Anwaltskosten Erstattung von der DRV?

5 Antworten

Hallo moby2,

Sie schreiben:

Anwaltskosten Erstattung von der DRV?
Zwecks meiner EU Rente musste ich ein Anwalt einschalten. Nun meine Frage .Muss mir die DRV meine Anwaltskosten erstatten.

Antwort:

Ihre Frage ist etwas merkmürdig, zumal Sie ja bereits einen Anwalt an Ihrer Seite haben und dieser müßte Ihnen gegenüber doch juristisch einwandfrei begründen können, auf welcher Rechtsgrundlage die DRV Ihnen die Kosten für Ihren Anwalt erstatten muß!

EU-Rente = Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht bis 31.12.2000!

Seit 1.1.2001 gibt es in der DRV nur noch die Erwerbsminderungsrente!

Beim Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente besteht in der Regel kein Anwaltszwang, sondern das ist Privatvergnügen des Antragsstellers!

Somit besteht (aus objektiver Sicht) kein gesetzlich festgelegter Ansatzpunkt, daß die DRV im Fall des Unterliegens bei einem Verfahren die Kosten für den Anwalt des Antragsstellers tragen muß!

Ich kenne keinen einzigen Fall, wo die DRV einem Betroffenen die Anwaltskosten erstattet hat!

Sollte es einen solchen Fall nachweislich geben, wäre dies natürlich eine sehr interessante Sache und diese sollte hier (mit Roß und Reiter) plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden!

Liegt eine gültige Rechtsschutzversicherung vor, so würde diese ggf. nach vorheriger Kosten-Deckungszusage die entsprechenden Kosten, soweit im Versicherungsumfang abgedeckt, tragen!

Betroffene, welche nur über sehr geringe finanzielle Mittel verfügen und über das zuständige Amtsgericht eine Beratungs-/Prozesskotenhilfe bewilligt erhalten haben, können ggf. die Kosten für einen Fachanwalt ersetzt bekommen!

Betroffene, welche in einem Sozialverband (wie z.B. dem VDK) Mitglied sind und in diesem Zusammenhang einen Anspruch auf Soziarechtsschutz haben, profitieren von einem weitestgehend kostenfreien Rechtsbeistand, bereits außergerichtlich, notfalls bis zum Sozialgericht!

Allerdings können auch hier im Einzelfall diverse Kosten anfallen, was Betroffene rechtzeitig vorab klären sollten!

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Fazit:

Es ist kaum anzunehmen, daß die DRV Ihnen die Kosten für Inanspruchnahme eines Anwaltes erstattet!

Sollte dies wider Erwarten aber doch der Fall sein, so wäre es sehr interessant und hilfreich zu erfahren, auf welcher Gesetzesgrundlage diese Kostenübernahme begründet wird!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesunsheit

Konrad

Wenn du die DRV vor Gericht verklagst und Recht bekommst, dann muss sie deine Kosten übernehmen.

Ansonsten zahlst du deinen Anwalt selber oder eine RS-Versicherung übernimmt das.

Könnten Sie einen Anwalt für Rentenrecht im Raum Köln empfehlen?

Wenn du vor dem Sozialgericht gewonnen hast, ja.

Konrad Huber  21.12.2017, 11:15
Wenn du vor dem Sozialgericht gewonnen hast, ja.

Antwort:

Eine interessante Behauptung!

Frage:

Wo kann dies zweifelsfrei nachvollzogen werden, gibt es dazu Belege, Urteile, §§§?

Unabhängig davon Ihnen und Ihren Lieben einen angenehmen Jahresausklang und einen guten Start in das Neue Jahr 2018!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

kevin1905  21.12.2017, 13:21
@Konrad Huber

Die Gebührenpositionen im RVG (u.a. 2302 VV), sowie § 193 SGG.

Die unterlegende Partei hat der siegreichen die notwendigen Kosten, zu denen stets ein Anwalt gehört, zu erstatten.

.... warum sollten sie? Es übernimmt doch die eigene RS-Versicherung.