Einliegerwohnung hat keine eigenen Wasserzähler für Wasser und Fußbodenheizung, wie, wenn möglich, abrechnen?

7 Antworten

Wenn vertraglich nicht anders vereinbart, nach der Wohnfläche.

Ist es ein 2FH in dem der Vermieter nicht auch selbst wohnt ist diese Umlage für Heizkosten allerdings unzulässig.

bwhoch2  27.07.2015, 09:09

Da muss ich Dir widersprechen, liebe anitari. Wenn es nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre, die Aufteilung der Heizkosten nach der Heizkostenverordnung vorzunehmen, sprich Zählereinbau ist nicht zu vertretbaren Kosten möglich, kann davon abgesehen werden.

anitari  27.07.2015, 09:14
@bwhoch2

Richtig. Allerdings ist der Einbau von Heizkostenverteilern mit relativ wenig, auch finanziellem, schließlich kann man die Teile auch mieten, Aufwand möglich.

So das diese Ausnahme in der Praxis wohl nur selten zutrifft.

Hier böte sich für Wasser der Personenschlüssel als relativ gerecht an, für die Heizkosten der Wohnflächenschlüssel. Wobei natürlich auch die Personenzahl bzw. die Wohnfläche des Vermieters zur Berechnung einzubeziehen ist.

Falls es sich um ein 2 Familienhaus handelt in dem der Vermieter selbst eine Wohnung bewohnt muß der Vermieter nicht zwingend nach der Heizkostenverordnung, also nach Verbrauch abrechnen.

Die Vertragsparteien können im Mietvertrag entweder einen Umlageschlüssel für die Nebenkostenabrechnungen (z.B. Person, Wohnungseinheit, Wohnfläche usw.) vereinbaren.

Falls mietvertraglich kein Umlageschlüssel vereinbart wurde, ist zwingend nach der Wohnfläche abzurechnen.

... das verstehe ich nicht, denn solche Vorgaben hat doch der Verordnungsgeber klar und deutlich geregelt. Warum werden die Kosten und Lasten denn nicht so verteilt?

Das wird dann pauschaliert, das heißt,  auf die Quadratmeter umgerechnet. Das kann auch von Vorteil sein, z. B. wenn du jeden Tag 2 mal duschen musst, oder die Heizung im Winter sehr hoch einstellst. 

WalterFreiwald  26.07.2015, 07:28

nein, das nennt man umlegen, nicht pauschalisieren

wenn du eine pauschale hättest, würde ja nicht mehr abgerechnet, sondern du würdest einfach die pauschale zahlen

das wäre dann eine warmmiete

Gerhart  26.07.2015, 09:02
@WalterFreiwald

Warmmiete ist von der Inklusivmiete zu unterscheiden.

wiki01  28.07.2015, 19:00
@WalterFreiwald

Du hast recht. Pauschaliert ist hier falsch. was ich meinte, ist was du genannt hast.