Wer ahndet nicht geeichte Wasserzähler
Hallo, also so langsam nervt es mich gewaltig - unser Vermieter kümmert sich echt um nichts und das schon seit Jahren. Wir ziehen zwar bald aus, aber ehrlich gesagt will ich das nicht einfach so belassen, ich möchte gerne was tun nur damit er merkt, das er nicht immer so durchkommt und zwar: unsere Wasserzähler im gesamten Haus (8 Wohnungen) sind seit 1991 nicht mehr geeicht und obwohl wir ihn schon mehr fach darauf angesprochen haben und auch schriftlich ermahnt passiert nichts. Jetzt meine Frage: Wo kann man sowas melden, Das ist doch eine Ordnungswidrigkeit, ist dann das Ordnungsamt zuständig? Wer kennt sich aus? Danke für eure Antworten.
8 Antworten
Wasserzähler werden nach Ablauf der Eichzeit eigentlich automatisch ausgetauscht. Ich meine, dass die Stadt das macht (aber da bin ich mir nicht ganz sicher). Wir sind damals jedenfalls angeschrieben worden, dass die Zähler kostenlos ausgetauscht werden und wir halt den Zugang ermöglichen sollen.
Wasserversorger bieten aber oft zusätzlich auch die Erstellung von Wasserabrechnungen und den Service/Austausch der Messeinrichtungen für Vermieter an. Insofern ist die Antwort vollkommen richtig...
Beim Wasserversorger melden, bei dem der Verbrauch abgerechnet wird.
Handelt es sich um Wasseruhren des zuständigen Wasserversorgers? Dann ist der für die Eichung / Auswechselung zuständig. Handelt es sich um Zwischenzähler einer Abrechnungsfirma? Dann hilft es, wenn alle die nächste Nebenkostenabrechnung anfechten und einen Teil des Geldes einbehalten - dann wird der Vermieter schon neue Zähler einbauen lassen.
Hier ist gefragt, ob es eine Ordnungswidrigkeit ist, und wer für die Ahndung zuständig ist. Und bevor Du jetzt hier falsch antwortest: Es ist eine Ordnungswidrigkeit...
Ihr wollt Eurem "pöhsen" Vermieter eins auswischen. Und bald zieht ihr aus. Ich vermute, er wird sich revanchieren. Überlegt Euch gut, ob das der richtige Weg ist. Wasserabrechnungen anzweifeln? Das wäre eher eine Möglichkeit, den Vermieter zu ärgern. Er sollte auf Euren Wunsch hin die Wasserverbräuche aller Zähler je Jahr (3 Jahre zurück) überprüfen und die Gesamtmente mit dem Gesamtverbrauch lt. Wasseruhr des Versorgers abgleichen. Abweichungen kann es als Mehrverbrauch je Einzelzähler, aber auch als Minderverbrauch geben. Das Aufstellen der Nachweise kann sehr aufwändig und lästig sein. Wenn ihr darauf besteht, dass die Zähler jetzt und künftig geeicht werden, trifft das zwar vermutlich Euch nicht mehr, aber die Mitbewohner, die im Haus bleiben. Ja, wenn ihr die auch ärgern wollt? Bedenkt, dass der Vermieter eine Möglichkeit suchen wird, das künftig zu regeln: Miete der Zähler bei Techem, Brunata oder ähnlich und Kosten dieser Zähler auf der jährlichen Abrechnung.
Ach unseren "pöhsen"vermieter wollen wir nicht ärgern, wir zahlen seit 2007 keine nebenkostennachzahlungen mehr und seit Anfang 2010 haben wir eine Mietminderung von 45 % und seit wir vor 3 Monaten gekündigt haben zahlen wir gar keine Miete mehr! Und der vermieter: hat noch nichts gemacht - außer noch nichts repariert, uns beschimpft das es zur Anzeige kam und und und - ich könnte ein Buch schreiben. Und er denkt immer noch er ist im recht - obwohl alles vom DMB abgesichert ist. Mir geht es darum ihm zu zeigen das es so nicht geht, denn er hat ca. 50 Wohnungen wo er überall so agiert und sich aber keiner (fast keiner ) traut was zu machen und : MIT UNS NICHT MEHR!!!!!!
Lies dir das durch:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserzaehler.htm
Vielfach unbekannt ist, dass die Verwendung ungeeichter Wasserzähler auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 EichG darstellt. Die Geldbuße beträgt bis zu 10.000 €.
Er darf die Zähler nicht mehr zur Abrechnung heranziehen, wenn sie nicht geeicht sind.
Zwischenzähler gehören nicht dem Wasserversorger, der hat damit nichts zu tun. Das ist nur ein Hilfsmittel die Hauptrechnung die mit der (geeichten) Hauptwasseruhr ermittelt wird auf die Mieter umzulegen.