Zahlt Haftplichtversicherung bei Schäden die durch Reinigung in Mietwohnung entstanden sind?
Hallo zusammen, wir haben in unsere Mietwohnung den Boden beschädigt. Beim Reinigen und Abnehmen der Blende für den Abzug (Edelstahlaufsast Lüftungsschacht) ist dieses schmierige Bauteil runtergefallen. Nun ist im Boden eine große Macke. Sind solche Schäden bei der Reinigung ebenfalls durch die Haftplichtversicherung gedeckt? Ich Frage in den Zusammenhang da dies ja ein Bauteil ist und kein Kochtopf.
Vielen Dank
7 Antworten
.... wieso lässt denn Dein Berater/Makler Dich so hängen?
Der kennt Deinen Vertrag, die Damen und Herren mit dem Geld, und hat Freiumschläge für den Anspruchsteller, wenn der seine Schadensumme begründet und diese haben möchte.
.... Deiner schwatzt Dir etwas auf? Wers glaubt!
Sollte etwas fehlen, haftet der doch, aber das kennst Du bestimmt auch aus der Firma.
Es sei denn, Du hast den nötigen Baustein verweigert.
Ob Kochtopf oder Bauteil spielt keine Rolle, ausschlaggebend ist erstmal nur die Frage wer geschädigt wurde und wer schadensersatzpflichtig ist.
Es wurde während der Ausübung des Mietverhältnisses Eigentum des Vermieters beschädigt. Grundsätzlich sind solche Schäden nicht versichert, da mit der Nutzung einer Mietsachsche das finanzielle Risiko auf den Mieter übergeht. Schäden die der Mieter an einer Mietsachsche verursacht sind daher grundsätzlich erstmal Eigenschäden des Mieters. Grundlage versicherter Haftpflichtschäden ist erstmal der fahrlässige Verstoß gegen § 823 BGB worin es frei wiedergeben heißt: "wer WIDERRECHTLICH fremdes Eigentum beschädigt, ist zum Schadensersatz verpflichtet". Da man eine Mietsachsche nicht widerrechtlich nutzt, kann man sie auch nicht widerrechtlich beschädigen.
Optional bieten aber eigentlich alle Anbieter privater Haftpflichtversicherungen den optionalen Baustein, bzw Tarife die das Risiko "Mietsachschäden" abdeckt, an.
Sofern deine private Haftpflichtversicherung dieses Risiko deckt, wird sie auch entsprechende Schäden regulieren. Ausnahme betrifft alle Sachen für die der Mieter sich anderweitig versichern kann wie zb. alle Schäden die durch eine Hausrat- Glasversicherung gedeckt werden.
Danke für die Info und die super Erläuterung. Mietschäden sind mit versichert, aber es geht genau um den Punkt der Nutzung und Verursachung.
Wenn mir ein Kochtopf ins Spülbecken rutscht und das Keramikbecken eine Macke hat ist klar das gezahlt wird. Wenn ich aber die Verkleidung von der Dunstabzugshaube abbaue und sie mir durch die Fettablagerungen aus den Händen rutscht stellt sich mir die Frage, ob man dies als grob fahrlässige und unsachgemäße Handhabung mit einer Zahlungsverweigerung auslegen kann. Wo ist die Grenze, muss der Fachmann machen und darf ich selber?
Mal ein anderen Beispiel: Darf ich den Herd ausbauen (zur Reinigung dahinter oder um einen eigenen Einzubauen) der mir dann beim Ausbauen aus den Händen rutscht und den Boden beschädigt? Ist sowas versichert oder hätte ich dies von einem Fachbetrieb machen müssen.
ob man dies als grob fahrlässige und unsachgemäße Handhabung mit einer Zahlungsverweigerung auslegen kann....
Genau dafür hast du diese Versicherung!
Autsch.....
Ich fange mal mit dem Keramikbecken an und unterstelle dass sie zur Mietsachsche gehört. Genau die würde die private Haftpflichtversicherung nämlich nicht regulieren, eben weil sie aus Keramik ist und damit zu Glasbruch zählt, wäre sie aus Kunststoff oder Edelstahl, wäre es kein Problem.
Das hantieren an der Dunstabzugshaube ist legitim, selbst wenn es einem Fachbetrieb obliegen würde, passiert dabei etwas "versehentlich" dann wird es von der privaten Haftpflichtversicherung mit inkludierten Mietsachschäden reguliert.... Ausser, es ist primär das Ceranfeld oder die Scheibe des Backofen betroffen, egal ob Mietsachsche oder Eigentum des Mieters, Glas und Keramik kann grundsätzlich nur von der Hausrat- Glasversicherung reguliert werden.
Anders wenn du ohne Auftrag die Nachbarwohnung betrittst, zb weil der Nachbar dir den Schlüssel für Notfälle hinterlassen hat. Du willst ihm einen Gefallen tun, machst den Abwasch und dabei rutscht dir der Topf in die Keramikspüle und beschädigt sie, Du gibst nicht auf, machst ihm noch die Dunstabzugshaube sauber, dabei fällt dir ein Gegenstand aufs Ceranfeld, natürlich auch sofort ein Riss drin. Dann machst du noch hinterm Backofen sauber und rammt ihn bei Wiedereinbau zuerst in die Tür des nebenstehenden Unterschrank, lässt ihn dann vor Schreck fallen und hinterlässt noch eine Macke im Fußboden.... Dann würde dir wohl als erstes der Schlüssel abgenommen werden und deine Haftpflichtversicherung die Kündigung aussprechen... Aber all das würde von deiner privaten Haftpflichtversicherung für dich reguliert. Natürlich liegt dabei auch kein Mietsachschäden sondern ein unbestrittener Haftpflichtschaden vor. Hier gibt es auch keine Möglichkeit für dich, das Glas zu versichern, also muss in dem Fall deine Haftpflichtversicherung auch die Glasschäden am Ceranfeld und der Keramikspüle für dich regulieren.
Genau die würde die private Haftpflichtversicherung nämlich nicht regulieren, eben weil sie aus Keramik ist und damit zu Glasbruch zählt, wäre sie aus Kunststoff oder Edelstahl, wäre es kein Problem.
Das ist eine verkehrte Aussage! Das beschädigte Waschbecken ist ein Paradebeispiel für einen Haftpflichtschaden.
DU bist auf dem Holzweg und meine Aussage war vollkommen richtig:
Verbautes Glas und alle verwandten Produkte (Granitfensterbänke, Marmortischplatten, Möbelglas usw) ist in der Hausrat- Glasversicherung gegen Bruch, Muschelausbrüche, Blindwerden usw. versichert. in der privaten Haftpflichtversicherung mit Einschluss Mietsachschäden heißt es dagegen:
A1-6.6 Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden)Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevoll-mächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögens-schäden.
A1-6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden aus-schließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Variante für getrennte Versicherungssummen:Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Räumen beträgt je Versicherungsfall EUR .... Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt EUR ....Es erfolgt eine Anrechnung auf die Sachschaden-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Variante für pauschale Versicherungssummen:Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Räumen beträgt je Versicherungsfall EUR .... Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt EUR ....Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
A1-6.6.2Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
− Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
− Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
− Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
− Schäden infolge von Schimmelbildung
Quelle: Musterbedingungen, avb für private HAftpflichtversicherungen des GDV
Hier ist mir übrigens noch ein wichtiger Punkt aufgefallen, den ich vorher nicht auf dem Schirm hatte.....
Schäden an Elektrogeräten sind bei Mietsachschäden grundsätzlich ausgeschlossen ! ! !
Deine Wissenslücken sind selten, aber dann absolut brutal! Das du eine Granitfensterbank oder ein Marmortisch unter den Glas-Ausschlüssen führst, ist ein Witz.....................
Wenn in deiner privaten Haftpflichtversicherung keine Mietsachschadendeckung vorhanden ist, solltest du die Police dem Vermittler links und rechts um die Ohren hauen!
Gleichzeitig machst du ihn haftpflichtig wegen eines Beratungsfehlers.
Genau so ist es.
Vielen Dank
Cooler Ansatz, aber bei "Bekannten Vermittlern" schlecht ohne andere "Folgeschäden" machbar => Fazit: Beim nächsten mal woanders hingehen und wo anders versichern....
Das ist ein Schaden für die Privathaftpflicht, wenn dort Mietsachschäden mitversichert sind.
Hallo Controller,
kann man hier nicht beantworten, weil die Privaten Haftpflichtverträge unterschiedlich sind. Ruf bitte bei der Versicherung an.
Sorry die Makler schwatzen einem was auf und wenn es dann ums Kleingedruckte geht, heisst es das es klar war, dass dieser Schaden NATÜRLICH nicht gedeckt ist und man sowas doch nicht erwähnen müsste. Vielleicht habe ich den falschen Makler. Kenne das aus der Firma, da wird vor jedem Fall explizit sich über den genauen Sachverhalt unterhalten, um ja bei der Formulierung die 1000 Ausschlüsse zum umgehen, obwohl der Sachverhalt eigentlich klar ist.