Erbt die Ehefrau meines verstorbenen Bruders?
Ich habe eine Frage bezüglich des Erbrechts: Mein Bruder ist vor kurzem gestorben und hat seine Ehefrau und zwei Kinder hinterlassen. Wer erbt jetzt, wenn meine Mutter (auch Witwe) stirbt? Meine Schwester und ich und die Witwe meines Bruders? Oder nur meine Schwester und ich?
11 Antworten
Weder noch.
Erbfall des Bruders: hier erbt seine Ehefrau zu 1/2 ( 1/4 Erbe und 1/4 Zugewinnausgleich) und die Kinder zu je 1/4. (Voraussetung kein Testament und leibliche Kinder).
Erbfall der Mutter: Stirbt ihre Mutter, so erben ihre Kinder sofern sie leben, bzw. an deren Stelle die Nachkommen. So wie sie es schreiben heißt es es gab 3 Kinder. Sie, ihren verstorbenen Bruder und ihre Schwester.
Das Erbrech ihres Verstorben Bruders geht auf seine Kinder über. D.h. das Erbe sieht wie Folgt aus:
- Sie 1/3
- Ihre Schwester 1/3
- die Kinder Ihres verstorbenen Bruders je 1/6.
Die Witwe ihres Bruders spielt keine Rolle.
Zum Verständnis, die Ehe endet mit dem Tod eines Ehepartners ("bis das der Tod euch scheidet"). Das Kindschaftsverhältnis hingegen nicht.
Deine Schwägerin hat keine Erbansprüche gegen deine Mutter. Die Kinder aber schon, sie treten an die Stelle ihres Vaters.
Das geht immer bei den nahsten Verwandten los. Zuerst kommen Du und Deine Schwester. Wenn die nicht mehr sind dann geht es weiter. Geschwister der Mum, Enkelkinder usw.
Wenn Du aufgepasst hättest, dann hättest Du gelesen das die Mum schon Witwe ist. Erst lesen, dann reagieren!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Es gibt Trotzdem, zuerst Ehepartner, dann die Kinder und Eltern. Und wenn die Partner verstorben sind, erben die Kinder und Eltern die entsprechenden Teile in den entsprechenden Mengen.
Und danach sind wir beide Richtig.
Das streitet auch keiner ab, aber ich habe eine passende Antwort auf die gestellte Frage gegeben und brauch da nicht noch Jemanden der meint er/sie muß noch den Kommentar dazu geben.
Zuerst die Ehefrau, dann seine Kinder und dann erst die leiblichen Eltern.
Die Ehefrau 50 %, die Kinder und Eltern je 25 %.
Ist kein Ehepartner nicht vorhanden. erben die Kinder auch den Teil.
Er will wissen wer das Erbe der noch lebenden Mutter erbt, nicht wer das vom Bruder bekommt.
i.d.r bekommt die frau 50% und den gindern 25% zu
sollten sie aus gründen warum auch immer nur den pflichtteil bekommen so bekommt die frau 25% und den kindern 12.5% zu
eltern erben nur wenn er nicht verheiratet ist und keine kinder hat
geschwister erben nur wenn er weder eltern noch partner und kinder hat
der pflichtteil darf nur unter ganz bestimmten umständen verwehrt werden. werden die bedingungen einer enterbung nicht erfüllt so haben sie einen anspruch auf ihren pflichtteil... egal was im testament steht... da kann er auch 10 mal sterben
Achtung! Es geht nicht um das Erbe aufgrund des Todes meines Bruders. Da gab es nichts zu erben. Weder für seine Ehefrau, noch für seine inder. Die Frage ist, was passiert wenn meine Mutter stirbt. Erbt ihre verwitwete Schwiegertochter?
sorry habe die die frage völlig falsch verstanden ... nein soweit wie ich weiss hat sie und ihre kinder keinen anspruch...
was er hat inder ???? sklaverei ist wieder erlaubt??? ^^
Stimmt nicht, zuerst der Ehepratner, dann die direkten Verwandten, sprich Kinder und Eltern.