Wenn mein Freund eine Wohnung kauft und mich im Grundbuch eintragen lässt. Fällt das dann unter die Schenkungssteuer?

6 Antworten

Immobilienkaufverträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Notar wäre arg berufsuntüchtig, gar in Regress zu nehmen, wenn er deinen Freund nicht ausdrücklich auf Vornahme von Rückauflassungsvormerkungen verweist, die ihm in Falle eurer Trennung, Insolvenz oder Tod deinen Miteigentumsanteil rückforderbar machen würde.

Natürlich kann man gemeinsam eine Wohnung kaufen und besitzen. Das Finanzamt dürfte sich aber dafür interessieren, woher deine Mittel für die Überweisung des Kaufpreisanteils an den Verkäufer stammten, die du nicht geerbt, verdient, gespart  nie angegeben demnach auch nicht versteuert hast :-O

Wenn mein Freund eine Wohnung kauft und mich im Grundbuch eintragen lässt. Fällt das dann unter die Schenkungssteuer?

Ja: Eine Schenkung über Miteigentum wäre oberhalb deines Freibetrages von 20.000 EUR steuerpflichtig.

Mein Freund hat zwei Kinder aus seiner ersten Ehe-haben die Anrecht auf das Geld, was er dafür ausgegeben hat

Ja, sie erben seinen Miteigentumsanteil wie sonstiges Vermögen. Du bist von seiner gesetzl. Erbfolge ausgeschlossen

Sofern dein Freund seine Großzügigkeit nicht 10 Jahre überlebt, dürften sich seine Erben ebenfalls dafür interessieren, woher deine angeblichen Mittel in 2016 für das grundbuchlich erworbene Wohneigentum stammten. Andernfalls seine nachlassschädliche Schenkung zur Pflichtteilsquote gem, § 2325 III BGB in Geld ergänzt verlangen.

haben die Anrecht auf die Wohnung

Nein, bei dir einziehen werden sie nicht. Aber Miete kassieren.

G imager761


jenshiller  23.06.2016, 13:05

*lach*

Keine Ahnung ob das fachlich korrekt ist, Humor hat Imager aber :-)

Ja es wäre eine Schenkung. Zu beachten ist, das diese zu versteuern ist und Ergänzungspflichteile nach sich ziehen kann. Allerdings wird beim Pflichtteil, wenn sie nicht verheiratet sind, pro Jahr um 10% abgeschmolzen.


Wenn beim Kauf einer Immobilie zwei Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden, ist dies zunächst einmal nur ein ganz normaler Vorgang im Rahmen des Kaufvertrages. Dies hat also zunächst einmal nichts mit einer Schenkung oder gar Schenkungssteuern zu tun. Denn die Finanzbehörden gehen zunächst einmal nicht davon aus, dass die Immobilie nur von einem (eingetragenen) Eigentümer bezahlt / finanziert und der andere Anteil dem Miteigentümer ge-schenkt wird. (Dennoch wird sich das Finanzamt bezüglich von Grunderwerbs-steuern melden)

Jurain 
Beitragsersteller
 23.01.2016, 18:58

Danke für deine Antwort. Aber wenn beide Personen sich ins Grundbuch eintragen lassen, können doch seine Kinder bei seinem Versterben Anspruch auf die Wohnung stellen, oder?

derhandkuss  23.01.2016, 19:02
@Jurain

Die Erben können nur Anspruch stellen auf genau den Anteil, zu dem Dein Freund ins Grundbuch eingetragen ist. Dein Anteil hat damit nichts zu tun. Denn wenn Dein Freund verstorben sein sollte, Du aber noch lebst, können sie ja auch nur seinen Anteil erben.

Sofern Sie alleine im Grundbuch eingetragen werden, wird für die "Schenkung" lediglich der Verkehrswert zugrundegelegt. die Kinder Ihres Mannes haben danach keinen Anspruch, soweit der Vorgang von ihm um 10 Jahre überlebt wird. Ihr Mann könnte sich ein Recht am Haus durch Eintragung eines lebenslänglichen Wohnrechtes, löschbar mit Todesnachweis, sichern.


Du stehst im Grundbuch - es ist Deine. Mit allen Konsequenzen. Dein Freund hätte keinerlei Ansprüche mehr.

MAcht das unbedingt alles mit Notar.

DerHans  23.01.2016, 19:52

Ohne Notar gibt es kein gültiges Grundstücksgeschäft.

sozialtusi  24.01.2016, 10:23
@DerHans

Ja, aber sie sollte sich auch unbedingt darüber klar werden, was da noch so alles dranhängt. Vielleicht kann ihr das der Notar dann auch klar machen.