Haftet man bei Mietwagen bei allen Schäden?
Ist man als Mieter immer in der Haftung, wenn zum Beispiel ein Steinschlag in der Scheibe, während der Mietzeit auftreten sollte? Laut BGB haftet der Mieter nur für selbstverschuldete Schäden oder?
2 Antworten
Hallo,
das ist ein heikles Thema und ich versuche mal dir aus oder mit meiner Berufserfahrung bei einem Autovermieter zu Helfen. Bei Mietwagen Haftet man grundsätzlich erst einmal für alles. Aber, es kommt immer darauf an was für eine Versicherung man bei der Anmietung abgeschlossen hat. Das Problem ist das es zu diesem Thema völlig unterschiedliche Ansichten und Rechtsauffassungen gibt.
* Zum einen heißt Sinngemäß es das ein Steinschlag ein unabwendbarer Schaden ist für den der Mieter*in im Grunde nichts kann und der Schaden somit vom Vermieter zu tragen ist.
* Eine andere lautet ebenso Sinngemäß das der Vermieter ja schließlich nichts dafür kann wenn ein Mieter*in das Fahrzeug Beschädigt zurück gibt. Denn wenn der Steinschlag durch ein vorausfahrendes Fahrzeug entstanden ist, wäre Er oder Sie eigentlich der Verursacher und somit Haftbar. Würde man sich Geistesgegenwärtig das KfZ-Kennzeichen merken und später notieren wäre man aus dem Schneider, völlig egal welche Versicherung abgeschlossen worden ist. Das allerdings macht selten jemand wie ich aus meiner bereits erwähnten langjährigen Berufserfahrung bei Europcar berichten kann.
Kannst du dich an deinen Mietvertrag bzw. deren Versicherung Erinnern und hast du dir die AGB's zum Thema Glasbruch durchgelesen. Bei der Mietwagenrückgabe liegt es am Mitarbeiter*in der Autovermietung wie er vor geht. Er oder Sie kann den Schaden weiter verfolgen muss es jedoch nicht. Bei letzterem wird der Schaden Eigetragen, nichts weiter unternommen und gut ist. Eine Ausnahme ist immer wenn der Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers ist oder ein Riss der Windschutzscheibe vorhanden ist.
Was kannst du also tun? An deiner Stelle würde ich abwarten bis du Post von der Schadenabteilung der Autovermietung bekommst. Wenn das passiert, oder bereits passiert ist, wird in dem Schreiben entweder eine (weitere) Schadenmeldung oder eine Rechnung sein. Die Schadenmeldung füllst du peinlich genug aus, schickst sie wieder weg und wartest erneut ab. Sollte eine Rechnung eingetrudelt sein verfasst du einen Mehrzeiler als Widerspruch an die Autovermietung und wartest auch ab. Falls bis zu diesem Zeitpunkt die Kaution einbehalten wurde musst du das leider vorerst hinnehmen wenn du die Bar oder per EC-Karte hinterlegt hast. Bei einer Kreditkartenzahlung kannst du mit dem Kartenunternehmen über eine mögliche Freigabe zu deinen Gunsten sprechen. Manchmal geht das, manchmal nicht.
Die Autovermieter werden im Zweifel immer versuchen ihre Forderung durchzusetzen. Aber lasse dich vorerst nicht von den Verunsichern wenn sie in der Folge deiner Weigerung zu Zahlen evtl. mit dem Anwalt drohen.
*"Ich bezweifle, das Autovermieter vor Gericht gehen.....*
Da täuschst du dich aber gewaltig. Abgesehen davon ist das mit den Schäden schon richtig, aber bei diesen Steinschlägen ist locker zum überwiegenden Teil aller Fälle der Mieter dran.
Ich hatte mal einen Steinschlag in der Windschutzscheibe und musst nix zahlen.
Okay, hattest du eine Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung?
Steinschlag wird von der Teilkasko gezahlt.
Ja, aber hattest du eine Selbstbeteiligung bei der Miete?
Ja, geht glaube ich, gar nicht ohne.
Steinschlag ist aber in der Regel ohne Selbstbeteiligung versichert.
Grundlegend haftet man ja nur für selbstverschuldete Schäden. Ich bezweifle, das Autovermieter vor Gericht gehen. Anbei ein interessantes Video dafür: https://youtu.be/YNeu9wJqMTo