Laminat beschädigt,was darf der Vermieter berechnen?
Hallo ihr lieben Möchte für meinen Freund fragen: Der Vermieter hat (laut eigener Aussage) billigen Laminat verlegt. Dieser ist nun besonders (im Wohnzimmer) unter dem Schreibtisch Stuhl sehr stark abgenutzt. Nun die Frage Darf der Vermieter Das Ganze Zimmer berechnen oder nur die kaputte Stelle ?
Lieben Dank schon mal für die Antworten
8 Antworten
Hallo Jenni, will der Vermieter bei Auszug aus der Wohnung, dass ein Laminatboden wegen Schäden ersetzt werden soll, so ist dies eigentlich nicht die Angelegenheit des Mieters, wenn der Boden sich normal abgenutzt hat.
Wurden aber Schäden am Boden verursacht, dann ist es möglich, dass der Vermieter Schadenersatz verlangen darf. Solche Schäden sind starke, tiefe Kratzer im Boden.
Wäre ein solcher Schaden zu ersetzen (Vermieter hat Anspruch auf ein einheitliches Erscheinungsbild des Bodens), dann muss man aber nicht 100 Prozent der entstehenden Kosten übernehmen. Es kommt dann auf das Alter des Laminats an. Müsste der Boden ausgetauscht werden, dann muss sich der Vermieter einen Abzug "Neu für Alt" gefallen lassen. Ein solcher Abzug kann bis zu 100 Prozent betragen. Dies dann, wenn der Boden älter ist, die übliche Lebensdauer (je nach Qualität ca. 8-15 Jahre) erreicht hat. Dann kann der Wert des Laminatbodens gegen 0 Euro gehen und ein Schaden wäre nicht zahlen.
Beispiel: Boden kostet 800 €, Lebensdauer 8 Jahre, 4 Jahre da gewohnt, dann beträgt die Schadenshöhe 50% = 400 €. Und den Schaden der privaten Haftpfllichtversicherung melden. Wenn so ein Mietsachschaden eingeschlossen ist, dann prüft die Versicherung die Schadenshöhe.
Das hat meine frage eigentlich nur zur Hälfte beantwortet
Darf er denn das ganze zimmer berechnen oder nur die beschädigte stelle ?
Klar liegt eine Abnutzung vor. Wenn der Vermieter im Mietvertrag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass auf dem Belag keine Stühle mit Rollen benutzt werden dürfen bzw. nur mit entsprechender Schutzmatte, kann er nun keinen Schadenersatz wegen Beschädigung verlangen. Bei Billigstbelag sind derartige Folgen vorhersehbar. Das hat aber nicht der Mieter zu verantworten. Lt BGB sind Abnutzung oder Verschlechterung des Zustandes der Mietsache bei vertragsgemäßem Gebrauch mit der Miete abgegolten. Da hier kein vertragswidriger Gebrauch vorliegt, hat er die Reparatur nicht zu verantworten. Er kann diese sogar wegen des eingetretenen Mangels auf Kosten des Vermieters einfordern.
P.S.: Das gilt auch und erst recht, wenn es sich um einen "normalen" Stuhl handelt.
Das kommt darauf an. Habe schon geschrieben, dass die Rechtsprechung dem Vermieter ein "einheitliches Erscheinungsbild" zugesteht. Wenn also eine reparierte Stelle zu Farbunterschieden führen würde, dann muss das der Vermieter nicht akzeptieren - dann wäre das ganze Zimmer dran, also Austausch.
Oft ist das ursprünglich verwendete Laminat ja gar nicht mehr erhältlich, und dann führt schon die "Maßerung" zu Unterschieden.
Das muss der Vermieter auch nicht akzeptieren. Bleibt eine gütliche Einigung zu versuchen. Geht so ein Streit vor Gericht, dann wird in der Regel ein Gutachter beauftragt. Die Partei, die den Streit verliert, zahlt ganz den Gutachter, oder den Löwenanteil. Gutachter sind teuer...
Übrigens: Der Vermieter muss nachweisen, wie alt das Laminat ist, was hats gekostet, welche Qualität.
War das beim Einzug neu oder lag das schon länger? Wichtig für die Schadensberechnung. Jedes Jahr mindert den Schaden
Schau auch mal hier: http://www.promietrecht.de/Schaden/Abwehr-von-Forderungen/des-Vermieters/Abnutzung/Buerostuhl-Beschaedigung-am-Parkett-Laminat-PVC-Teppichboden-E2045.htm
... wir Vermieter dürfen Ersatz für den Schaden verlangen und keinen Cent mehr. Wir sind doch im Mietrecht und dieses ist eben oft nicht so prickelnd.
Zudem verstehe ich die Frage nicht, seit wann kann dieses Plastezeugs ausgebessert werden? Es wird komplett ersetzt werden müssen, fürchte ich.
Dies sollte Euch aber egal sein, er bekommt, wie ja schon geschrieben, nicht den Austausch ersetzt.
Merke: Für eine Abnutzung wurde Miete bezahlt.
Hallo Jenni,
normale Gebrauchsspuren sind vollkommen in Ordnung und können nicht in Rechnung gestellt werden. Sollte jedoch ein gravierender Schaden, welcher nicht durch normale Abnutzung entsteht kann das ganze auch anders aussehen.
Aber ein Schreibtischstuhl verursacht meist nur Kratzer auf dem Laminatboden und diese zählen zur normalen Abnutzung.
Liebe Grüße,
Lisa
Es sind nicht nur Kratzer, da wo der Schreibtisch Stuhl ist, ist der (dunkle) billig laminat weiß