Muss ich für das Minus in meiner Kasse zahlen?
Hallo,Ich bin 17 Jahre alt und habe vor 2 Wochen bei Edeka an der Kasse als Aushilfe angefangen. Nach einer 30 minütigen Einführung durfte ich bereits kassieren. Als Arbeitsvertrag diente ein 4 Seitiges Gehofft in dem ich alle meine persönlichen Daten angegeben. Es stand jedoch weder etwas über die Konditionen noch sonstige verbotene Sachen drin. Jetzt hatte ich gestern ein minus von 109€ in der Kasse, was ich mir beim besten Willen nicht erklären kann. Die letzten male hatte ich immer ein plus von um die 5€. MeinChef meinte heute er hätte mir anscheinend mündlich einmal mitgeteilt, dass ich ein minus ab 2,50€ selbst zahlen muss und das es mir dann vom Gehalt abgezogen wird. Ich seh das jetzt aber echt nicht ein weil ich definitiv nichts falsch gemacht habe und von dieser Regel nichts wusste! Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen? Ich bin 17 und wusste davon nichts! Eigentlich kann ich doch nicht dafür verantwortlich gemacht werden wenn es vor allem keine Beweise gibt oder? Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar! Vor allem hat der Chef auch gesagt, dass er mich auch wegen Diebstahl anzeigen kann! Ohne Beweise zu haben!Danke!
13 Antworten
Der Chef labert Bullenkot.
Arbeitnehmer haften nicht für Kassendifferenzen, es sei denn diese sind nachweislich grob fahrlässig zustande gekommen (z.B. Kassenlade offen gelassen und weggegangen).
Bei mittlerer Fahrlässigkeit könnte eine anteilige Haftung in Frage kommen.
Beweislast liegt immer beim Forderungssteller, in diesem Fall dem Arbeitgeber.
Sollte er es dir vom Lohn abziehen, solltest du ihn abmahnen und arbeitsrechtliche Schritte androhen.
Was steht in deinem Vertrag drin (ist er überhaupt gültig? Du bist nur beschränkt geschäftsfähig.)?
Grundsätzlich gilt, dass der Kassierer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet. Vergreifen oder Vertun ist leichte Fahrlässigkeit, da haftet der Kassierer nicht!! Der Kassierer ist nicht in der Pflicht, nachzuweisen, dass er nur leicht fahrlässig gehandelt hat, der Arbeitgeber ist in der Pflicht dir die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen (klappt in der Praxis so gut wie nie).
Gibt es aber in deinem Vertrag eine sog. "Mankoabrede", dann haftest du. Allerdings steht dir für dieses Risiko eine zusätzliche regelmäßige Zahlung des Arbeitgebers zu. Eine mündliche Festlegung, wie der Chef anführt, ist nicht gültig.
Die Drohung mit der Diebstahlsanzeige ist ein Witz, ein Versuch, dich ins Bockshorn zu jagen. Lass ihn dich doch anzeigen, passieren wird nichts.
Langer Rede kurzer Sinn: du haftest nicht oder nur dann, wenn du zusätzliches Geld für evtl. Verluste bekommst. Lass dich nicht von deinem Chef einschüchtern.
Na ja, ich würde zumindest das komplette ausstehende Gehalt fordern und die Haftung für das Manko ablehnen.
bei Minderjährigen wäre eine sog. Mankoklausel unzulässig.
http://www.juraforum.de/forum/t/kassendifferenz-zurueckzahlen-auch-ohne-mankogeld.277202/
Bei mehreren Kassiererinnen bist Du sowie aus der Haftung raus
http://www.juraforum.de/forum/t/muessen-kassierer-kassendifferenzen-selber-tragen.405935/
Ganz wichtig: Hast du von Anfang bis Ende der Schicht allein an der Kasse kassiert? Wenn ich hier so in den Läden schaue, sehe ich ziemlich oft, dass verschiedene Leute an einer Kasse kassieren - z. B. wenn man einer auf Toilette muss, setzt sich dann eben die 5 min jemand anderes an die Kasse.....
Nein es hat auch mal meine Chefin übernommen kurz...
Naja, und schon bist du doch aus der Nummer raus. Wie will man dir denn nun beweisen, dass der Fehler dir und nicht deiner Chefin passiert ist.....?! Niemand ist fehlerfrei - und das gilt auch für Chefs.
Schwierig. Wenn es keinen ordentliche Arbeitsvertrag gibt. Mal anders herum aufgerollt. Wenn es keinen förmlichen Arbeitsvertrag gibt, fällt mir das Wort Schwarzarbeit ein.
Und überhaupt glaube ich nicht, dass wenn Geld am Ende in der Kasse fehlt, dass Du das ausgleichen musst. Dafür sollte der Laden eigentlich versichert sein. Ich meine wenn ich z.B. auf Arbeit etwas kaputt mache- unbeabsichtigt natürlich (Werkzeug, Material...), brauche ich das auch nicht bezahlen.
An Deiner Stelle würde ich dort sofort aufhören!
Wenn es keinen förmlichen Arbeitsvertrag gibt, fällt mir das Wort Schwarzarbeit ein.
Arbeitsverträge unterliegen keinem Formerfordernis. Wenn der Arbeitnehmer die entsprechenden Unterlagen beibringt ist er seiner Schuldigkeit nachgekommen.
Kein schriftlicher Arbeitsvertrag heißt das BGB gilt.
Ich höre jetzt auch auf, aber davor muss ich für das Geld aufkommen, was ich einfach nicht einsehe!
Das kannst Du beim Arbeitsgericht einklagen !
Würde ich auch so machen. Aber wegen hundert Euro...? und mal ganz davon abgesehen, sie ist 17. Und somit noch gar nicht voll geschäftsfähig.
Glaubst du das funktioniert? Ist halt schon ziemlich riskant...
Also was soll ich deiner Meinung nach tun?
was ist riskant? das u.U. heraus kommt das du schwarz gearbeitet hast? ich meine der aufwand mit einer klage ist schon hoch. so hart es klingt, sieh es als lehrgeld an.
schwarz gearbeitet hast
Das ist völliger Unsinn!
Wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, hat das überhaupt nichts mit "Schwarzarbeit" zu tun!
Erstens ist die Schriftform für Arbeitsverträge nicht vorgeschrieben (es gibt auch mündliche oder durch entsprechendes handeln entstandene).
Zweitens liegt Schwarzarbeit nur vor, wenn vorgeschriebene Sozialabgaben und Steuern vom Entgelt durch den Arbeitgeber nicht abgeführt werden.
Super danke! also soll ich jetzt erst einmal nichts tun oder?