Mietrecht, Beschädigung im Treppenhaus beim Umzug

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Jetzt ( am 21.11) bekommen wir plötzlich einen Brief vom Vermieter mit einer Aufforderung für die Kosten von ca. 500 € für die Reparatur/Malerarbeiten des Treppenhauses aufzukommen. Die Beschädigung hat angeblich unser Umzug verursacht. Es liegt ein Angebot einer Malerfirma vor. Die Malerfirma ist ein langjähriger und einziger Geschäftspartner des Vermieters.

Na da wird der Vermieter wohl Pech haben.

Es kann ja wohl nicht eindeutig zugeordnet werden, wer den Schaden verursacht hat, Es sei denn durch ein teures Gutachten und der Begutachtung aller Möbelstücke.

Haben wir eine Chance auf Widerspruch?

Ich würde zurückschreiben, dass Ihr das nicht wart und dass es die neuen Mieter oder sonst irgendjemand gewesen sein muss.

Der Vermieter muss den Beweis erbringen, dass Ihr das verursacht habt.

Es kann aber sein, dass der Vermieter einfach einen teil der Kaurion einbehält und Ihr die Herausgabe einklagen müsst.

Es ist so, wenn dir der Vermieter nicht 100%ig nachweisen kann das du das warst, ist deine Chance auf eine Widerspruch sehr groß, wahrscheinlich kann dir der Vermieter nicht einmal etwas anhaben.

Ja, sicher habt ihr eine Chance darauf, dass nicht zahlen zu müssen - Ihr habt ein Übergabeprotokoll und darin steht nichts von Beschädigungen im Treppenhaus. Er muss euch also erstmal beweisen, dass es euer Umzug war, durch den der Schaden entstanden wäre.

Schreibt ihm also einen freundlichen Brief und antwortet ihm, ihr seid für den Schaden im Flur nicht verantwortlich von daher werdet ihr seiner Aufforderung nicht nachkommen - schreibt gleich noch dazu, dass auch ein Abzug von der Kaution nicht in Frage kommen kann, da in eurem (von beiden abgezeichneten) Übergabeprotokoll keinerlei Punkt dazu enthalten ist.

Die einzige Frage die sich bei der Aktenlage stellt ist, ob er von selbst vernünftig wird oder ihr eure Kaution einklagen müsst.

Ich würde den vermeintlichen Anspruch des Vermieters schriftlich zurückweisen und ihm unverbindlich anheim stellen, den Nachweis zum Grunde zu führen.

charles0308  24.11.2013, 21:51

sofern eine Haftpflichtversicherung mit Einschluss von Mietsachschäden besteht solltet ihr den Schaden dort melden. Die Versicherung wird aufgrund der Sachlage die Ansprüche zurückweisen.

Vita2013 
Beitragsersteller
 24.11.2013, 22:14
@charles0308

Der Vermieter möchte, dass wir die Haftpflichtversicherung der umzugsfirma ansprechen. Wäre dann aber der Umkehrschluss, dass wir die Beschädigung im Treppenhaus als unsere Verschuldung anerkennen?

charles0308  24.11.2013, 22:19
@Vita2013

Wäre dann aber der Umkehrschluss, dass wir die Beschädigung im Treppenhaus als unsere Verschuldung anerkennen?

Nein, man kann doch einen vermeintlichen Anspruch des Vermieters weiterleiten.

Nochmal, der Vermieter muss nachweisen dass der Schaden durch Euren Umzug eingetreten ist. Dennoch würde ich den Schaden auch der eigenen Haftpflicht - sofern eine solche besteht - melden.

Vita2013 
Beitragsersteller
 14.12.2013, 13:42
@charles0308

Fortsetzung folg :-(. Wir haben nun die Antwort bekommen. Der Vermieter widerruft dir Abnahme und listet weitere Schäden auf unter Anderem nicht geputzte Fenster im Treppenhaus, weitere Schäden in der Wohnung USW. Des weiteren stellt er uns eine Betriebskosten Nachzahlung in Höhe von 2.000 EUR ( das ist mehr als 60% der geleisteten Vorauszahlung). Kann eine Abnahme widerrufen werden?