Wer bezahlt die Renovierung nach Fenstereinbau?

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Nach dem gesetz ist der vermieter verpflichtet, nach dem einbau der fenster die wohnung in dem zustand zu versetzen, wie sie vorher war. ABER der BGH hat entschinen, dass die reparaturenkosten mit der sanierung auf den mieter umgelegt werden dürfen mit 11% der kosten. d.h. nach dem fenstereinbau die malermäßige instandsetzung selbst übernehmen, sonst bezahlt man es doppelt und dreifach. außer man zieht demnächst aus. Drei monate vorher muss der vm dies ankündigen, wenn es eine moderniesierung ist, heist, wenn er die miete erhühen will.

3 Wochen vor den Umbaumaßnahem sollte die Hausverwaltung Bescheid geben. Die Folgearbeiten muß der Vermieter zahlen.