Wenn mein Freund eine Wohnung kauft und mich im Grundbuch eintragen lässt. Fällt das dann unter die Schenkungssteuer?
Mein Freund und ich wollen uns eine Wohnung kaufen. Allerdings möchte er sie bezahlen und mich ins Grundbuch eintragen lassen. Zählt das als Schenkung? Mein Freund hat zwei Kinder aus seiner ersten Ehe-haben die Anrecht auf die Wohnung bzw. das Geld, was er dafür ausgegeben hat (mit Renovierung, Küche,...), falls er versterben sollte? Danke!
6 Antworten
Immobilienkaufverträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Notar wäre arg berufsuntüchtig, gar in Regress zu nehmen, wenn er deinen Freund nicht ausdrücklich auf Vornahme von Rückauflassungsvormerkungen verweist, die ihm in Falle eurer Trennung, Insolvenz oder Tod deinen Miteigentumsanteil rückforderbar machen würde.
Natürlich kann man gemeinsam eine Wohnung kaufen und besitzen. Das Finanzamt dürfte sich aber dafür interessieren, woher deine Mittel für die Überweisung des Kaufpreisanteils an den Verkäufer stammten, die du nicht geerbt, verdient, gespart nie angegeben demnach auch nicht versteuert hast :-O
Wenn mein Freund eine Wohnung kauft und mich im Grundbuch eintragen lässt. Fällt das dann unter die Schenkungssteuer?
Ja: Eine Schenkung über Miteigentum wäre oberhalb deines Freibetrages von 20.000 EUR steuerpflichtig.
Mein Freund hat zwei Kinder aus seiner ersten Ehe-haben die Anrecht auf das Geld, was er dafür ausgegeben hat
Ja, sie erben seinen Miteigentumsanteil wie sonstiges Vermögen. Du bist von seiner gesetzl. Erbfolge ausgeschlossen
Sofern dein Freund seine Großzügigkeit nicht 10 Jahre überlebt, dürften sich seine Erben ebenfalls dafür interessieren, woher deine angeblichen Mittel in 2016 für das grundbuchlich erworbene Wohneigentum stammten. Andernfalls seine nachlassschädliche Schenkung zur Pflichtteilsquote gem, § 2325 III BGB in Geld ergänzt verlangen.
haben die Anrecht auf die Wohnung
Nein, bei dir einziehen werden sie nicht. Aber Miete kassieren.
G imager761
*lach*
Keine Ahnung ob das fachlich korrekt ist, Humor hat Imager aber :-)
Ja es wäre eine Schenkung. Zu beachten ist, das diese zu versteuern ist und Ergänzungspflichteile nach sich ziehen kann. Allerdings wird beim Pflichtteil, wenn sie nicht verheiratet sind, pro Jahr um 10% abgeschmolzen.
Wenn beim Kauf einer Immobilie zwei Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden, ist dies zunächst einmal nur ein ganz normaler Vorgang im Rahmen des Kaufvertrages. Dies hat also zunächst einmal nichts mit einer Schenkung oder gar Schenkungssteuern zu tun. Denn die Finanzbehörden gehen zunächst einmal nicht davon aus, dass die Immobilie nur von einem (eingetragenen) Eigentümer bezahlt / finanziert und der andere Anteil dem Miteigentümer ge-schenkt wird. (Dennoch wird sich das Finanzamt bezüglich von Grunderwerbs-steuern melden)
Die Erben können nur Anspruch stellen auf genau den Anteil, zu dem Dein Freund ins Grundbuch eingetragen ist. Dein Anteil hat damit nichts zu tun. Denn wenn Dein Freund verstorben sein sollte, Du aber noch lebst, können sie ja auch nur seinen Anteil erben.
Sofern Sie alleine im Grundbuch eingetragen werden, wird für die "Schenkung" lediglich der Verkehrswert zugrundegelegt. die Kinder Ihres Mannes haben danach keinen Anspruch, soweit der Vorgang von ihm um 10 Jahre überlebt wird. Ihr Mann könnte sich ein Recht am Haus durch Eintragung eines lebenslänglichen Wohnrechtes, löschbar mit Todesnachweis, sichern.
Du stehst im Grundbuch - es ist Deine. Mit allen Konsequenzen. Dein Freund hätte keinerlei Ansprüche mehr.
MAcht das unbedingt alles mit Notar.
Ohne Notar gibt es kein gültiges Grundstücksgeschäft.
Ja, aber sie sollte sich auch unbedingt darüber klar werden, was da noch so alles dranhängt. Vielleicht kann ihr das der Notar dann auch klar machen.
Danke für deine Antwort. Aber wenn beide Personen sich ins Grundbuch eintragen lassen, können doch seine Kinder bei seinem Versterben Anspruch auf die Wohnung stellen, oder?