Kann der Arbeitgeber Lohnfortzahlung verweigern, wenn man kündigt?
Oder nicht? Muss er es zahlen? Meine weil man Krank war und er villt nicht glaubt das man krank war obwohl man immer alle Krankmeldungen abgegeben hat.
4 Antworten
Wenn du eine AU-Bescheinigung hast, dann kriegst du auch dein Geld.
Was der Arbeitgeber glaubt oder nicht glaubt ist alleine seine Sache und spielt keine Rolle.
und er villt nicht glaubt das man krank war
Was der AG "glaubt" oder nicht glaubt spielt keine Rolle.
Wenn der AN schon länger als vier Wochen im Betrieb ist, muss er bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt und kein "Wunschkonzert".
Hat ein AG Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, muss er sich an die Krankenkasse wenden. Die kann den MdK einschalten, wenn sie das für notwendig hält.
Allerdings wird das i.d.R. bei kürzeren Erkrankungen nicht gemacht.
Nein kann er nicht.
Freue dich da mal nicht zu früh. Natürlich kann ein AG im Vorfeld bei berechtigter Annahme die Lohnfortzahlung verweigern. Dafür musst du halt dann zum Arbeitsgericht und deinen Lohn einklagen. Je nach Sachverhalt hat so manches Arbeitsgericht auch schon gegen den Arbeitnehmer entschieden.
Das wollte ich auch wissen danke
Wenn er Zweifel hat , kann er dich zum Beispiel vom Medizinischen Dienst begutachten lassen.
https://www.impulse.de/recht-steuern/was-chefs-bei-verdacht-auf-krankfeiern-tun-koennen/2024707.html
Erstens: Zweifel alleine reichen nicht, sie müssen auch durch Tatsachen untermauert sein.
Zweitens: Den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung MDK kann die Krankenkasse zur Überprüfung einschalten, wenn der Arbeitgeber der Krankenkasse seine Zweifel meldet und die sich ihnen anschließt. Wegen der hohen Beweiskraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geschieht das aber nur relativ (!) selten.
Ja ist schon klar, dass dies nicht ohne Begründung geht. Danke dass du das nochmals untermauert hast.
Lieben dank