Privathaftpflicht: Schlüssel verloren

12 Antworten

Das hängt vom Vertrag ab.

Nicht in jedem Versicherungsvertrag sind Schlüssel mit versichert.

Hallo , leider hast du Pech gehabt . In der Privathaftpflichtversicherung ist dieses nicht mitversichert . Die PHVer.zahlt nur schäden gegenüber dritten oder Familienangehörigen die nicht im eigenen Haushalt Wohnen . Immer vorausgesetz das war ein Schaden ohne Absicht . Es gibt eine Versicherung ist aber in der Regel für Gewerbliche bzw. für Leute die eine bestimmte Funktion ausüben . Hausmeister oder eine andere Person die Schlüsselfunktionen haben . Gruß Viktor

Ja aber nur wenn Schlüsselverlust auch abgesichert wurde. Dies muss in der Regel separat vereinbart bzw. im Antrag angekreuzt werden. Bei vielen Versicherern kann man die zu versichernde Summe selbst bestimmen und bei anderen gibt es eine Pauschale. Das Kind ist zwar über die Haftpflicht der Eltern versichert jedoch nur wenn Schlüsselverlust auch tatsächlich versichert wurde. In 80% der Fälle ist das aber auch so, daher kann ich mich der ersten Antwort nur anschließen und dir zu einem Anruf bei der Verischerungsgesellschaft raten. LG

vom prinzip her schon!es muss aber mit versichert sein und es kommt auch noch darauf an warum dein kind diesen schlüssel hatte, wenn es aus anlass einer gefälligkeitshandlung war(z.B blumengießen) muss das auch mit versichert sein(also nicht das blumengießen sondern die gefälligkeitshandlungen allgemein) und ganz wichtig du musst eine familienhaftpflicht haben die dein kind mit einschließt... lg malli

Wenn das Schlüsselverlustrisiko mit eingeschlossen ist, ja. Normalerweise sind geliehene und gemietete Sachen ausgeschlossen. Aber hier handelt es sich ja nicht um den Ersatz des Schlüssels, sondern um den daraus entstandenen Folgeschaden. (Auswechslung der Anlage). Auf jeden Fall Meldung an die Haftpflicht. Diese prüft die Rechtslage, wehrt einen unberechtigten Anspruch ab oder befriedigt den berechtigten Anspruch.