Hallo uns zwar wollte ich wissen ob das Jobcenter die Nachbarn befragen darf und dann zum schluss kommt das Leistungen durch Bestechung Täuschung..?
Bezahlt wurde trotz eines Widerspruchs gibt es vielleicht Urteile oder ähnliches ? Danke
4 Antworten
die nachbarn wurden nicht befragt, sondern es wurde im rahmen von versuchten hausbesuchen einer deiner nachbarn befragt wer denn alles so da wohnt und wie die heißen. deine daten wurden nicht an deine nachbarn weitergegeben. eigentlich soll das nicht mehr sein, aber so holen die sich halt infos ein. frage ist wie du an die infos gekommen bist. verwenden dürfen sie es dann, wenn es ihren anfangsverdacht erhärtet. beispiel du leugnest eine bg, dein partner ist aber dauerhaft bei dir...dann wirst du als solche behandelt oder legst halt die karten durch einen hausbesuch auf den tisch.
Das einziesgte was das Amt darf ist zu frage ob du da wohnst alles andere ist ein Gesetzbuch zb verstoß gegen das Datenschutz recht bzw das Bundesdatenschutzgesetz den das Amt darf deine Daten nicht an andere weitergeben schon allein die aussage das die vom Jobcenter sind kann Negativ für dich da sein! Außerdem -mus sich das Jobcenter anmelden und darf auch nicht einfach so in deine Wohnung Die Befragung an sich ist schon ein kriminelles verhalten den keiner weis ob der Nachbar wirklich die Wahrheit sagt oder dir einfach schaden will!.!Würde ich so ein verhalten vom Amt erfahren würde ich es anzeigen wegen Weitergabe von Geschützen Daten die keinem etwas an gehen !Hat das Amt so reagiert nie dir ein Anwalt da sie deine privat Sachen öffentlich gemacht haben!
Das Amt darf nur eins nachschauen ob du da wohnst alles andere darf-es nicht!
da das Amt auch ein recht hat auf dein kontoauskunft würde ich mal fragen wie das so möglich wäre jemanden zu bestechen wen man kein Geld hat!Bzw der der ssihc hat bestechen hat macht sich ja auch strafbar und wieso sollte das jemand zulassen wen er eine ruhigen sicheren Job hat!
Das Jobcenter steht nicht über den Gesetzen auch wen es oft so tun!
Außerdem würde ich auch wegen Verleumdung eine anzeige machen den da reicht nicht nur ein --wiederspruch aus!
Das sind fragen wozu das Amt kein recht hat du kannst dich ja auch mal zb bei deinem freund oder Familie aufhalten für ein paar tage !Das ist dann kein Grund das zb die miete nicht bezahlt wird!Bist du da gemeldet und kümmerst dich um deine post hat das Amt da nichts zu suchen wen da samt den Nachbar Daten von dir geben hat wird es zeit den Bundesdatenschutz beauftragen einzuschalten den selbst der Datenschutz ist im Grundgesetz und auch im Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzbüchern nachträglich aufgenommen worden-mehr als Wohnt Person x da ist dem Amt nicht erlaubt!und dazu hast du zb den mitvertrat vorgelegt.Und zb den Ausweis da reicht aus oder das Amt hätte einfach nur beim Meldeamt nachfragen müssen so ist-es in deine privatspfäre eingedrungen!! Nimm dir bitte auch einen anwalt da sie dir auch straf taten unterstellen ohne beweise zu haben was auch das Amt nicht so einfach darf!
Das einziegste was noch erlaubt wäre wen das am bei deinem angeblichen Arbeitgeber nachfragt ob du da arbeitest!!
Das ist nicht erlaubt.
Google mal nach "Datenschutz".
dürfen sie ....
Aso okay Dankeschön man hatte Daten an Nachbarn gegeben um Personalien Festzustellen ist das Richtig ? Sowie alles Befragt was man über eine Person wissen wollte Arbeit, wo ich mich derzeit aufhalte und so