Kennzeichen nach abmeldung frei?
Hallo,
ich habe gestern mein Fahrzeug verkauft.Vor der Übergabe habe ich es kurz vor 14Uhr bei der Zulassungstelle abgemeldet.
Die Zulassungsstelle sagt mi,r das Kennzeichen wäre bis 1.9.2014 nicht für andere FREI.
Ich habe aber nichts RESERVIERT.
Ich möchte aber das Kennzeichen gerne behalten, da es ein Wunschkennzeichen ist.
Wie kann das Kennzeichen bis 1.9.2014 reserviert sein, wenn ich es nicht reserviert habe ???
Im Netz steht, dass es sofort wieder frei ist. Was ist den jetzt nun richtig?
8 Antworten
Prinzipiell werden seit 2007 mit der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung abgemeldete Kennzeichen unmittelbar frei – und zwar für alle. Daher hättest du direkt bei der Abmeldung das Kennzeichen auf dich reservieren müssen. Anscheinend hat es dir jetzt jemand weggeschnappt (wenn ich das aus deiner etwas konfusen Fragestellung richtig rauslese).
Ich kenne es so, dass, je nach Landkreis, nach Abmeldung eines Fahrzeuges das Nummernschild 6 - 12 Monate nicht wieder vergeben wird.
Warum es im Internet gleich wieder als frei angezeigt wird, ist mir auch ein Rätsel.
Diese Antwort wäre bis 2007 richtig gewesen. Mit der neuen FZV von 2007 gibt es die Sperre nicht mehr, abgemeldete Kennzeichen werden sofort frei.
Wann das Kennzeichen wieder freigegeben wird, kann ich dir nicht sagen.
Aber um es dir zu sichern (1 Jahr), hättest du es reservieren müssen!
wenn du es umgemeldet hättest in einen anderen Landkreis sähe die sache besser aus.
Da hilft nichts, gehe in einer ruhigen Minute zu einem Sachbearbeiter in deinem Bundesland auf das Landratsamt - und lass dir dies ruhig erklären. oder gehe zu einem Vorgesetzten. Da gibts Wege die müssen dir das erklären. und freundlich bleiben
Was hat das jetzt alles mit Landkreis und Bundesland zu tun?
Nein. Da ein Fahrzeug nur voruebgehend still gelegt ist ist die Nummer erst nach 18 Monaten frei. Ausser bei Ummeldung od. Entgueltiger Stilllegung, dann ist sie sofort frei.
Seit 2007 mit der neuen FZV gibt es nur noch die "Außerbetriebsetzung" – nicht mehr die Unterscheidung zwischen vorübergehender und endgültiger Stillegung.