Wer kommt bei einer Probearbeiten für Unfallschäden an einem Fahrzeug auf?

9 Antworten

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Oder kann dies auch meine private Haftpflichtversicherung übernehmen

Also die auf keinen Fall, da sind Schäden, die durch die Nutzung eines Kfz entstehen grundsätzlich ausgeschlossen.

Für die Haftung des AN kommt es hier auf den Grad des Verschuldens an. Bei leichter Fahrlässigkeit, haftet der Arbeitnehmer nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer teilweise und bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer komplett.

Tendentiell dürfte hier leichte Fahrlässigkeit vorliegen. Das ist dann der Fall, wenn Sie die im Verkehr erforderlich Sorgfalt haben walten lassen, also insbesondere nicht zu schnell umgeparkt haben.

Grobe Fahrlässigkeit würde vorliegen, wenn Sie z.B. während des Umparktens mit dem Handy in der Hand telefonieren oder Ähnliches.

Woher ich das weiß:Hobby

Den Schaden solltest du nicht tragen müssen, du bist eigentlich über dein Arbeitgeber versichert, wenn du nicht gerade grobfahrlässig oder womöglich gar absichtlich einen Schaden herbeigeführt hast. Da muss man sich natürlich schon viel eher fragen, warum eine Bürohilfe ein Fahrzeug in die Werkstatt fahren soll. Da könnte man aus meiner Sicht schon viel eher eine grobe Fahrlässigkeit beim Arbeitgeber sehen – zumal der ja seine neue Arbeitskraft noch absolut überhaupt gar nicht kennt und einschätzen kann, so dass die einzige Haftung wohl bei der Werkstatt liegen dürfte.

Ganz ehrlich? Da würde ich es ggf auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn man tatsächlich von dir einen Schadensersatz fordern würde. Ich bezweifle auch, dass eine private Haftpflichtversicherung irgendwas zahlen würde, wenn im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses – und dazu zähle ich auch eine Probearbeit – ein Schaden entsteht. Aber was die Versicherung angeht bin ich kein Fachmann, vielleicht weiß es jemand besser.

DerHans  05.03.2021, 20:41

Die private Haftpflicht heißt so, weil sie nur PRIVATE Risiken deckt. Dies hier war ja eindeutig während der Arbeit. Dass sie "nur " zur Probe gearbeitet hat, ist dafür unerheblich.

Dafür kommt die Handel- und Handwerk Police der Werkstatt auf. Du haftest für diesen Schaden nicht, das ist Sache des Arbeitgebers.

Die Werkstatt haftet grundsätzlich, wenn Ihr Auto während des Werkstatt-Besuchs beschädigt oder gestohlen wird. ... Die Werkstatt muss beweisen, dass sie nicht schuldhaft gehandelt hat. Die Werkstatt haftet außerdem für alle weiteren Schäden, die durch eine unsachgemäße Reparatur entstanden sind.

Quelle: ADAC

Die Werkstatt kann hier also garkeine Schuld von sich weisen, denn sie hat einem Mitarbeiter, auch wenn dieser nur auf Probe da war, den Autoschlüssel in die Hand gedrückt.

Der Arbeitgeber hat nur geschimpft mit mir und mich beschuldigt

Verständlich...oder?

Ich gehe mal davon aus, dass du den Job nicht bekommen wirst. Abgesehen davon, was willst du mit der Polizei oder einem Anwalt. Du hast das Fahrzeug beschädigt. Das steht ja außer Frage.

Pheline86 
Beitragsersteller
 05.03.2021, 08:46

Der Anwalt oder auch die Polizei könnte klären wer nun letztendlich für den Schaden aufkommt. Unfälle sollen immer gleich gemeldet werden. Ich weiß das aus eigener Erfahrung. Sonst hat man schnell mehr Probleme. Die Stelle will ich jetzt eigentlich auch nicht mehr haben nachdem ich so behandelt wurde.

Jack98765  05.03.2021, 08:50
@Pheline86

Dieser Unfall muss nicht der Polzei gemeldet werden zumal den ja jeder mitbekommen hat und dazu noch auf einem privaten Gelände passiert ist. Der Chef weiß ja bescheid.

Einen Anwalt würdest du nur benötigen, wenn die Firma mit Schadenersatzansprüchen an dich herantritt, hier sollte es aber eine Versicherung seitens der Werkstatt geben.

Ich wette das war sicher auch nicht das erste Auto das beschädigt wurde, aber mich würde es als Chef auch aufregen zumal mal hier wieder zusätzliche Arbeit auf alle zukommt und man mit sochen Dingen auch keine Kunden gewinnt.

Eigentlich sollte das über die Versicherung der Werkstatt laufen. Schade, dass der Dich da runtermacht, statt zu helfen. Polizei muss nicht gerufen werden.

Wenn der Schaden nicht so hoch ist, würde ich ihn selber bezahlen, ansonsten kannst Du bei Deiner Haftpflicht mal nachfragen ob die den regulieren.

wattdennnu2  05.03.2021, 08:40
ansonsten kannst Du bei Deiner Haftpflicht mal nachfragen ob die den regulieren.

Antwort des Versicherer: Nein!

DerHans  06.03.2021, 09:52

Für berufliche Risiken kommt eine PRIVATE Haftpflichtversicherung nicht auf. Deshalb heißt sie ja auch so.