Rohrbruch Wasserleitung Sondereigentum ,wer haftet?

2 Antworten

Hausratsversicherung:

- Zahlt in dem Fall den Schaden an deinem Eigentum

Gebäudehaftpflichtversicherung:

- Zahlt hier nichts

Gebäudeversicherung:

- Zahlt hier den Schaden an Böden und Wänden

Haftpflichtversicherung:

- Zahlt hier den Schaden an Boden und Wänden, wenn keine Gebäudeversicherung existiert, sowie Schäden in fremden Wohnungen

Dann gibt es noch die Frage der Fahrlässigkeit. Deine Haftpflichtversicherung zahlt bei einfacher Fahrlässigkeit, kann dich aber womöglich bei grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen. Die Gebäudehaftpflicht eventuell auch.

 

lnflckg 
Beitragsersteller
 19.09.2017, 11:20

Erstmal Danke für Deine Antwort

Verstehe ich das richtig?

Hausratversicherung: Schaden bei meinen Möbeln

Privathaftpflicht : Schaden an fremden Möbeln

Gebäudeversicherung(durch Hausverwaltung abgeschlossen):Schäden an den Wänden und Böden im gesamten Gebäude 

AnglerAut  19.09.2017, 15:15
@lnflckg

Soweit ist das richtig. Allerdings ist die Gebäudeversicherung keine Pflichtversicherung, die muss es also nicht geben.

Für die Reparatur der Schadenursache ist in dem beschriebenen Fall der Sondereigentümer zuständig.

Sofern es sich bei der Schadenursache nicht um defekte Muffen, Ventile, Schläuche, Wc-Spülung, Heizkörper etc. handelt, sondern eine klassischer Rohrbruch vorliegt, wird die Reparatur und alle hiermit verbundenen Leistungen (Wandöffnung etc.) von der Gebäudeversicherung reguliert, sofern die Gefahr "Leitungswasser" in die Gebäudeversicherung eingeschlossen wurde.

Folgeschäden durch das ausgetretene Leitungswasser am gesamten Gebäudebestand unabhängig von internen Eigentumsregelungen ist ebenfalls Sache der Gebäudeversicherung z.B. technische Trocknung, Schutz- und Bewegungskosten von Mobiliar innerhalb des versicherten Grundstücks, Malerarbeiten etc.

Das gilt selbstverstänflich für alle Wohnungen des versicherten Gebäudes.

Hausratgegenstände kann jeder Bewohner gegen die Gefahren Leitungswasser, Brand, Sturm, Elemrntar selbst versichern.
Also der Bewohner unter der Dir muss seinen Hausrat selbst absichern. Du haftest nicht für dessen Schäden, es sei denn, du hast diese fahrlässig herbeigeführt.

Deine Haftpflichtversicherung kommt bek einem Leitungswasserschaden nicht zum Tragen.
Sollte andererseits Fahrlässigkeit im Spiel gewesen sein, könnte jeder Geschädigte, in diesem Fall der Gebäudeversicherer und ggf. die Hausratversicherer geschädigter Bewohner, Regressansprüche zum Zeitwert anzeigen.
Zur Regulierung berechtigter Ansprüche oder zur Abwendung unberechtigter Ansprüche wäre tatsächlich deine Haftpflichtversicherung zuständig.

Für einen Leitungswasserschaden wie Rohrbruch wird nan aber wohl nur in Ausnahmefällen eknen einzelnen Bewohner verantwortlich machen können.