Wer haftet bei Umzugsschäden (Mieter,Firma,Eigentümer,Verwalter)?
Situation: Wir wohnen in einem Wohnhaus mit Eigentumswohnungen und einer Wohnungseigentumsgemeinschaft. Dort sind wir Mieter, gehören nicht der Eigentumsgemeinschaft an. Unser Vermieter verwaltet nur unsere Wohnung. Im Treppenhaus sind durch unseren Umzug Schäden auf den Bodenbelägen entstanden. Wir haben die Umzugsfirma darüber informiert, welche den Schaden wohl aber nicht komplett beseitigt hat. Einen Monat nach dem Umzug schreibt uns der Vermieter unserer Wohnung an, dass wir einen Schaden am Gemeinschaftseigentum (Welches nicht durch unseren Vermieter verwaltet wird) verursacht haben und für diesen aufkommen müssen. Wer haftet hier? Was können wir tun? Vielen Dank für die Hilfe
3 Antworten
... der Verursacher steht fest und somit möge sich die WEG an diesen wenden.
Die Umzugsfirma ist Schadenverursacher ! Es sollte eine Versicherung vorhanden sein
DU musst dich kuemmern. Nimm den Brief vom Vermieter und setze dich mit der Umzugsfirma auseinander. Zeugen die bestätigen koennen was passiert ist sind immer hilfreich. Sollten die die Sache abwimmeln wollen solltest du einen Anwalt bemühen. Je nachdem wie stark die Verkratzungen sind kann die Beseitigung teuer werden
versuchen kannst du es, ob der VM jedoch darauf eingeht?
in erster Linie bist du als Mieter der Ansprechpartner, du gibst es an den Verursacher weiter. Die Umzugsfirma sollte eine Betriebshaftplichtvers. haben. kommen die nicht in die Pötte so ist ein Gang zum RA sehr wahrscheinlich.
... sehe ich anders. Der Verursacher steht fest, und somit mögen sich die ASt. an diesen wenden und den angerichteten Schaden gleich gerichtsfest belegen.
Kann ich die Umzugsfirma 1 Monat danach noch für den Schaden haftbar machen bzw. wie geh ich jetzt vor? Den Vermieter an die Umzugsfirma weiterleiten?