Darf unser Nachbar uns das verbieten?

8 Antworten

"Fenster- und Lichtrecht

§ 34 Inhalt und Umfang

(1) In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 60 Grad (alte Teilung) zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, dürfen Fenster oder Türen, die von der Grenze keinen größeren Abstand als 2,50m haben sollen, nur angebracht werden, wenn der Nachbar seine Einwilligung erteilt hat."

Melinda1996  05.11.2016, 12:38

Jetzt könnte man natürlich auch noch mit dem Punkt Brandschutz kommen.

Das Bauamt muss es genehmigen. Wenn das abgeklärt ist kann der Nachbar nichts machen.

Ruth79 
Beitragsersteller
 05.11.2016, 16:03

muss ich es generell über das Bauamt machen? es ist momentan ein ungenutzter Anbau mit Dachboden,und den Dachboden wollten wir als Terrasse oder Wintergarten machen ....momentan ist da wo das Fenster rein soll ein altes Holztor drin ....

Natürlich kann et eine Mauer hoch ziehen und ihr schaut an auf eine Mauer. Aber das wäre nur du spitze des Eisberges

für den Wintergarten wirst eine Baugenehmigung nötig haben, ob ein Fenster drin ist oder nicht spielt bei ausreichendem Abstand eh keine Rolle - das kann er nicht verbieten.

Melinda1996  05.11.2016, 12:37

Naja nicht unbedingt

peterobm  05.11.2016, 12:38
@Melinda1996

Mindestabstand zum Nachbargrundstück sind meines Wissens 3 Meter, liegt der Abstand darunter benötigt der FE die Zustimmung des Nachbarn

Es ist doch euer Grundstück, oder? Dann dürft ihr das sicherlich machen