Wie kann man sich wehren, wenn ein Supermarkt-Verkäufer einfach so ohne jegliche Beweise behauptet, man hätte was geklaut?
Ich habe bei einem Supermarkt eine Tüte Chips und drei Flaschen Vitamalz gekauft (Ballisto hatte ich wieder ins Regal gelegt) und als ich den Laden verließ und mein Fahrrad abschließen wollen, kamen plötzlich 3 Verkäufer hinterher und meinten, es hätten in der "Vergegangenheit Diebstähle gegeben" und ihnen wäre, aufgefallen, dass ich "immer einen Rusack" dabei habe.
Eine Verkäuferin war extrem feindselig, beschimpfte mich immer wieder als "Ar...loch" und durchsuchte auf dem Parkplatz meinen Rusack und war furchtbar enttäuscht, dass sie kein Ballisto finden konnte. Danach durchsuchte sie mein Portemonnaie. Als sie feststellte, dass ich nur 6 Euro bar dabei hatte, unterstellte sie mir, dass ich mit Vorsatz den Laden betreten hätte, um Diebstahl zu begehen. Dabei bezahle ich immer mit der EC- Karte.
Dann log sie, der Filialleiter hätte mich beobachtet, dass ich mehrere Sachen geklaut hätte. Weigert sich aber, konkrete Zeitangaben zu machen. Sie hat mir auch nur Hausverbot erteilt, aber keine Personalien aufgenommen und auch nicht die Polizei gerufen.
Ich habe mit dem Filialleiter persönlich gesprochen. Der wusste von gar nichts! Hat mich noch nie gesehen und war sehr freundlich. Das Problem: Diese eine Verkäuferin behauptet jetzt, sie wäre allen gewesen und weigert sich, die Namen ihrer Kollegen zu nennen. Und hätte nie behauptet, dass ich was gestohlen hätte.
Ich habe nie irgendwie mit Polizei was zu tun gehabt. Habe absolut keine Vorstrafen. Die Tatsache, dass ich aber nie was gestohlen habe, kann ich aber unmöglich beweisen. Gelte ich jetzt offiziell als "Ladendieb" ? Kann man sich gegen so was wehren?
6 Antworten
Der Laden kann jedem Hausverbot erteilen. Unabhängig des Grundes. Also der Verdacht es Diebstahls reicht dazu aus.
In dieser Situation kannst du die Polizei dazu holen. Die Verkäufer haben nicht die Befugnis deine Tasche durchsuchen und auch nicht dein Portemonnaie. Die Beleidigungen sind Strafbar. Also kannst du die Anzeigen. Üble Nachrede und falsche Verdächtigungen sind auch strafbar.
Also würde ich an deiner Stelle die Verkäufer bei der Polizei anzeigen.
Nein, du gilt jetzt offiziell nicht als Ladendieb. Dazu müsste eine Gericht es dir offiziell beweisen.
Du hättest die erst gar nicht deine Sachen durchsuchen lassen dürfen. Ansonsten kannst du nichts "machen", sondern nur den Läden in Zukunft meiden.
Kein Polizist der welt würde ihr grundlos glauben. Außerdem wird der Filialleiter keine Lust haben, dass sich herumspricht, dass Verkäufer Kunden grundlos beschuldigen.
Du kannst in dem Fall Anzeige erstatten, erstens wegen unrechter Verdächtigung, es muß ein berechtigter Verdacht vorliegen, das ist hier nicht der Fall. Zweitens ist sie nicht berechtigt, eigenmächtig deine Taschen zu durchsuchen. Sie hätte die Polizei holen müssen. Ich würde mir so ein Verhalten nicht bieten lassen. Beschwere dich bei der Hauptstelle, schreibe sie an. Schildere das unverschämte Vorgehen. Und geh zur Polizei und mache Anzeige. Und wenn die Verkäuferin behauptet, sie wäre allein gewesen, hat sie ja zumindest zugegeben, daß sie dabeigewesen ist. Die Polizei wird durch Befragung schon die Lügen aufdecken. Wieso der Filialleiter das Hausverbot nicht wieder aufgehoben hat, verstehe ich nicht. Wenn du nichts gestohlen hast, bist du auch kein Ladendieb.
Vielleicht kannst du dem Filialleiter noch sagen, daß du an die Öffentlichkeit gehst, wenn das Hausverbot nicht zurückgenommen wird
Ein Ladendieb ist Jemand, der wegen Ladendiebstahls verurteilt wurde. Das bist du nicht, also bist du keiner.
Was hat der Filialleiter zu dem Verhalten der Verkäuferin gesagt? Besteht das Hausverbot weiterhin?
Der Filialleiter wird schon herausfinden, wer die 3 Kollegen waren.
Ansonsten kann dir das Alles egal sein, du darfst den Laden ja nicht mehr betreten.
Du kannst doch sicher die anderen identifizieren.
Der Filialleiter findet das alles sehr merkwürdig und will wissen, wer alles dabei war. Das Problem ist, dass die Verkäuferin einfach behauptet, sie wäre allein gewesen. Der Hausverbot besteht weiterhin.