An einem Freitag krank, AU notwendig ö. D.?
Hi,
ich arbeite im öffentlichen Dienst und muss grundsätzlich erst bei einer Arbeitsunfähigkeit welche länger als 3 Kalendertage dauert eine AU vorlegen.
Wenn man sich allerdings Donnerstag und Freitag krank meldet, muss man dennoch eine AU vorlegen auch wenn man am Wochenende nicht krank ist? So ganz habe ich das nicht verstanden.
Also Donnerstag Freitag Samstag Sonntag = 4 Tage?
Macht für mich keinen Sinn.
Viele Grüße!
Bei Arbeitsunfähigkeit am Donnerstag und Freitag.*
1 Antwort
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
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Öffentlicher Dienst
Bei der AU zählen Kalendertage und keine Arbeitstage.
Streng genommen = Ja,
tatsächlich so gehandhabt? Bei uns nicht. Eine für dich verbindliche Antwort kann dir nur deine Personalabteilung geben. Wenn du Montag dann auch noch nicht gehen könntest- müsstest du zum Arzt.