Volljährige Tochter nachträglich in Mietvertrag aufnehmen lassen?
wir wohnen seit 2005 in einer Bundesmietwohnung in Berlin. Beim Einzug war meine Tochter noch minderjährig und steht deshalb auch nicht im Mietvertrag. Nun ist sie aber schon über 20 und merkt, wie schwer es inzwischen ist, in Berlin eine bezahlbare Wohnung zu finden (aktuell verdient sie als Azubi keine 550 Euro, ab Oktober will sie studieren). Da ich Berlin irgendwann verlassen will, möchte ich sie in unseren Mietvertrag aufnehmen lassen, damit sie auch bei meinem Auszug weiter bleiben kann. Ist dies möglich ? Wie sollte ich mit diesem Anliegen vorgehen ? Vielen Dank im Voraus :-)
4 Antworten
Der Vermieter kann das einfach ablehnen. Außerdem könnte er die Meinung vertreten, dass das dann ein neuer Mietvertrag ist, und die Miete neu festlegen.
Du kannst wegziehen und in der neuen Wohnung Deinen Zweitwohnsitz anmelden. Wenn man für Deine Wohnung eine bestimmte Berechtigung braucht, z.B. Öffentlicher Dienst, dann kann Deine Tochter vermutlich nicht in den Mietvertrag aufgenommen werden. Ansonsten einfach mal nachfragen beim Vermieter aber vorsichtig nur so zur Information ohne zu erklären, was Du wann vor hast.
Sollte der Vermieter damit einverstanden sein, dann realisiere da. AAAber -
wenn du kündigen willst, dann muss deine Tochter zwingend ebenfalls kündigen, denn es besteht dann eine Mieterpartei mit Personenmehrheit, die nur als Partei den MV kündigen kann.
Das ist möglich wenn der Vermieter das auch möchte.
Durch Deinen Auszug würden Deine Pflichten aus dem Mietvertrag nicht enden.
Wie vorgehen? Vermieter fragen. Mehr als nein sagen kann er nicht.