Wer bezahlt den Verdienstausfall bei unverschuldetem Wasserschaden?
Hallo, ich habe ein Kosmetikstudio. Am Montag den 6.1.14, als ich ins Studio kam, stand es unter Wasser. In der Wohnung über uns, hatte der Herr was sich rausstellte die Dusche verstopft, daraufhin lief das ganze Wasser bei uns runter. Montag und Dienstag musste ich meinen Kunden die Termine absagen, da eine Firma kam um die Decke aufzumachen etc. Meine Frage ist, wer bezahlt mir den Verdienstausfall? Wende ich mich da an die Vermieterin?
3 Antworten
entweder die hausratversicherung des mieters (wenn er die verstopfung verursacht hat) , oder - wenn die verstopfte leitung sache des vermieters war, dieser. # frage den vermieter, ob er sich seine kosten auch vom mieter wieder holt - dann weisst du wer dein ansprechpartner ist.
es kann sein, das die hausratversicherung des mieters nur den sachschaden übernimmt, dann musst du für den Verdienstausfall eine privatklage gegen den verursacher führen, bzw. zunächst einmal deine entstandenen kosten einfordern. hier würde ich mir aber auch dann anwaltlichen rat und ggf. unterstützung einholen.
hausratversicherung des mieters (wenn er die verstopfung verursacht hat)
Falsch! Diese zahlt, wenn überhaupt, nur den Schaden am Hausrat des Mieters.
Wenn die Leitung verstopft war (Mieter unschuldig), dann mittelbar*) die Gebäudeversicherung des Vermieters (Leitungswasserschaden!)
Solltest Du Dein Geschäft entsprechend versichert haben (Sachschäden, Verdienstausfälle), dann wirst du erst einmal diese in Anspruch nehmen. Ggf. nehmen diese dann Regress beim Verursacher oder bei der Versicherung des Vermieters.
*) mittelbar: Erst einmal ist es Dein Schaden. Dafür ist die Gebäudeversicherung nicht zuständig. Wenn Du aber berechtigt Ansprüche wegen des Schadens an den Vermieter stellst, wird dieser solche Schäden auch von seiner Gebäudeversicherung erstattet bekommen. Nimm Dir ggf. einen Rechtsanwalt. Auch die Anwaltskosten gehören zu den Forderungen dazu und ein Anwalt kann besser mit den Versicherungen umgehen.
Es handelt sich um einen Leitungswasserschaden. Wenn dadurch eine Betriebsunterbrechung eingetreten ist, so kannst Du den entgangenen Rohgewinn durch Deine - hoffentlich zusammen mit der Betriebsinhaltsversicherung abgeschlossene - Betriebsunterbrechungsversicherung (Klein-BU) regulieren lassen. Ansprüche gegen den Mieter der überliegenden Wohnung hast Du nur, soweit dieser den Schaden schuldhaft verursacht hat - was Du ihm auch nachweisen müsstest.
Ich möchte noch hinzufügen, dass ich nicht die Vermieterin sondern die Mieterin des Kosmetikstudios bin und der Wasserschaden durch den Mieter über mir gekommen ist.