Darf mein Nachbar das so machen?

3 Antworten

Das Abzweigen von Strom durch eine Kabelberbindung zur Umgehung der Folgen einer Liefersperre ist per se nicht strafbar oder bußgeldbewehrt. Allerdings wird die WEG das Anbringen eines außen liegenden Kabels mit Recht unterbinden, denn darauf besteht unabhängig von weiterführenden Überlegungen zur Sicherheit gerade kein Rechtsanspruch.

Naja, dein Nachbar aus dem 5. Stock bezahlt nun den Strom von dem aus dem dritten Stock. Kann dir doch egal sein. Wenn die sich einig sind über Kostenteilung. Und wenn dem Vermieter das sowieso egal ist.

Vielleicht kannst du auch noch Bedarf anmelden und ein Kabel nach oben legen?

was sagt der Vermieter dazu?

Faruh346 
Beitragsersteller
 16.11.2021, 20:20

Antwortet nie auf derartige Fragen/Anliegen.

Lurch123532  16.11.2021, 20:20
@Faruh346

Das wäre aber wichtig, da er der erste Ansprechpartner dafür ist.