Darf ein Mieter einen fremden Namen zu seinem am Briefkasten anbringen?
Hallo, darf ein Mieter einen fremden Namen zu seinem am Briefkasten anbringen?
Mich würde interessieren ob ein Mieter einfach einen zweiten Namen (ohne das diese Person hier lebt) an seinen Briefkasten anbringen darf. Bei dem zweiten Namen, geht es um eine reine Post-Annahme für eine vorübergehend im Ausland lebende Person.
Gibt es hier eine rechtliche Grundlage? wenn ja welche? Danke für Eure Hilfe SumSum
15 Antworten
Die Frage ist ja, ob diese Person sich offiziell unter dieser Adresse beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat, obwohl sie eigentlich im Ausland lebt. Mit Einverständnis des Vermieters sollte dies kein Problem sein. Denn wenn die Person z. B. in Deutschland gar keinen Wohnsitz mehr hat, kann sie sich auch nicht in Deutschland krankenversichern, etc.
Bei dem zweiten Namen, geht es um eine reine Post-Annahme für eine vorübergehend im Ausland lebende Person.
In dem Fall wäre es korrekt wenn die Post mit c/o zugestellt würde. Das würde aber bedeuten, dass diejenigen, die Post an die im Ausland lebende Person schicken möchten, darüber informiert sind, dass die Person nicht an der Adresse gemeldet ist. Dafür braucht der Name auch nicht auf den Briefkasten, da ja die Post an den c/o Empfänger zugestellt wird.
Korrekt, s. auch meine Antwort als Alternative mit demselben Ergebnis.
Dann sind dies aber auch Absender, die voraussetzen, dass die Postanschrift der Meldeanschrift entspricht. In dem Fall wo der Briefempfänger gar keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wäre es Betrug, den Absender in den Glauben zu versetzen, es handele sich hier um einen Wohnsitz. (Behörde, Krankenversicherung, Vertragspartner, etc.)
Hier handelt es sich nicht um die Banken, die nur die Kontoauszüge an eine c/o Adresse senden.
Was am Briefkasten stehen darf, ist sicherlich nicht gesetzlich geregelt...
Ich kann an meinen Briefkasten schreiben, was ich will. Eigentlich sollte es auch nicht den Vermieter interessieren, für welche Briefkastenfirma ich noch die Post annehme. Im Mietvertrag ist höchstens noch geregelt, ob die Wohnung nur zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Über die Briefkastenbeschriftung habe ich noch in keinem Mietvertrag was gelesen.
Da irrst du wohl.
Danke, wenn also der Briefkasten nicht beschädigt wird kann der Namen ohne Probleme mit angebracht werden.
Wenn jetzt der Auslandsaufenthalt länger wird ist es also auch noch möglich, selbst wenn es der Vermieter nicht will.
Ich gehe nicht davon aus, dass es Dir Vermieter verbieten könnte.
Wo ist denn das Problem? Es geht doch nur darum, die Post anzunehmen, während der Betreffende im Ausland ist. Warum sollte er das also nicht dürfen? Allerdings muss das Namenschild auch rückstandslos entfernen können.
Ja das darf er. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte man aber den Vermieter darüber informieren.
Soweit ich weiß, kann man ohne Weiteres eine Korrespondenzadresse nutzen. Solange man anderen gegenüber nicht vorspiegelt, dass dies auch die Meldeadresse ist, ist das Gang und Gäbe.
Dafür haben Dienstleister, wie Banken, Versicherungen, etc die Möglichkeit, die Korrespondenzadressen ihrer Kunden separat zu pflegen.
Ideal ist dabei die (richtige Verwendung) der "c/o Adresse".
Es gibt leider Dokumente die nicht an eine c/o Adresse versendet werden.