Strafen bei Kreditbetrug/ Krediterschleichung?
Als aller erstes ich brauch keine Standpauken, ich weiß selber das man das nicht macht... Ich brauch einfach mal Hilfe jetzt!!
Zum Hergang:
Ich wollte einen Kredit in Höhe von 5.000,00 Euro. Da ich in meinen jetzigen Unternehmen noch in der Probezeit bin geht das aber nicht!
Daher habe ich mein Arbeitsvertrag gefälscht (anders Eintrittsdatum) und Lohnzettel gefälscht (Die die ich eben noch nicht haben konnte).
Das fiel den Kollegen leider auf (aber nur durch eine Maschine, war eigentlich echt gut gemacht). Bei einem 2. Termin wurde dann die Polizei gerufen. Der Kredit war also noch nicht abgeschlossen sondern es war lediglich ein Versuch und dem Unternehmen ist also noch kein Schaden entstanden.
Dann das übliche hin und her.. ich habe noch keine Angaben zum Tathergang und Gründen gemacht.
ABER da ich schon vorbestraft bin (Diebstahl [nichts dickes, nur als Teenie Kosmetika], Hehlerei [auch nichts dickes, da wurde ich auch frei gesprochen ] ) wollten die noch Bilder von mir und Fingerabdrücke.. Das verweigerte ich, da warte ich auf einen richterlichen Beschluss, kann ja jeder kommen...
Das dicke Problem ist ich kann mir keinen ANWALT nehmen da ich selbst bei einen arbeite und das dann hier in der kleinen Stadt schnell die runde machen würde.
WELCHE STRAFE DROHT MIR BEI DER TAT UND MEINER VORGESCHICHTE?
9 Antworten
(1) Wer einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen
- 1.
-
über wirtschaftliche Verhältnisse
- a)
- unrichtige oder unvollständige Unterlagen, namentlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Vermögensübersichten oder Gutachten vorlegt oder
- b)
- schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht,die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind, oder
- 2.
- solche Verschlechterungen der in den Unterlagen oder Angaben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Vorlage nicht mitteilt, die für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß der Kreditgeber auf Grund der Tat die beantragte Leistung erbringt. Wird die Leistung ohne Zutun des Täters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Erbringen der Leistung zu verhindern.
(3) Im Sinne des Absatzes 1 sind
- 1.
- Betriebe und Unternehmen unabhängig von ihrem Gegenstand solche, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern;
- 2.
- Kredite Gelddarlehen aller Art, Akzeptkredite, der entgeltliche Erwerb und die Stundung von Geldforderungen, die Diskontierung von Wechseln und Schecks und die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen.
Da stimme ich dir zu, aber er will ja auch keine Maßregelung sondern Hilfe. Die wird er hier nicht bekommen. Denn er hat eine Straftat begangen und da braucht er eh einen Anwalt. Das sollte ihm ja wohl auch klar sein. Somit reicht dioe Kopie des Gesetzes aus.
Gib wenigstens eine Quelle an wenn du schon nicht mehr machst als copy and paste.
Das kann JEDER IM StGB nachlesen. Nur du wohl nicht
Ich habe gerade unterbewusst an eine Brust Vergrößerung (siehe andere Fragen) von IHM denken müssen. Bilder geht weg. ;-)
IHM, der Nick lässt eher auf eine Frau schliessen Kathie000 xD
Die hab ich schon lange Schnucki ;) p.s. Mein Arbeitgeber und Anwalt hat mich vertreten -> Verfahren wurde eingestellt A.C.A.B
Der Kredit war also noch nicht abgeschlossen sondern es war lediglich ein Versuch und dem Unternehmen ist also noch kein Schaden entstanden.
Nein, es war nicht nur ein Versuch. Du hast die Tat mit Abgabe deiner gefälschten Dokumente bereits vollständig ausgeführt. (§265b StGB)
Es dürfte sich hier um Kreditbetrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung (§267 StGB) handeln.
Bei deinem Vorstrafenregister und der Uneinsichtigkeit, die ich zwischen den Zeilen lesen kann, wird das vermutlich vor Gericht verhandelt werden. Ich würde mal mit einer Freiheitsstrafe rechnen, welche zur Beährung ausgesetzt wird.
Und dein Arbeitgeber wird mit Sicherheit davon erfahren
Für so eine Anwaltskanzlei kann so ein Urkundenfälscher doch ein echter Gewinn sein ;) Spaß beiseite, ich hab selbst schon Kreditbetrüger an die Polizei übergeben, mir sind die gefälschten Gehaltsabrechnungen immer aufgefallen. Es kam nicht immer zur Verhandlung, aber prinzipiell stimmt, was oben steht. In deinem Fall klingt es schon nach Gerichtsverhandlung.
Freispruch ihr Affen!! 😎
das glaubst selber nicht.... nur schwarz auf weiss kannst damit jemanden überzeugen
Die Probezeit spielt hier keine Rolle. in diesem Fall kann dir IMMER fristlos gekündigt werden. Ausserdem denke ich nicht das du so unersetzlich bist wir du hier tust. In deinem Umkreis gibt es mindestens 100 Personen die den Job mindestens genauso gut können und froh sind wenn sie ihn bekommen.
das ist mal eine hilfreiche Antwort, danke!!
Ich denke nicht bzw. hoffe nicht das mein Arbeitsgeber das erfährt.. aber ich weiß ja das sich sowas hinzieht und bis dahin bin ich aus der Probezeit und dann kann er mir nichts.. weil ich weiß das ich gebraucht werde
Keine Sorge er erfährt es. Solltest du in einem Unternehmen arbeiten wo du bestimmte Zugriffe hast, kann es sehr wohl sein dass da noch was nachkommt.
weil ich weiß das ich gebraucht werde
Ich glaube nicht, dass ein Unternehmen Mitarbeiter braucht, die Gehaltsabrechnungen und Arbeitsverträge fälschen
Nimm dir ruhig einen Anwalt, bei deinem wirst du nach der Nummer ohnehin nicht mehr lange arbeiten und auch das dürfte sich in einer kleinen Stadt schnell rumsprechen.
Freispruch!! 😎
Die Strafe wird deinem Chef nicht verborgen bleiben. Der wird den Richter auch kennen.
doch definitiv... das steht nicht zur Frage... erst wenn ich ein Anwalt nehm wird es problematisch
Das wird dir der Richter dir beim Urteil verlesen mitteilen. Es lässt sich nicht verheimlichen, vor Gericht brauchst einen Anwalt.
Bei einem Kreditbetrug über 5000 Euro und diversen vorstrafen hat sich die Frage OB es zur Verhandlung kommt glaube ich erübrigt.
Versuchter Kreditbetrug, Fälschung von div. brisanten Unterlagen !
da redet jemand der überhaupt keine Ahnung hat... N Freund hat n Betrug gemacht von mehr als 50.000,00 und ist auf freien Fuß ;)
glaub weiter an den Weihnachtsmann
"auf freiem Fuß" heißt nicht "unbestraft". Das sollte dir als angebliche Mitarbeiterin eines Anwalts bekannt sein
Freispruch!! A.C.A.B 👅
Seit wann spielt die Schadenshöhe da eine wichtige Rolle? Einzig die Höhe der kriminellen Energie die aufgewandt wird ist relevant und die liegt bei Urkundenfälschung schon am oberen Limit. Leider scheinst du deine vorgefertigte Meinung schon zu haben. Bitte sei nicht enttäuscht wenn dir der Richter was anderes erzählen wird. Du hast in deinem Beruf mit Vermögenswerten zu tun, ich denke nicht das dein Chef das so entspannt sehen wird du. Aber lass dich überraschen.
die Frage ist ob es überhaupt vor Gericht kommt.. das ist ja noch gar nicht raus
entscheidet der Staatsanwalt, es wird vor Gericht gehen. Bist noch in der Probezeit, da wird die Fristlose schon bei dir liegen.
hab n guten Chef ;) Gute Mitarbeiter werden gebraucht.. Arbeit ist Arbeit und Schnaps ist Schnaps
und meine Arbeit mache ich super, vielleicht gerade deswegen weil ich mich auskenne
warum dann die Frage hier?? Anscheinend doch nicht.
vielleicht gerade deswegen weil ich mich auskenne
Es wäre sinnvoll einen zu haben aber Vermögensdelikte haben keinen Verteidigungszwang.
Betrugsversuch ist eine Straftat. Es wird vermutlich zu einer Anklage kommen, bei der auch Deine kriminelle Vergangenheit Berücksichtigung findet. Mit Reue und viel Glück wird der Richter gegen Sozialstunden das Verfahren einstellen, weil Du noch jung bist und eine Verurteilung für Dich erhebliche Auswirkungen haben könnten. Aber das liegt nicht in meinem Ermessen. An deiner Stelle würde ich mit der Sache offen auf Deinen Chef zugehen und ihn befragen.
Freispruch... Mein Chef hat mich raus geritten 😎
Doch kann ich, aber zu einem Zitat gehört auch ne Quelle. Und kommentarlos einen Gesetzestext posten hilft auch nicht unbedingt auf die Situation bezogen weiter.