Wer darf nur Medikamenten verabreichen bei alten damen und Herrn?
darf nur altenpfleger/innen und altenpflegehelferin die medikamente verabreichen oder auch hilfskräfte sowie hauswirtschafterin usw... oder nur unter anleitung wenn ein Kollege dabei ist ? Was sind die rechtlichen Grundlagen?
7 Antworten
Nein, auch wenn die examinierte Kraft das anleiten würde dürfte die Hilfskraft das auf keinen Fall! Hilfskräfte die die einjährige Ausbildung abgeschlossen haben dürfen dies. Hauswirtschaftler sollten ganz die Finger davon lassen. Und ja, es ist strafbar, nicht nur für die examinierte, sondern auch für die Hilfskraft, weil diese ganz genau weiß das dies nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehört.
Natürlich nur examinierte Pflegekräfte, oder qualifizierte Pflegehelfer. Aber wie schon des öfteren hier erwähnt, es ist ein starker Personalmangel in der Pflege. Man steht unter Zeitdruck und ist froh, gewisse Dinge abgenommen zu bekommen. Ich persönlich habe 2 Jahre lang Pflegehelferin gelernt, bin gerade fertig geworden und fange bald meine Schulung zur qualifizierten an. Da ich diese Weiterbildung mache, ist es mir von meinen obersten erlaubt Medikamente zu stellen, umzutopfen und zu verteilen. Am Anfang wurde jeder einzelne Fingergriff von mir genauestens beobachtet. Sie Vertrauen mir, ich bin dabei sehr behutsam. Natürlich können immer Fehler passieren. Das lässt sich nicht ausschließen, auch nicht bei einer examinierten! Es ist einfach ein zu hoher Mangel an Personal vorhanden, da bleibt einfach nichts anderes übrig. Mittlerweile ist es so schlimm geworden das wir nur 2 pflegeassistentinin in der spätschicht sind.. Keine Fachkraft. Das heißt die Aufgaben wie Medikamente, Eintragungen, Telefonate, Übergabe, Spritzen usw. Bleibt an mir hängen. Schlimm finde ich es persönlich gar nicht. Ich bin viel motivierter wenn ich weiß so eine große Verantwortung zu tragen (klingt doof, ist aber so!) außerdem wurde in unserem Haus entschieden, das die pflegehelfer den Fachkräften auch mal arbeiten abnehmen, das ist schon ein enormer Unterschied wenn sie nichts eintragen oder an Medikamenten machen müssen! Man fühlt sich als Helferin gebrauchter und als Fachkraft entlasteter! ;-)
Medikamente darf nur ausgebildetes Personal verabreichen. Leider ist es oft so, dass aus Zeitmangel auch Stationshilfen usw. dies machen. Verantwortung trägt in diesen Fällen die Schwester, die die Anweisung erteilt. Dies gilt nicht nur in Altersheimen für "Alte Damen und Herren", sondern auch in Krankenhäusern.
In ambulanten Pflegediensten? Werden die betreuenden Personen denn von unausgebildeten Kräften versorgt? Das haut mich ja vom Hocker. Grundsätzlich dürfen Medikamente nur von entsprechend ausgebildetes Personal verabreicht werden. Egal ob es Tbl., Tropfen oder Spritzen sind.
ja da werden auch von unausgebildeten kräften Medikamente werden auch gegeben die in dieser dosierdosetten sind, zwar werden die von examinierten Altenpfleger/innen gestellt, aber verabreichung von unausgebildeten kräften und genauso Große und kleine Körperpflege usw....
Körperpflege usw. können durchaus angelernte Kräfte machen. Ich halte es für ziemlich fragwürdig, dass nicht ausgebildetes Personal Medikamente verabreicht. Dann werden Spritzen (z. B. Insulin) auch verabreicht? Die ambulanten Pflegedienste müssen sparen. Und wo kann man sparen? Nur an den Personalkosten.
Nein spritzen nicht die werden von fachkräften verabreicht. Wie die müssen sparen die ambulanten pflegediensten,? krankenhäuser und altenheime etc,,,, die müssen auch sparen oder ? Ja das weiss ich auch das man immer als erste stelle an personalkosten spart. Wenn man das ganz eng sieht mit Medikamenten verabreichen ist das Strafbar sowas ausführen zu lassen.
Meines Wissens nach (35 Jahre als exam. Altenpflegerin) dürfen Medikamente ausschiesslich von Pflegefachkräften verabreicht werden. In der Praxis sieht es aber ganz anders aus. Da werden auch Pflegehelferinnen mit dem Medikamentenwagen und den Dispensern los geschickt, da die Bewohner (modern auch "Kunden" genannt) durch die geringe Personaldecke oft bis Mittags gewaschen und aus dem Bett geholt werden. Somit ist der Zeitrahmen zur Medikamentenvergabe recht groß und man rennt dann mit jedem einzelnen Dispenser, so wie die alten Menschen gerade im Tagesraum angekommen sind bzw. bei Bettlägerigen gewaschen und gepflegt sind. FrauLinde
Die Frage ist ein juristisches Minenfeld. Es sind zahlreiche unterschiedliche Rechtsgebiete (Haftungs-, Versicherungs-, Strafrecht usw) betroffen.
Es gibt nur ein Gerichtsurteil zu der Frage, das aber auch keine eindeutige Antwort gibt. Das KDA spricht sich gegen, der MDK mit starken Einschränkungen für die Abgabe durch Pflegefachhelfer aus. Im ambulanten Bereich kann die Verabreichung von Medis durch Helfer abgerechnet werden.
http://www.caritas-ac.de/clearingstelle/info_2_06.htm#hilfsk
auch in ambulanten Pflegediensten?