Wenn man jemanden anzeigt und dann verliert, muss ich dann seien Anwalt bezahlen?
Eigentlich gibt es da weiter nicht mehr zu erklären, weil die Frage bereits in der Überschrift enthalten ist. Das man im Falle eines verlorenen Prozesses, für die Gerichtskosten aufkommen muss, dass ist klar. Aber wie steht es mit den Anwaltskosten des Gegners, muss man die erstatten, wenn man den Prozess verloren hat? Bitte nur Antworten von denen, die es es auch ganz genau wissen.
6 Antworten
Erstmal, was meinst du genau? Jemanden anzeigen oder verklagen?
Wenn du jemanden auf dem Zivilweg verklagst und komplett verlierst musst du auch seine Anwaltskosten tragen.
Jemanden anzeigen heisst, du beschuldigst jemanden, eine Straftat begangen zu haben. Anklagen tust dann nicht du, sondern der Staat. Wenn du sagst, jemand hat eine Straftat begangen und es steht Aussage gegen Aussage und es gibt sonst keine Beweise, dann kann es sein, das das Gericht ihn/sie freispricht, weil es sich nicht sicher ist. Du musst dann aber weder die Gerichtskosten, noch seine Anwaltskosten bezahlen. Nur wenn das Gericht rausfindet, das du mit Sicherheit gelogen hast, dann würden dir alle Kosten in Rechnung gestellt und du kannst selber wegen Verleumdung und Falschaussage angeklagt werden.
Wir unterscheiden zwischen Zivil- und Strafrecht.
Im Zivilrecht wird Jemand anders direkt verklagt. Der Verlierer zahlt dann alle Kosten.
Im Strafrecht ist man / frau lediglich "Zeuge" der Anklage. Die StA "klagt an". Auch als Opfer ist man / nicht Herr des Verfahren. Bei Freispruch zahlt dann evtl. die Landeskasse die Kosten ........
Das gilt alles so lange, wie es keine "wissentlich falsche Anschuldigung" ist.
Manche Delikte, Verbrechen genannt (wie Mord, Totschlag, Raub) müssen sogar angezeigt werden.
Eine Anzeige bei den Hilfsbeamten der StA zu erstatten bedeutet erst mal und n u r, daß man / frau sein (Zeugen- oder Opfer-)wissen einer Ermittlungsbehörde gegenüber preis gibt.
Polizei und StA entscheiden, ob sie Anklahge erheben. Du nicht !
Erst einmal ein herzliches Dankeschön, für Eure Antworten. Da jetzt aber so viele Richtige dabei waren, gab ich dem, der zuerst geschrieben hatte den Stern. Hoffe das ist OK? Nochmals schönen Dank.
Der Begriff ANZEIGE paßt nur bei strafrechtlicher Verfolgung. Wenn du jemand anzeigst und das Ermittllungsverfahren wird später eingestellt oder der Angezeigte wird vom Gericht freigesprochen, dann kommen auf dich keine Kosten zu. Auch nicht für seinen Verteidiger. Etwas anderes gilt dann, wenn du jemand WIDER BESSERES WISSEN einer Straftat verdächtigst und ihn anzeigst. Das erfüllt dann selbst den Tatbestand der Falschen Verdächtigung (§ 164 StGB). In einem solchen Fall haftest du auch für dessen Anwaltskosten.
Erst einmal ein herzliches Dankeschön, für Eure Antworten. Da jetzt aber so viele Richtige dabei waren, gab ich dem, der zuerst geschrieben hatte den Stern. Hoffe das ist OK? Nochmals schönen Dank.
Kommt drauf an. Bei einer Strafsache nicht, bei einer Zivilklage schon.
Wenn Du von Anzeigen sprichst, gehe ich von einer Strafsache aus. Dann nicht.
Erst einmal ein herzliches Dankeschön, für Eure Antworten. Da jetzt aber so viele Richtige dabei waren, gab ich dem, der zuerst geschrieben hatte den Stern. Hoffe das ist OK? Nochmals schönen Dank.
Das kommt drauf an ob es ein Zivilprozess oder ein Strafprozess ist
Ja, ich glaube, ich verstehe was Du meinst. Bei einem Strafprozess erstattet man Anzeige und bei einem Zivilprozess klage ich auf Entschädigung, oder Wiedergutmachung. Ist das so richtig?
Grob gesagt : ja, so isses.
Nein, darauf kommt es nicht an. Denn wo kann man jemanden in einem Zivilprozess "anzeigen"?