Wasserschaden: Wer bezahlt die Möbel der Mieter?
Meine Mieter bewohnen u.a. einen Wintergarten, der beheizbar ist. Als der starke Regen am letzten Sonntag war, hatten sie einen Wasserschaden. Sie haben die Möbel nicht raus geräumt. Erst 2 Tage später, aber ich sollte am Sonntag gleich Handwerker schicken. Gut, die kamen am Montag. Jetzt verlangt er von mir, dass ich ihm die Möbel bezahle. Bin ich haftbar, wenn es bei ihm reinregnet, weil oben am Dach des Wintergarten irgendwas dem starken Regen nicht stand gehalten hat? Oder muss er das seiner Hausratversicherung geben?
7 Antworten
Wenn du auch der Vermieter des Wintergartens bist musst du auch haften ! Der Mieter muss doch nicht alles räumen wenn es irgendwo rein regnet ! Vorausgesetzt der Wintergarten ist geschlossen. Wenn der Mieter allerdings Fenster offen lässt und seine Möbel gehn in den A....dann muss er auch selbst zahlen. Ale VERMIETER zahlt doch sowieso deine Haft, - bzw. Gebäudeversicherung......
Ich musste auch meinen Schaden an den Möbeln selbst zahlen als einmal der Gewitterregen meine Wohnung unter Wasser gesetzt hat.
Wäre z.B der Abfluß übergelaufen wäre es Sache des Vermieters gewesen - aber durch den Starkregen ist das Wasser zu der Türe rein gelaufen und meine Haftpflichtversicherung hat den Schaden übernommen.
Das ist Sache der Hausratversicherung würde ich sagen. Schaden an Boden, Wänden und Dach muss der Vermieter bezahlen.
Ich würde meinen, das ist ein Fall für die Hausratversicherung des Mieters.
Dafür sollte doch dein Mieter eine Hausratversicherung haben? Ich hab so eine...
Nein ,das nennt man höhere Gewalt. Es zahlt (wenn überhaupt) deren Hausratversicherung.Wenn sie keine haben - Pech gehabt.Vermieten ist schön......