Wer haftet bei Schäden aufgrund falscher Angaben?
Gestern haben wir ein Wandregal gekauft, das hat eine Tragkraft von 20 Kilo angegeben. Wenn wir dort jetzt etwas teures mit einem Gewicht von 15 Kilo draufstehen haben und das Teil uns trotz ordnungsgemäßer Montage runtersegelt und dadurch das sehr teure empfindliche das sich darauf befand samt allem was darunter steht Schaden nimmt und oder kaputt geht, haftet dann jemand?
Wir sind am überlegen ob wir das Regal wirklich anbohren sollen.
Haftet jemand wenn Schäden aufgrund falscher Produktangaben entstehen und können wir das Produkt somit sorgenlos einsetzen?
8 Antworten
Der Hersteller haftet für seine Angaben zum Produkt. Die Beweislast liegt natürlich bei dir und da du ja wohl kein Video davon gedreht hast, kann der Beklagte natürlich immer behaupten, dass du mehr als einen Gegenstand auf das Bord gestellt hast ; - )
Wenn das Regal ordnungsgemäß (also auch mit den richtigen Dübeln) befestigt iast, könnte ja nur der Regalboden durchbrechen. Normalerweise, wenn da bis 20 kg angegeben ist, sollte es sicherheitshalber auch 30 kg aushalten.
Theoretisch haftet da der Verkäufer. Denn das verkaufte Regal hatte nicht die vereinbarten Eigenschaft, damit liegt ein sachmangel vor und der Käufer mann nach § 437 bgb Schadenersatz verlangen.
Schwierig wird es zu beweisen das es ordnungsgemäß montiert war, das es nicht an der Wand gelegen hat und vorallem das die kaputten sachen dabei kaputt gegangen sind.
Wenn das Regal durchbricht, haftet der Hersteller/Anbieter.
Wenn es aus der Wand bricht, war es automatisch nicht fachgerecht montiert.
Klar, der Hersteller. Du müsstest dokumentieren, dass du das gemäß Bedienungsanleitung montiert hast und der Schaden ohne Fremdeinwirkung entstanden ist, sondern ausschließlich durch die Qualität des Werkstoffs.
Mit einem Zeugen zum Beispiel und/oder Fotos.
Vielen Dank!
Was wäre denn da die beste Möglichkeit um es zu dokumentieren?