Strafen bei Kreditbetrug/ Krediterschleichung?

9 Antworten

(1) Wer einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen

1.
über wirtschaftliche Verhältnisse
a)
unrichtige oder unvollständige Unterlagen, namentlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Vermögensübersichten oder Gutachten vorlegt oder
b)
schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht,die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind, oder
2.
solche Verschlechterungen der in den Unterlagen oder Angaben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Vorlage nicht mitteilt, die für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß der Kreditgeber auf Grund der Tat die beantragte Leistung erbringt. Wird die Leistung ohne Zutun des Täters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Erbringen der Leistung zu verhindern.

(3) Im Sinne des Absatzes 1 sind

1.
Betriebe und Unternehmen unabhängig von ihrem Gegenstand solche, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern;
2.
Kredite Gelddarlehen aller Art, Akzeptkredite, der entgeltliche Erwerb und die Stundung von Geldforderungen, die Diskontierung von Wechseln und Schecks und die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen.
augsburgchris  11.06.2015, 08:23

Doch kann ich, aber zu einem Zitat gehört auch ne Quelle. Und kommentarlos einen Gesetzestext posten hilft auch nicht unbedingt auf die Situation bezogen weiter.

Deepdiver  11.06.2015, 08:27
@augsburgchris

Da stimme ich dir zu, aber er will ja auch keine Maßregelung sondern Hilfe. Die wird er hier nicht bekommen. Denn er hat eine Straftat begangen und da braucht er eh einen Anwalt. Das sollte ihm ja wohl auch klar sein. Somit reicht dioe Kopie des Gesetzes aus.

augsburgchris  11.06.2015, 08:14

Gib wenigstens eine Quelle an wenn du schon nicht mehr machst als copy and paste.

Deepdiver  11.06.2015, 08:15
@augsburgchris

Das kann JEDER IM StGB nachlesen. Nur du wohl nicht

augsburgchris  11.06.2015, 08:32

Ich habe gerade unterbewusst an eine Brust Vergrößerung (siehe andere Fragen) von IHM denken müssen. Bilder geht weg. ;-)

peterobm  11.06.2015, 08:44
@augsburgchris

IHM, der Nick lässt eher auf eine Frau schliessen Kathie000 xD

Kathie000 
Beitragsersteller
 22.11.2015, 12:25
@augsburgchris

Die hab ich schon lange Schnucki ;) p.s. Mein Arbeitgeber und Anwalt hat mich vertreten -> Verfahren wurde eingestellt A.C.A.B

Der Kredit war also noch nicht abgeschlossen sondern es war lediglich ein Versuch und dem Unternehmen ist also noch kein Schaden entstanden. 

Nein, es war nicht nur ein Versuch. Du hast die Tat mit Abgabe deiner gefälschten Dokumente bereits vollständig ausgeführt. (§265b StGB)

Es dürfte sich hier um Kreditbetrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung (§267 StGB) handeln.

Bei deinem Vorstrafenregister und der Uneinsichtigkeit, die ich zwischen den Zeilen lesen kann, wird das vermutlich vor Gericht verhandelt werden. Ich würde mal mit einer Freiheitsstrafe rechnen, welche zur Beährung ausgesetzt wird.

Und dein Arbeitgeber wird mit Sicherheit davon erfahren

RubyC  11.06.2015, 13:50

Für so eine Anwaltskanzlei kann so ein Urkundenfälscher doch ein echter Gewinn sein ;) Spaß beiseite, ich hab selbst schon Kreditbetrüger an die Polizei übergeben, mir sind die gefälschten Gehaltsabrechnungen immer aufgefallen. Es kam nicht immer zur Verhandlung, aber prinzipiell stimmt, was oben steht. In deinem Fall klingt es schon nach Gerichtsverhandlung.

Kathie000 
Beitragsersteller
 03.01.2016, 15:55

Freispruch ihr Affen!! 😎

peterobm  03.01.2016, 16:05
@Kathie000

das glaubst selber nicht.... nur schwarz auf weiss kannst damit jemanden überzeugen

augsburgchris  11.06.2015, 08:51

Die Probezeit spielt hier keine Rolle. in diesem Fall kann dir IMMER fristlos gekündigt werden. Ausserdem denke ich nicht das du so unersetzlich bist wir du hier tust. In deinem Umkreis gibt es mindestens 100 Personen die den Job mindestens genauso gut können und froh sind wenn sie ihn bekommen.

Kathie000 
Beitragsersteller
 11.06.2015, 08:34

das ist mal eine hilfreiche Antwort, danke!!

Ich denke nicht bzw. hoffe nicht das mein Arbeitsgeber das erfährt.. aber ich weiß ja das sich sowas hinzieht und bis dahin bin ich aus der Probezeit und dann kann er mir nichts.. weil ich weiß das ich gebraucht werde

peterobm  11.06.2015, 08:39
@Kathie000

Keine Sorge er erfährt es. Solltest du in einem Unternehmen arbeiten wo du bestimmte Zugriffe hast, kann es sehr wohl sein dass da noch was nachkommt. 

franneck1989  11.06.2015, 09:59
@Kathie000

weil ich weiß das ich gebraucht werde

Ich glaube nicht, dass ein Unternehmen Mitarbeiter braucht, die Gehaltsabrechnungen und Arbeitsverträge fälschen

Nimm dir ruhig einen Anwalt, bei deinem wirst du nach der Nummer ohnehin nicht mehr lange arbeiten und auch das dürfte sich in einer kleinen Stadt schnell rumsprechen.

Kathie000 
Beitragsersteller
 03.01.2016, 15:58

Freispruch!! 😎

augsburgchris  11.06.2015, 08:27

Die Strafe wird deinem Chef nicht verborgen bleiben. Der wird den Richter auch kennen.

Kathie000 
Beitragsersteller
 11.06.2015, 08:20

doch definitiv... das steht nicht zur Frage... erst wenn ich ein Anwalt nehm wird es problematisch

Das wird dir der Richter dir beim Urteil verlesen mitteilen. Es lässt sich nicht verheimlichen, vor Gericht brauchst einen Anwalt. 

augsburgchris  11.06.2015, 08:25

Bei einem Kreditbetrug über 5000 Euro und diversen vorstrafen hat sich die Frage OB es zur Verhandlung kommt glaube ich erübrigt.

peterobm  11.06.2015, 08:27
@augsburgchris

Versuchter Kreditbetrug, Fälschung von div. brisanten Unterlagen !

Kathie000 
Beitragsersteller
 11.06.2015, 08:29
@augsburgchris

da redet jemand der überhaupt keine Ahnung hat... N Freund hat n Betrug gemacht von mehr als 50.000,00 und ist auf freien Fuß ;)

peterobm  11.06.2015, 08:32
@Kathie000

glaub weiter an den Weihnachtsmann

franneck1989  11.06.2015, 08:35
@Kathie000

"auf freiem Fuß" heißt nicht "unbestraft". Das sollte dir als angebliche Mitarbeiterin eines Anwalts bekannt sein

Kathie000 
Beitragsersteller
 03.01.2016, 15:59

Freispruch!! A.C.A.B 👅

augsburgchris  11.06.2015, 08:38

Seit wann spielt die Schadenshöhe da eine wichtige Rolle? Einzig die Höhe der kriminellen Energie die aufgewandt wird ist relevant und die liegt bei Urkundenfälschung schon am oberen Limit. Leider scheinst du deine vorgefertigte Meinung schon zu haben. Bitte sei nicht enttäuscht wenn dir der Richter was anderes erzählen wird. Du hast in deinem Beruf mit Vermögenswerten zu tun, ich denke nicht das dein Chef das so entspannt sehen wird du. Aber lass dich überraschen.

Kathie000 
Beitragsersteller
 11.06.2015, 08:21

die Frage ist ob es überhaupt vor Gericht kommt.. das ist ja noch gar nicht raus

peterobm  11.06.2015, 08:23
@Kathie000

entscheidet der Staatsanwalt, es wird vor Gericht gehen. Bist noch in der Probezeit, da wird die Fristlose schon bei dir liegen.

Kathie000 
Beitragsersteller
 11.06.2015, 08:27
@peterobm

hab n guten Chef ;) Gute Mitarbeiter werden gebraucht.. Arbeit ist Arbeit und Schnaps ist Schnaps

und meine Arbeit mache ich super, vielleicht gerade deswegen weil ich mich auskenne

peterobm  11.06.2015, 08:52
@Kathie000

warum dann die Frage hier?? Anscheinend doch nicht.

vielleicht gerade deswegen weil ich mich auskenne
augsburgchris  11.06.2015, 08:17

Es wäre sinnvoll einen zu haben aber Vermögensdelikte haben keinen Verteidigungszwang.

Betrugsversuch ist eine Straftat. Es wird vermutlich zu einer Anklage kommen, bei der auch Deine kriminelle Vergangenheit Berücksichtigung findet. Mit Reue und viel Glück wird der Richter gegen Sozialstunden das Verfahren einstellen, weil Du noch jung bist und eine Verurteilung für Dich erhebliche Auswirkungen haben könnten. Aber das liegt  nicht in meinem Ermessen. An deiner Stelle würde ich mit der Sache offen auf Deinen Chef zugehen und ihn befragen.

Kathie000 
Beitragsersteller
 03.01.2016, 15:57

Freispruch... Mein Chef hat mich raus geritten 😎