Wer bekommt die Tagessätze?

3 Antworten

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Eine Geldstrafe wird an die Staatskasse bezahlt. Denn es geht ja darum, dass der Staat einen Bürger bestraft. Wenn das Opfer der Straftat materielle Schäden davongetragen hat, dann kann es in einem Zivilprozess Schadensersatz geltend machen. Der ist dann natürlich an ihn zu bezahlen.

Ronox  04.09.2016, 21:02

Das kann ich so leider nicht beantworten, aber in diesem Fall müsstest du deine Ansprüche beweisen. Dass ein unbeteiligter Dritte als Zeuge vorhanden ist, ist aber auf jeden Fall vorteilhaft.

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 04.09.2016, 21:15
@Ronox

also der Typ hat bei mir Sturm geklingelt und immer wieder gegen die Tür gehämmert.---das Kann eigentlich  keiner im Haus überhören. Außer der "Zeuge" war rein zufällig gerade in seinen Garten. Der Typ ist aber eher ein Schisshase,der wird sich aus allen raushalten. 

Durch den Schlag ins Gesicht habe ich zwar leichte Verletzung davongetragen , habe dies aber beim Arzt attestieren lassen. 

Die Freundin von dem Schläger wäre doch eigentlich auch dran wegen Beihilfe ??

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 04.09.2016, 21:21
@fehlkauf2008

----oder Anstiftung °°  die olle stand eine Treppenreihe weiter runter und grinste schadenfroh. Das habe ich alles der Polizei bei der Anzeige gesagt. 

Ronox  04.09.2016, 20:32

Ein Vergleich ist auch ein zivilrechtlicher Begriff und ein Zivilprozess endet auch oft durch einen gerichtlichen Vergleich. Beide Parteien einigen sich dabei über den Streitgegenstand durch gegenseitiges Nachgeben. Dabei gibt es dann zumindest auf dem Blatt keinen Sieger und Verlierer und die Gerichtskosten werden meist jeweils zur Hälfte getragen.

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 04.09.2016, 20:56
@Ronox

Ah o.k. also lieber darauf nicht einlassen, sonst bezahle ich ja noch was. Es gibt nur einen Zeugen bei dem Vorfall der uns gehört haben muß. Der wohnt im EG. Der war auch da als dieser Mann mich geschlagen hat. Ich habe ganz laut gerufen ,, bitte raus aus meiner Wohnung". Kann natürlich sein von dem Zeugen  kommt nix oder wie so oft ,, Ich hab nix mitgekriegt"  Ich frage mich ob man überhaupt eine Chance  hat wenn keiner was bemerkt haben will....... Der der mich geschlagen hat war hier im haus nur zu besuch und seine  Perle  Stand wohl Schmiere, sie hat Ihn wohl angestiftet, weil ich diesen Mann so gut wie noch NIE  begegnet bin. Klar sie war   "Life"  dabei, aber die wird ja niemals  gegen Ihren Freund aussagen. Wie stehen meine Chancen?? 

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 04.09.2016, 20:25

Danke Dir,wenn Du Dich so gut auskennst, was ist dann ein Vergleich?? ??

Das Geld bekommt die Gerichtskasse. Einfach ausgedrückt, der Staat.

In Strafprozessen kann mna niemanden verklagen, nur anklagen und das ist alleine Sache der Staatsanwaltschaft,

wenn einer "Verdonnert" wird, zu 30 Tagessätze zu a) 35,-€ dies erhält die Gerichtskasse, egal weswegen 

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 04.09.2016, 11:12

und was bekomme ich als Geschädigter? also wenn bei mir Hausfriedensbruch begangen wurde?

rudelmoinmoin  04.09.2016, 11:16
@fehlkauf2008

dann muss du eine Zivilklage einreichen, wegen Schadenersatz, aber bei Hausfriedensbruch hat man kein Schaden, Klage zwecklos auf Erfolg 

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 04.09.2016, 11:21
@rudelmoinmoin

deswegen gibt es diese Einigen untereinander.Also eine Entschädigung zahlen. Wenn man denjenigen aber vor das Gericht zerrt , dann muß der mehr zahlen. Nur ich selber gehe leer aus. Es ist auch leichte  Körperverletzung dabei. Nur bin ich selber nicht wirklich zu Schaden gekommen als ich den Typen aus der Wohnung geschmissen habe. 

rudelmoinmoin  04.09.2016, 11:30
@fehlkauf2008

"Klage wegen Geringfügigkeit wird hiermit Eingestellt" das wäre die Antwort von der Staatsanwaltschaft dann gewesen,kostet alles dein Geld,Nerven,Geld, auch ein RA wir dir das raten, den du bez. muss 

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 04.09.2016, 11:41
@rudelmoinmoin

dann würde ich zum Anwalt gehen, und Ihn verklagen. --Bin da Laie, aber jeder sagte mir, es war richtig mit dem  Strafantrag bei der Polizei. Habe einen Tag später ein Ärztliches Attest mit 2 Bildern von Hämatomen gemacht und bei der Polizei eingereicht. 

Bin rechtsschutzversichert. 

rudelmoinmoin  04.09.2016, 11:48
@fehlkauf2008

das alles, stand nicht im vornherein, in deiner Frage, wenn die es erfährt, ist sie Verpflichtet Anzeige zu erstatten, weil Beweismittel vorliegt, somit kannst du mit der Einwirkung deines Polizeiliches Aktzeichen zum RA gehen, der holt sich dann alle Daten 

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 04.09.2016, 11:51
@rudelmoinmoin

o.k. danke Dir. Ich hoffe nur das es nicht fallengelassen wird und der wenigstens eine kleine Strafe erhält ,leider war ich alleine (er wusste das wohl ) und hat solange Sturm geklingelt bis ich die Tür aufgemacht habe. 

rudelmoinmoin  04.09.2016, 11:56
@fehlkauf2008

das spielt keine Rolle ob du alleine warst, es zählt immer der Beweis, und der liegt ja vor, der Verursachen soll erstmals es Beweisen erbringen, wo er in der Zeit war (nur bei dir)

rudelmoinmoin  04.09.2016, 12:00
@rudelmoinmoin

was bist du  m/w und dein Alter ?

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 04.09.2016, 14:16
@rudelmoinmoin

warum willst du daswissen ? Wohne in köln

rudelmoinmoin  04.09.2016, 14:20
@fehlkauf2008

die brauchst du mir nicht zu Beantworten, Entschuldigung das ich diese gestellt habe

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 04.09.2016, 19:34
@rudelmoinmoin

Kein Problem, habe mich nur gewundert.Bin 45 und weiblich. An sich ist es auch feige ,wenn ein Mann eine Frau schlägt.Mal sehen wann ich  vom Staatsanwalt Post bekomme. Hoffe nicht das das eingestellt wird.