Wasserschaden im Studentenwohnheim wer bezahlt?
Hallo zusammen Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin Student und wohne in Studentenwohnheim. Vor 10 Tage war in meinem Zimmer das Wasser von oben gekommen und hat mein Fernsehen und Laptop beschädigt. Ich habe eine schriftliche Artrag über die Wasserschaden gestellt, aber Wohnhausleitung übernimmt die Kosten nicht. Sie sagen, dass, die Kosten durch die Haushaltversicherung (Ich hab keine Haushaltversicherung) bezahlt werden sollen. Die Wohnhausleitung hat mir nur 50 EU angeboten, genau wofür weiss ich nicht. Es hat mir bezweifelt. Also meine Frage: 1. soll die Wohnhauslaitung die Kosten übernehmen? 2. was kann man in solchen Situation machen?
Vielen Dank im voraus
14 Antworten
Normalerweise muss der Verursacher bzw.seine private Haftpflichtversicherung dafür aufkommen.Die Wohnhausleitung ist nicht für den Schaden verantwortlich und kommt deshalb auch nicht dafür auf.Du musst dich also an der Verursacher halten um deinen Schaden ersetzt zu bekommen.
Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt bei Schäden, die anderen Personen durch das auslaufende Leistungswasser entstanden sind. Jedoch nur, wenn dem Versicherten ein Verschulden an dem Schaden nachzuweisen ist. Kann der Versicherte für den Schaden nichts, muss er auch nicht haften – und auch seine Haftpflichtversicherung muss dann nicht einspringen. Auch wenn Haftpflichtversicherungen anderer bei dessen schuldhaften Verhalten Schäden übernehmen, sollten Mieter eine Hausratversicherung und Hauseigentümer zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung haben. Denn die Privathaftpflichtversicherung erstattet immer nur den Zeitwert beschädigter Sachen. Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung erstattet in der Regel den Neuwert einer Sache. Der eigene Schaden wird ebenfalls nur eine Hausratversicherung ersetzt.
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/4115/
Wenn das Wasser von oben kommt, kommt auch daher die Ursache! Das musst du mit dem Mieter über dir klären. ER muss dann seine Hausratsversicherung in Anspruch nehmen, die dir nicht nur deinen Schaden ersetzten sondern auch den an der Decke incl. Anstrich! Wofür hat die Hausverwaltung dir 50 Euro angboten, wenn sie mit dem Schaden nichts zu tun hat? Falls du ganz oben wohnst und das Wasser durch ein undichtes Dach eingedrungen ist, dann muss sich die Hausverwaltung doch um die Sache kümmern.
das Wasserrohr war defekt. und Schuld dafür hat die Wohnhausleitung übernohmen. aber Meine Schaden übernemen Sie nicht
Wenn das so ist, dann würde ich mich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Wenn die Ursache des Übels bekannt ist und der dadurch entstandene Schaden übernommen wird, dann muss der Folge-Schaden auch bei dir reguliert werden, das ist meine Meinung. Vielleicht reicht ein Brief eines Anwalts schon aus, damit die Hausverwaltung nachgibt.
es kommt darauf an, wer schuldhaft daran war, der haftet auch
mieter oder vermieter, also der mieter über dir oder der vermieter
das Wasserrohr war defekt. und Schuld dafür hat die Wohnhausleitung übernohmen. aber Meine Schaden übernemen Sie nicht
Kam das Wasser aus dem Zimmer einer Person, die über dir wohnt?
Dann wäre eigentlich die Privathaftpflicht dieser Person dran?!
ja
Dann sprich die Person an ! Entweder sie selber oder ihre Eltern haben eine Privathaftpflicht, der man den Schaden melden kann!
das Wasserrohr war defekt. und Schuld dafür hat die Wohnhausleitung übernohmen. aber Meine Schaden übernemen Sie nicht