wenn man seit 6 wochen krank ist und dann ein tag wieder gearbeitet hat , kann man dann wieder bis zu 6 wochen krank sein?

4 Antworten

Wenn Du sechs Wochen arbeitsunfähig warst, danach einen Tag wieder arbeitsfähig und anschließend wieder krank wirst, leistet der AG erneut sechs Wochen Entgeltfortzahlung, wenn es sich um eine andere Krankheit handelt. Steht die Krankheit in Zusammenhang mit der vorangegangenen, muss der AG nicht bezahlen.

Der AG muss auch dann keine Entgeltfortzahlung leisten, wenn ein AN z.B. sechs Wochen arbeitsunfähig bis zu einem Freitag war und am gleichen oder am Folgetag wegen einer anderen Krankheit arbeitsunfähig wird.

Beispiel: Der AN hatte eine OP und war bis zu einem Freitag krank geschrieben. Jetzt bricht er sich ein Bein, geht zum Arzt und dieser schreibt ihn aufgrund des Beinbruchs an diesem Freitag oder am Samstag wieder arbeitsunfähig. Dann muss der AG nicht bezahlen. Hier zahlt die Krankenkasse weiter.

Bricht sich der AN aber erst am Sonntag das Bein, war er theoretisch den Samstag wieder arbeitsfähig und der AG ist somit wieder verpflichtet bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten.

Es kommt also, wie so oft, immer auf die Umstände an.

Kann man unter bestimmten Voraussetzungen. 

Bist du z.b. 6 Wochen krankgeschrieben weil du dir ein Bein  gebrochen hast und gehst danach wieder zur Arbeit ist das Ganze erstmal gut. 

Bekommst du jetzt einen Tag später durch einen netten Kunden eine Magen-Darm-Grippe verpasst und liegst sofort wieder flach... Pech für den AG, er muss wieder 6 Wochen den Lohn zahlen. 

Fällst du aber einen Tag später wieder aus, weil mit deinem Bein immer noch iwie Mist ist und es einfach noch nicht wieder geht... Glück für den AG und Pech für dich, dann musst di zur Krankenkasse und dort Krankengeld beantragen, was du dann allerdings auch erst ab dem 2. Tag der "Wiedererkrankung" bezahlt bekommst, weil die den ersten Tag einer Krankheit generell nicht zahlen. 

Im Übrigen zahlen die Kassen vom zweiten Tag einer Erkrankung generell. Nur halt in den ersten 6 Wochen an den Arbeitgeber, der dann auf den KK-Anteil (75%? weiß den genauen Satz ehrlich gesagt nicht) die Differenz zu deinem regulären Verdienst drauflegt und nach 6 Wochen eben auf Antrag weiter an dich, wodurch der AG-Anteil deines Lohnes wegfällt. Die KK zahlt dann ich meine ein oder zwei Jahre maximal, danach musst Sozialhilfe (nicht ALG2, sondern Sozialhilfe) beantragen. 


Ich hoffe, dass dir das einen kleinen Überblick gibt.

So long,
Matze

Also bis zu 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber dein Volles gehalt weiter, alles über sechs wochen zahlt die Krankenkasse und dann nur noch 75% aber ich glaube 16 wochen muss eine andere Versicherunggreifen oder das Arbeitsunfähigkeitsgeld (hat in juristisch sicher einen schöneren namen) Wenn du sechs wochen krank bist wegen sagen wir einfach rückenschmerzen und du dann zwei tage arbeitest und dann wieder wegen deinem rücken ausfällst greift das obere gleiche Diagnosse bedeutet deine krankheitstage werden addiert. Wenn es dann wegen etwas anderem ist wegen einem gebrochenen Bein dann fängst du so zu sagen wieder bei null an und dein arbeitgeber zahlt dein volles gehalt bis zu sechs wochen dann die krankenkasse und so weiter. Aber bedenke um so öffters du krank bist um so schneller kann dich dein Arbeitgeber kündigen und auch werden deine Krankenkassen beiträge höher!

Also das ist sehr unwahrscheinlich das sowas passiert ... Oder kannst du sowas vorher prophezeien ^^
Um ehrlich zu sein würde das sowieso keinen guten Eindruck bei dem Arbeitgeber machen und die Krankenkasse würde das glaube ich auch nicht lange mitmachen ...

emirhan4646 
Beitragsersteller
 04.12.2015, 01:58

betrieb muss bezahlen , hat doch nix mit der krankenkasse zu tun . Die krankenkasse muss ja ab 6 wochen erst bezahlen ;)

Chefelektriker  04.12.2015, 02:44
@emirhan4646

Bei der selben Krankheit zahlt die KK,nicht der AG.Nur bei einer anderen Krankheit muß der AG zahlen,fragt sich ur,ob er das tun wird,weil der AN dann 12Wochen ausfällt,meist folgt dann die Kündigung.Nur sehr große Betriebe können sich einen 12 wöchigen Ausfall des AN leisten.