Wer zahlt Wasserzähler Austausch (Mieter oder Vermieter)?
Wer zahlt Wasserzähler Austausch? (Kosten Uhr und Kosten Austausch.) Ich bin Mieter einer Doppelhaushälfte. Die Wasserwerke haben mir ein Schreiben geschickt dass die Wasseruhr in dem von mir bewohnten Haus nicht mehr geeicht sei und ausgetauscht werden müsse. Dieses Schreiben habe ich meiner Vermieterin gesendet. Die hat einen Termin bei einer Sanitärfirma gemacht. Diese hat mich angerufen und möchte auf meine Kosten zum Austausch der Wasseruhr kommen.
Wer zahlt die Uhr und wer den Austausch? Mir gehört weder das Haus noch die Wasseruhr. Meine Vermieterin ist Eigentümerin des Hauses. Selbst wenn die Wasseruhr auch ihr nicht gehört sondern dem Wassserwerk der Stadt Pattensen frage ich mich wer für welche Kosten aufzukommen hat. Ich zahle schon genug Miete an meine Vermieterin und genug Nebenkosten an alle die dieses Haus beliefern.
Ich bin dir für jede Antwort dankbar.
8 Antworten
Evtl. hilft dir das weiter:http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserzaehler.htm
bla,bla,bla
Das trifft die Qualität Deiner Antworten exakt.
jaaaaa, ich kann dich auch nicht leiden!
Die Kosten für den periodischen Austausch des Kaltwasserzählers können nur anteilig im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Max. 11% der dafür aufgewendeten Kosten pro Jahr sind auf den Mieter umlegbar. Kosten für Erfassungsgeräte (wie Kaltwasserzähler) hat grundsätzlich der Eigentümer/Vermieter zu bezahlen. Der Mieter hat lediglich Kosten für Miete & Wartung anteilig zu zahlen WENN es mietvertraglich vereinbart wurde.
In meinem Fall (ich bin der Frage-Ersteller ganz oben): Ich miete eine Doppelhaushälfte und zahle nur Kaltmiete an den Vermieter. Alle Nebenkosten rechne ich mit allem und alles die mich versorgen (Strom, Wasser, Gas, Müllabfuhr usw.) selbst ab. Deshalb weiß ich nicht ob ich die Kosten des periodischen Wechsels des Kaltwasserzählers sebst zahlen muss oder ob das mein Vermieter machen muss. Weiß jemand mehr???
Also, es geht doch gar nicht um genug oder nicht genug, es geht um das Öffnen der Tür für die Wasserwerke und wenn dafür der Mieter die Vermierin bzw. deren Handwerker benötigt, bezahlt diese unnötige Orgie doch wohl auch der Besteller, also Mieter, oder?
eigentlich vermieter
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Mein Vermieter verlangt dass ich die Kosten trage!
Die Wasseruhr gehört in aller Regel dem Energieversorgungsunternehmen, welches verpflichtet ist, diese in regelmässigen Abständen auszutauschen. Das wird von den Unternehmen veranlasst und auch durchgeführt.
Bei nachträglich installierten Zwischenzählern, z.B. für die Bedarfsberechnung einer anderen vermieteten Räumlichkeit, ist der Vermieter in der Pflicht. Er kann die daraus entstandenen Kosten jedoch auf den Mieter umlegen.
In Deinem Fall ist jedoch das Wasserwerk zuständig. Hast Du dort schon einmal angerufen?
So wie ich es lese, kündigt der Wasserversorger selbst einen Uhrenwechsel an. Ihm obliegt dann auch die Umsetzung. In Deiner Antwort handelt es sich jedoch um nachträglich installierte Wasserzähler.