Wer haftet bei Problem mit der Stromanlage? Mieter oder Vermieter?

9 Antworten

das kommt darauf an, wer den Kurzschluss verursacht hat. Dein Elektriker hat dies ja bestimmt festgestellt. Wenn es von der Hauselektrik war, muss dein Vermieter für die Kosten aufkommen. Wenn der Kurzschluß von Dir kam, z.B. durch ein defektes Gerät von dir, dann bleiben die Kosten bei dir.Außerdem warst du der Auftraggeber, die Elektriker-Rechnung musst auf jeden Fall du vorab bezahlen. Am besten du versuchst deinen Vermieter zu erreichen um die Sache zu klären.

kommt drauf an, hast du den kurzschluss verursacht, zahlst du oder vielleicht deine versicherung.

liegt es an der steckdose oder dahinter in der wand, dann ist es sache des vermieters

Da solche Dinge über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden und diese ja über den Vermieter laufen hat auch der Vermieter den Schaden zu begleichen.

Drachentoeter  02.09.2010, 11:19

Vorsicht, wenn da z.B nur eine Sicherung raus geflogen ist und der Mieter dann extra ein Elektriker holt hat die Wohngebäudeversicherugn damit gar nichts zu tun. Es kommt wie viele hier schon geschrieben habe auf den Einzelfall an.

Optimal01  02.09.2010, 11:23
@Drachentoeter

Aber es geht hier ja nicht darum, dass eine Sicherung rausgeflogen ist. Er hat ja geschrieben, dass er das Problem nicht selbst lösen konnte.

Drachentoeter  02.09.2010, 11:27
@Optimal01

Das ist mir schon klar, ich wollte damit auch nur sagen, das die Wohngebäudeversicherung nicht in jedem Fall der richtige Ansprechpartner ist.

Optimal01  02.09.2010, 11:41
@Drachentoeter

achso, ja gut da hast du recht...

Wenn es das private, in der Wohnung verlegte Stromnetz betraf, dann ist das Sache des Vermieters. Aber fürs nächstemal solltest Du einen Grundkurs in Sachen "Sicherungswechsel" machen - wenn ich mich soweit aus dem Fenster lehnen soll.

Der Elektriker kann darauf bestehen dass Du ihn bezahlst, dann kannst Du dir das Geld aber vom Vermieter zurückholen.