Haftung Bankmitarbeiter?
Heyho ich hab mal ne frage weils mich einfach interessiert...
Mal angenommen ein Bankmitarbeiter macht eine Fehlbuchung verursacht bei einem Kunden einen Schaden von 89.000.
Inwiefern haftet er? Bei einem Einkommen von 1200 netto? (Und weils mich persöhnlich interessieren würd wovon hängt die Haftung ab?)
War hier gradn beispiel im Mathebuch.. da stand wie lange müsse er raten von x zahlen bis er den schaden abbezahlt hat.. aber ich kann mir net vorstellen dass der überhaupt für alles Haften muss. Würd morgen gern unserer Matheprofessorin sagen "Er muss garnix zahlen der haftet net" oder so :)
LG. W.
10 Antworten
Der Bankmitarbeiter persönlich haftet wohl eher nicht, sondern die Bank die ihn beschäftigt. Fehler passieren nunmal.. :)
Wenn der Banberater das nicht nach deiner Anweisung gemacht hat, kannst du nix dafür. Also kannst du auch ned dafür haftbar gemacht werden. Die Bank müsste den Schaden ausgleichen.
Aber du sollst ja die Aufgabe rechnen, und nicht das Schadenrecht studieren :)
Ok - ich hab mittlerweile ne gute Antwort gefunden:
Das hängt davon ab ob das bei Gericht als "grob Fahrlässig" "Leicht fahrlässig" oder "Entschuldigbare Fehleistung" bewertet wird. Je nachdem haftet er Entweder voll, teilweise oder garnicht.
In dem Fall denke ich eher garnicht.
Bankmitarbeiter haben gewiss eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung die dann einspringt.
Haften tut die Bank, die den Bankmitarbeiter angestellt hat. Dafür sind die Banken aber normalerweise versichert. Sollte der Bankmitarbeiter die grob fahrlässig, vorsätzlich oder in betrügerischer Absicht gamecht haben, wird die Bank ihn in Regress nehmen. Der Kunde hat aber die Bank als Ansprechpartner und wird den Schaden von der Bank ersetzt bekommen. Da sind mehr als 1.200 € mtl. zu holen :-).
Die Bank haftet für Fehler der Mitarbeiter.
Sie sichert sich gegen derartige Schäden sehr gut ab.
Eine Fehlbuchung - ganz gleich in welchem Bereich - wird meist sofort erkannt.
Wenn jetzt wirklich ein Bankmitarbeiter etwas zahlen müßte, weil er fahrläßig gehandelt hat, würde die Bank den Schaden ausgleichen und dann die Summe beim Mitarbeiter in angemessenen Lohnabzügen zurückholen.
Etwas anderes ist eine schlechte Beratung. Wenn ein Vermögensberater empfiehlt, Aktien der Commerzbank zu kaufen und sich der Aktienwert später verschlechtert, dann kann der Kunde keien Ansprüche stellen. Das Risiko liegt bei ihm. Die Bank hat sich im Kleingedruckten von der Verantwortung gedrückt.
Also ich glaub hier is die GRundsituation noch nicht ganz geklärt^^.
Ich hab nix mit dem Fall zu tun, das is ein beispiel in einem Mathematikbuch wo man eigentlich Raten ausrechnen muss, aber mich hätte die rechtliche Situation interessiert(Bin halt sehr wissbegierig^^).
Also wie gesagt:
DEr Bankangestellte baut Mist, verursacht einen Schaden in Höhe von 89.000 Bei einem Kunden.
Soweit ich das jetzt verstanden habe haftet der Bankmitarbeiter also garnicht, aber muss halt damit rechnen bald arbeitslos zu sein?^^