Kontonummer falsch angegeben - wer haftet?

6 Antworten

Buh, da es dafür kein Gesetz gibt, dürfte es vor Gericht enden und wie der R Richter entscheidet steht immer offen. Ich würde mich auf §241 BGB BGB berufen "Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern."

In deinem Fall besteht Treu und Glauben darin, dass du deine Schuld (Die Rechnung) auf das Konto überweist, wie es Zahlungsempfänger genannt hat - eben auch weil es die Verkehrssitte ist. Es ist nicht üblich, die vom Gläubiger genannte Bankverbindung zu hinterfragen.

Solltest Du das Geld nicht einfach zurücküberwiesen bekommen (mal angenommen, es tritt der unwahrscheinliche Fall ein, dass es einen Kontoinhaber mit dieser IBAN-Nummer gibt) haftet der Rechungsersteller. Aber wenn Du das ohnehin schon weißt, dass da was schief gelaufen ist, geh doch einfach zur Bank und lass es unter Fehlbuchung von den Angestellten zurückbuchen, ist weit weniger Stress und Du hast Dein Geld wieder. lg Lilo

sienna101 
Beitragsersteller
 12.03.2015, 08:07

Das geht aber nicht immer wenn der Empfånger des Geldes nicht zurückbucht. Eine Überweisung kann man nicht einfach zurückholen.

Jewi14  12.03.2015, 08:29

GANZ schlechte Antwort. Auch wenn ständig behauptet, so kann man eben nicht eine Überweisung zurückholen

Nein er müsste Dir nichts ersetzen.Deine Zahlung an eine ,nachweisbar falsche Kontonummer in einer Rechnung entspricht Deiner ordnungsgemässe Zahlung.Da der Rechnungsteller dies zu vertreten hat,verzichtet er ja auf das Geld auf seinem richtigen Konto.Einen Ersatz für Deine geleistete Zahlung würde Dich unrechtmässig übervorteilen.Ob das Geld zurückkommt ist mehr als fraglich.Wenn ja,wärest Du verpflichet trotz Irrtum mit der Kontonummer mit der Zahlung auf ein anderes Konto die Rechnung zu begleichen.Ansonsten nicht.LG

 

Eine falsche IBAN ist unmöglich, weil die ersten 2 Ziffern hinter dem Länderkürzel eine Prüfsumme für die danach folgenden Kontonummre/BLZ Kombi darstellen. Überweist man allerdings nach altem Verfahren, dann kann der Rechnungssteller das Geld nur vom irrtümlichen Empfänger einfordern, denn der Schuldner ist seiner Pflicht ja nachgekommen.

Die IBAN kann nicht falsch eingegeben werden, da die beiden Stellen hinter DE (Stelle 3 und 4) Prüfziffern sind, mit denen die korrekte Ziffernfolge der IBAN geprüft wird.