Heizkosten angleichen?
Hey, ich habe meine Betriebskostenabrechnung 2015 erhalten obwohl ich ein hohes Guthaben hatte, bezogen auf meine Heizkosten,weigert sich der Eigentümer mir die Heizkosten zu senken. Die Differenz wären 100 euro weniger die ich zahlen würde im Monat. Er gab mir lediglich die Info ich möchte zu einer Energieberatung gehen. Darf er das?
6 Antworten
Ich war ein ganzes Jahr im Ausland und die Heizungen waren auf volle
Leistung,darum kam es zu einer Erhöhung der Heizkosten und eine hohe
Nachzahlung.Seit ich wieder im Lande bin verbrauchte ich sehr wenig wo
es zu einem hohen Guthaben kam.
Wann hast du die Abrechnung für (das Jahr?) 2015 erhalten?
Wenn du bei Heizkosten ein Guthaben hast, dürfen die Vorauszahlungen von beiden Vertragspartnern angepasst werden (BGH). Also auch von dir.
Um 1/12 des Guthabens darfst du die Vorausz. f. HK also monatlich verringern. Das teilst du so dem Vermieter schriftlich mit. Die Anpassung ist ab übernächstem Monat nach Erhalt der Abrechnung möglich.
Lass Deine Abrechnung überprüfen, aber die Nebenkosten steigen jährlich! Kein Eigentümer hat ein Interesse daran unnötig die Nebenkosten zu erhöhen. Du bekommst doch jedes Jahr eine Abrechnung mit Belegen?!
Lass Deine Abrechnung überprüfen, aber die Nebenkosten steigen jährlich! Kein Eigentümer hat ein Interesse daran unnötig die Nebenkosten zu erhöhen.
Hast Du verstanden was in der Beschreibung steht? Ich glaube nicht.
Du bekommst doch jedes Jahr eine Abrechnung mit Belegen?!
Belege müssen der Abrechnung nicht beiliegen.
ich war ein ganzes Jahr im Ausland und die Heizungen waren auf volle Leistung,darum kam es zu einer Erhöhung der Heizkosten und eine hohe Nachzahlung.Seit ich wieder im Lande bin verbrauchte ich sehr wenig wo es zu einem hohen Guthaben kam.
Gute Nachricht, Du darfst die Vorauszahlungen nach einer Abrechnung selbst anpassen.
BGB § 560 Abs. 4 gibt dir das Recht dazu
Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede
Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine
Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.
- Bei Nachzahlungen werden künftige Vorauszahlungen angepasst. Bei Gutschriften erfolgt ebenfalls eine entsprechende Anpassung.
- Natürlich kann/darf er Dir die Empfehlung aussprechen, dies oder jenes zu tun. Das hat jedoch nichts mit deinem Anrecht auf eine entsprechende Anpassung der Vorauszahlungen zu tun.
- Ich kann dir nur empfehlen, einen Anwalt zu nehmen oder aber in den Mieterverein einzutreten.
Wofür Anwalt? Schad um's Geld. Die Rechtslage ist doch klar. Der Mieter darf seine Vorauszahlung anpassen, in diesem Fall verringern.