Kann der Arbeitgeber Lohnfortzahlung verweigern, wenn man kündigt?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du eine AU-Bescheinigung hast, dann kriegst du auch dein Geld.

Was der Arbeitgeber glaubt oder nicht glaubt ist alleine seine Sache und spielt keine Rolle.

und er villt nicht glaubt das man krank war

Was der AG "glaubt" oder nicht glaubt spielt keine Rolle.

Wenn der AN schon länger als vier Wochen im Betrieb ist, muss er bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt und kein "Wunschkonzert".

Hat ein AG Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, muss er sich an die Krankenkasse wenden. Die kann den MdK einschalten, wenn sie das für notwendig hält.

Allerdings wird das i.d.R. bei kürzeren Erkrankungen nicht gemacht.

Nein kann er nicht.

BooooomBooooom 
Beitragsersteller
 18.08.2020, 10:34

Lieben dank

Sky150119  18.08.2020, 10:51
@BooooomBooooom

Freue dich da mal nicht zu früh. Natürlich kann ein AG im Vorfeld bei berechtigter Annahme die Lohnfortzahlung verweigern. Dafür musst du halt dann zum Arbeitsgericht und deinen Lohn einklagen. Je nach Sachverhalt hat so manches Arbeitsgericht auch schon gegen den Arbeitnehmer entschieden.

BooooomBooooom 
Beitragsersteller
 18.08.2020, 10:57
@Sky150119

Das wollte ich auch wissen danke

Wenn er Zweifel hat , kann er dich zum Beispiel vom Medizinischen Dienst begutachten lassen.

https://www.impulse.de/recht-steuern/was-chefs-bei-verdacht-auf-krankfeiern-tun-koennen/2024707.html

Familiengerd  18.08.2020, 13:04

Erstens: Zweifel alleine reichen nicht, sie müssen auch durch Tatsachen untermauert sein.

Zweitens: Den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung MDK kann die Krankenkasse zur Überprüfung einschalten, wenn der Arbeitgeber der Krankenkasse seine Zweifel meldet und die sich ihnen anschließt. Wegen der hohen Beweiskraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geschieht das aber nur relativ (!) selten.

Christiangt  18.08.2020, 13:07
@Familiengerd

Ja ist schon klar, dass dies nicht ohne Begründung geht. Danke dass du das nochmals untermauert hast.