Gasherd in Mietwohnung

4 Antworten

In Berlin kenne ich mehrere Wohnungen, in denen ein solcher Gasherd mit Propangasflasche betrieben wird und sich die Flasche im gleichen Raum - fast neben dem Herd - befindet.

Lies mal dies hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gasherd#Betrieb_mit_Fl.C3.BCssiggas Die gesetzliche Grundlage kann ich dir aber nicht sagen. Der Händler könnte das vlt. wissen. Frag da mal nach.

Warum sollte also dann der Vermieter etwas dagegen haben oder es versagen. Wenn das im Mietvertag nicht ausgeschlossen ist, kann er auch nichts dagegen haben. Informieren solltest du ihn aber auf jeden Fall.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Vermieter da was gegen haben könnte. Gasflaschen darf man halt nicht im Keller lagern. Solltest Du also zufällig eine Wohnung im Kellergeschoss haben könnte der Vermieter in der Tat dagegen sprechen. Bedenke aber, daß die meisten Gasherde mit Düsen für das Stadtgas bestückt sind. Da ist der Druck vom Gas wesentlich höher. Achte also beim Kauf unbedingt darauf, daß zumindest die Düsen für den Propangasbetrieb beim Herd mit geliefert werden.

Ich persönlich kann dir nur raten, solche Schritte mit dem Vermieter abzustimmen.

Ein Anruf sollte ausreichen, um sich über etwaige Veränderungen an der Küche zu unterhalten und zu Fragen, ob ein Gasherd in Frage käme. Es kann auch sein, dass der Vermieter bereits Pläne diesbezüglich hat, oder sich an einer vollständigen Einrichtung der Küche beteiligen würde.

Außerdem kennst du wahrscheinlich nicht die Brandschutzvorschriften und Anschlussmöglichkeiten

Kommunikation ist der Schlüssel!

Wenn das alles nichts für dich ist, dann schau im Mietvertrag. Da müsste etwas stehen bezüglich dauerhafter Veränderungen, die sich auch auf den Nachmieter auswirken können.

Denk daran, dass sich die Gasflasche ausserhalb von geschlossenen Räumen befinden sollte. Propangas ist schwerer als uft und sammelt sich im Falle einer Undichtigkeit am Boden, lüften nützt also nichts. Ausserdem ist es anders Stadtgas oder Erdgas geruchslos.