Eichung vom Wasserzähler abgelaufen, schlimm, was jetzt?
Durch unsere Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2015 die wir vor kurzem bekamen möchten wir gerne unseren Wasserverbrauch, wenn möglich, etwas senken. Schreiben es uns nun wöchentlich/monatlich auf und auch wie viel WaMa so schluckt etc., damit wir da vielleicht auch schon mal was ändern können.
So, nun habe ich aber durch Zufall wegen dieser Eichung der Wasserzähler gestern Abend etwas gelesen und bin mal ins Bad. Gut unser WWZ wurde jährlich gewechselt (da steht inzwischen auch drauf bis 2021 geeicht), aber der KWZ seit einigen Jahren nicht mehr. Auf dem KWZ steht drauf das er Geeicht bis 2012 wäre, das heißt doch er ist seitdem abgelaufen, oder sehe ich das falsch? Wenn die abgelaufen ist, kann das den tatsächlichen Verbrauch "fälschen"? Habe noch etwas gelesen die Kosten würden wohl nun 15% sinken, dadurch das er abgelaufen ist und das eigentlich nicht sein sollte? Wesen Pflicht ist das eigentlich das zu überprüfen? Mieter oder Vermieter bzw. die Genossenschaft? Mich wundert das es dem von Minol nie aufgefallen ist, wenn denen das wahrscheinlich wiederum auch herzlich egal sein wird. Nun noch eine Frage, wie geht es nun weiter? Ich muss wohl der Verwaltung anrufen, denen das mitteilen und abwarten ob und was die machen und kann ich da wirklich etwas mindern oder ist das zwecklos?
Danke für eure Antworten!
3 Antworten
Schau nochmal genau auf den Kaltwasserzähler.
Steht dort: "Geeicht bis 2012" oder ist dort nur eine Marke mit der Jahreszahl 2012, die dann besagen würde, dass der Wasserzähler 2012 zuletzt geeicht wurde - ein kleiner aber feiner Unterschied.
Die Eichgültigkeit für Kaltwasserzähler beträgt 6 Jahre.
Für den Fall, dass der Kaltwasserzähler nicht mehr den eichrechtlichen Bestimmungen entspricht, fotographiere den Zähler mit Zählernummer, Eichmarke, Zählerstand und eingeblendeten Datum.
Setze dem Messgerätebetreiber SCHRIFTLICH eine Frist zum Austausch, drohe für den Fall des Nichttausch an, dass Du vom Kürzungsrecht auf den verbrauchsabhängigen Anteil nach Heizkostenverordnung Gebrauch machen wirst und den Vorgang beim Eichamt zur Anzeige bringst.
Läßt der Messgeräte betreiber diese Frist fruchtlos verstreichen, informiere das Eichamt Deines Bundeslandes SCHRIFTLICH über die Ordnungswidrigkeit.
Wasserzähler können sich bei längerem Betrieb zusetzen und werden immer schneller, das ist vor allem dann der Fall, wenn das Wasser sehr kalkhaltig ist.
Günter
Wie es der Name schon sagt, ist derjenige Messgerätebetreiber, der für den Betrieb der Messeinrichtung verantwortlich ist.
Hierbei kommt es auf die konkrete Konstellation bei euch an.
Wenn Minol mit dem Betrieb und der Abrechnung der Zähler in den Wohnbereichen betraut wurde, ist es Minol.
Es wäre aber auch denkbar, dass der Messgerätebterieb vom Hauseigentümer oder dessen Hausverwaltung vorgenommen wird, der bzw. diese die Zähler nur bei Minol beschafft oder gemietet hat.
Regelfall ist allerdings, dass das abrechnende Messdientunternehmen auch gleichzeitig Messgerätebtreiber ist.
Musst Du halt erfragen
Günter
Das Eichjahr steht bei Wohnungswasserzählern meist auf einem kleinen gelben Kleber; bei Hauswasserzählern auf der Plombe.
Neuere Zähler zeigen das Jahr der Konformitätserklärung (entspricht Eichjahr) auf dem Zifferblatt in einem Rechteck mit vorangestelltem "M", also z.B. "M12".
Kaltwasserzähler haben eine Eichgültigkeitsdauer von 6 Jahren, d.h. sie sind nach Ende des Eichjahres noch weitere volle 6 Jahre geeicht.
Bei Warmwasserzählern nur 5 Jahre.
Dass der WW-Zähler jährlich gewechselt wird kann fast nicht sein.
Wasserzähler zeigen auch nach Ende der Eichfrist recht genau, d.h. man braucht sich weder Sorgen noch Hoffnungen machen wenn er mal ein paar Jahre drüber ist.
Verantwortlich für den rechtzeitigen Wechsel ist der Messgerätebesitzer, d.h. i.A. der Vermieter oder die Hausverwaltung.
Die Verwendung ungeeichter (=abgelaufener) Messgeräte ist ordnungswidrig und kann von der Behörde mit Bußgeld belegt werden. Wenn viele Zähler im Haus abgelaufen sind kann das Bußgeld recht hoch werden.
Im Streitfall vor gericht wird oft so verglichen, dass man von dem am ungeeichten Zähler angezeigten Verbrauch pauschal 10-20% abziehen kann.
Infos zum Thema z.B. bei http://fahrbach-gmbh.de/1-4-0.html
Nach meiner Kenntnis steht drauf, wann geeicht (ausgetauscht) und nicht bis wann. Die Eichfrist für KWZ beträgt 6 Jahre. Demnach ist dein KWZ bis 2018 als geeicht zugelassen.
Habe extra nochmal geschaut, aber auf diesem kleinen gelben Zettel steht "Geeicht bis 2012" drauf. Das heißt er ist höchstwahrscheinlich abgelaufen, oder?
Was genau meinst du mit Messgerätebetreiber, um mal blöd zu fragen? In dem Falle Minol, die ablesen, oder unsere Verwaltung?
Wenn du sagst die werden immer schneller, würde es mich nicht wundern. Wenn ich Warm- und Kaltwasserzähler vergleiche ist der WWZ ja enorm langsamer, auch voll aufgedreht.
Ich danke dir für deine Antwort.