Wenn Praktikant Schaden verursacht?
Hallo also ich Arbeite zurzeit bei einer Schreinerei als Praktikant (nicht von der Schuleversichert) Ich hatte in der Firma also Eigentum von der Firma ein Großes Rolltor beschädigt ausversehen ein Kabel hatte sich an einer Leiste festgehangen und danach ging nichts mehr gehe mal von einem gerissenen Kabel aus meine Frage nun wessen Versicherung muss blechen eigentlich "Praktikant für nichts schuld wenn er was zerlegt auf Baustellen oder sonst wo beim liefern oder einbauen" so wie es uns immer gesagt wurde Früher aber wie siehts dabei aus meine Haftpflicht seine Betriebsversicherung und ist es bei ihrgendeiner Versicherung drinnen weil eingetlich ist man als Praktikant Angestellter der Firma und damit in der Versicherung drinnen andererseits will er Praktikanten auch nciht Auto fahren lassen weil er glaubt wir seien nicht mit drinnen in der Versicherung?
4 Antworten
Das ist das Risiko des "Arbeitgebers". Wenn er Leute beschäftigt, muss er damit rechnen, dass auch mal was kaputt geht
Die private Haftpflichtversicherung deiner Eltern hilft hier nur, indem sie den unberechtigten Anspruch gegen dich zurück weist. (Auch vor Gericht !!!!)
Erstmal als Tipp: Es gibt im Deutschen so eine tolle Erfindung, die nennt sich Satzzeichen und verbessert enorm die Lesbarkeit.
Ansonsten hängt die Schadensersatzpflicht einerseits vom Grad der Fahrlässigkeit ab. Ab mittlerer Fahrlässigkeit gibt es eine für Arbeitnehmer. Andererseits spielt bei der Höhe des Schadensersatzes auch das Einkommen eine Rolle, so dass bei dem geschilderten Fall mit einem Praktikantengehalt nichts auf dich zukommen dürfte.
Wer bezahlt den Praktikanten? Richtig, ein Arbeitgeber. Der Praktikant kann sich nicht selbst versichern, jedoch der Arbeitgeber. Er hat für solche Fälle eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Schließlich ist noch kein Meister vom Himmel....
Und wieso sollte dem Praktikanten gekündigt werden? Der Betrieb hat keine Nachteile, der Praktikant hat was dazu gelernt.
Wenn die Schule mit dem Praktikum nichts zu tun hat, bist Du m.E. durch die Betriebshaftpflicht abgesichert, wenn Du Schäden verursachst.
Und wer kommt dafür auf? Dann doch wohl der Betrieb.....oder?
Deswegen heißt es ja Eigenschaden.
ok cool also kann der betrieb mir garnichts außer mich kicken :)?
So isses! Voraussetzung natürlich, der Schaden wurde nicht mutwillig herbeigeführt. Bei langjährigen Mitarbeitern wäre nicht mal das "Kicken" zulässig.
Die Betriebshaftpflicht zahlt natürlich nur Schäden bei Dritten. Dies ist für die Schreinerei ein Eigenschaden.