarbeiter etwas zahlen müßte, weil er fahrläßig gehandelt hat, würde die Bank den Schaden ausgleichen und dann die Summe beim Mitarbeiter in angemessenen Lohnabzügen zurückholen.

Etwas anderes ist eine schlechte Beratung. Wenn ein Vermögensberater empfiehlt, Aktien der Commerzbank zu kaufen und sich der Aktienwert später verschlechtert, dann kann der Kunde keien Ansprüche stellen. Das Risiko liegt bei ihm. Die Bank hat sich im Kleingedruckten von der Verantwortung gedrückt.