Wenn man im laden beim rausgehen merkt das man einen artikel nicht bezahlt hat sollte man dann nochmals zur kasse zurück gehen und diesen nachzahlen oder wird?
einem so erst recht diebstahl vorgeworfen und es gilt eher die regel "reden ist silber, schweigen ist gold" und man sollte es einfach ignorieren und beim nächsten mal nichts mehr übersehen?
12 Antworten
Ehrlich währt am Längsten ist ein anderes Sprichwort.
Nein, wenn ich etwas übersehen habe, gehe ich auch zurück, das gilt ganz sicher nicht als Diebstahl sondern es ist ein Versehen das ich aufgeklärt habe. Ich zahle ja dann den Artikel ganz normal.
Anders ist es wenn man das natürlich schwerlich erklären kann, wie man das Uebersehen hat.
wenn du zurückgehst und es bezahlt kann man es noch als "geliehen" auffassen
Das ist nicht mal geliehen...denn etwas Geliehenes bringt man zurück, das geht wiederum nicht, man hat das dann auch zu kaufen...ich übersehe ja nichts geliehenes, sondern etwas das ich kaufen wollte.
...mir passierte es einmal, dass ich an einer Tankstelle einfach davon fuhr, ich war mit den Gedanken schon anderswo und etwa fünf Kilometer später dachte ich uff ich glaube ich habe nicht bezahlt und fuhr zurück und erklärte das kurz....sie hatten noch nicht die Polizei angerufen gehabt allerdings weil sie mich kannten.
Jedem kann mal was schusseliges passieren, Hauptsache ist doch, dass man das Ganze beim Bemerken wieder in Ordnung bringt.
Du solltest unbedingt damit zurückgehen und den Artikel bezahlen. Tust du es nicht, machst du dich strafbar. Da du vorher nicht die Absicht hattest den Artikel unbezahlt mitzunehmen, ist es zwar kein Diebstahl, dafür aber Unterschlagung und auch das ist eine strafbare Handlung.
§ 246 StGB (Unterschlagung):
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Und das was manch andere hier geschrieben haben ist teilweise absoluter Unsinn. Wenn du zurückgehst und bezahlst hast du rein gar nichts zu befürchten. Du hast dann keinerlei Tat begangen die man dir in irgendeiner Form anhängen könnte. Es macht also weder die Sache schlimmer, noch ist es automatisch schon ein Diebstahl wenn man unbezahlt durch die Kasse damit ist.
Wenn du beim rausgehen merkst das es piept und versehentlich nen artikel vergessen hast ist es sinvoll zurückzugehen und entsprechend den noch zu bezahlen.
In den meisten fällen werden sie dann wohl nicht wirklich was sagen.
Ich bin schonmal durch ne sperre gegangen weil ich zu ner anderen kasse wollte nen stockwerk höher in nem elektonik geschäft. Und hab total nicht gerafft das ich durch ner schranke gelatscht bin.
Auf dem weg nach oben hat mich dann der sicherheitstyp angesprochen und ich habs ihm erklärt und er hat mich noch bis zur kasse begleitet. war kein akt.
Unbedingt zurückgehen!!!
So sieht Ehrlichkeit aus.